Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung
über die Auflösung des Heimarbeitsausschusses
auf Überlandesebene für die Herstellung,
Be- und Verarbeitung von Rauchwaren
Nach Vereinbarung der Obersten Arbeitsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der nach § 4 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes mit Bekanntmachung vom 15. Dezember 1965 (BAnz. Nr. 2 vom 5. Januar 1966), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1991 (BAnz. S. 7331) ersetzt wurde, errichtete Heimarbeitsausschuss auf Überlandesebene für die Herstellung, Be- und Verarbeitung von Rauchwaren zum 1. September 2023 aufgelöst.
Der Heimarbeitsausschuss hatte folgenden Zuständigkeitsbereich:
- sachlich:
-
für die Herstellung von Pelzbekleidung sowie die Be- und Verarbeitung von Rauchwaren;
- persönlich:
-
für die in Heimarbeit Beschäftigten und ihnen Gleichgestellten;
- räumlich:
-
für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Der Minister
für Soziales und Integration
des Landes Hessen
Kai Klose
Kommentar hinterlassen