Bekanntmachung über die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs vom: 14.05.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Real Garant Versicherung AG

Published On: Mittwoch, 26.06.2024By Tags:

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

Vom 14. Mai 2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Real Garant Versicherung Aktiengesellschaft die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr für die nachstehenden Länder erteilt:

Frankreich
Portugal
Rumänien
Griechenland
Litauen
Luxemburg
Irland
Island
Lettland
Schweden
Finnland
Norwegen
Estland
Dänemark
Zypern
Polen
Malta
Ungarn
Slowakische Republik

Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz)

Nr. 18 Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden

a)
Auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort
b)
Unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen

Versicherungsunternehmen:

Real Garant Versicherung AG
Marie-Curie-Straße 3
73770 Denkendorf

Bonn, den 14. Mai 2024

VA 21-I 5079/​00003#00071

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Christoph Blumenthal

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