Bekanntmachung über die Auflösung des Heimarbeitsausschusses auf Überlandesebene für die Herstellung, Be- und Verarbeitung von Rauchwaren

Published On: Donnerstag, 27.07.2023By Tags:

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über die Auflösung des Heimarbeitsausschusses
auf Überlandesebene für die Herstellung,
Be- und Verarbeitung von Rauchwaren

Vom 12. Juli 2023

Nach Vereinbarung der Obersten Arbeitsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der nach § 4 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes mit Bekanntmachung vom 15. Dezember 1965 (BAnz. Nr. 2 vom 5. Januar 1966), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1991 (BAnz. S. 7331) ersetzt wurde, errichtete Heimarbeitsausschuss auf Überlandesebene für die Herstellung, Be- und Verarbeitung von Rauchwaren zum 1. September 2023 aufgelöst.

Der Heimarbeitsausschuss hatte folgenden Zuständigkeitsbereich:

sachlich:
für die Herstellung von Pelzbekleidung sowie die Be- und Verarbeitung von Rauchwaren;
persönlich:
für die in Heimarbeit Beschäftigten und ihnen Gleichgestellten;
räumlich:
für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Wiesbaden, den 12. Juli 2023

Der Minister
für Soziales und Integration
des Landes Hessen

Kai Klose

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