Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung über die Beteiligung von lokalen Projekten am bundesweiten Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ innerhalb bereits bestehender Modellregionen im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE)
Bundespolitik

Bekanntmachung über die Beteiligung von lokalen Projekten am bundesweiten Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ innerhalb bereits bestehender Modellregionen im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE)

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Beteiligung von lokalen Projekten am bundesweiten Modellvorhaben
„Smarte.Land.Regionen“ innerhalb bereits bestehender Modellregionen
im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE)

Vom 22. August 2022

1 Zuwendungszweck

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Projekte gefördert, die digitale Anwendungen zur Verbesserung des Lebens und Arbeitens sowie die digitale Transformation zum Inhalt haben. Diese Bekanntmachung beschreibt die Rahmenbedingungen für eine finanzielle Förderung von innovativen und modellhaften Projektvorhaben, die im Rahmen des Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ umgesetzt werden.

Die Digitalisierung wirkt mittlerweile in nahezu alle Lebensbereiche hinein und digitale Anwendungen erleichtern vielen Menschen auch in ländlichen Räumen den Lebensalltag. So profitiert die ländliche Bevölkerung beispielsweise von standortunabhängigen Arbeitsmöglichkeiten durch digitale Vernetzung, der digitalen Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs, einer verbesserten Gesundheitsversorgung mittels telemedizinischer Angebote oder der Vernetzung der regionalen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Damit bietet die Digitalisierung gerade in ländlichen Räumen die Chance, existierende Standortnachteile zu kompensieren und vorhandene Stärken weiter auszubauen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Daseinsvorsorge, worunter öffentliche Basisdienstleistungen zur Sicherung der Grundbedürfnisse wie beispielsweise Mobilität, Gesundheit oder Bildung zu verstehen sind.

Hintergrund: Mit dem Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Digitalisierung in ländlichen Räumen voran. Hierzu fördert das BMEL sieben ländliche Landkreise als Modellregionen bei der digitalen Transformation im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (Bernkastel-Wittlich, Coesfeld, Vorpommern-Greifswald, Uelzen, Neustadt an der Waldnaab, Lörrach, Potsdam-Mittelmark). Um das Ziel der verbesserten Daseinsvorsorge zu erreichen, wird eine digitale Plattform entwickelt, auf der neue prototypische Dienste erprobt und bereits bestehende Dienste miteinander vernetzt werden können. Die Plattform und die Dienste stehen allen Modellregionen zur Verfügung, denn die effiziente, gemeinsame Nutzung von Ressourcen ist wichtig, um künftig wirtschaftlich tragfähige, nachhaltige und passende Lösungen für ländliche Regionen etablieren zu können.

Das Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen wird von mehreren Einrichtungen partnerschaftlich umgesetzt. Dabei fungiert das BMEL als Fördermittelgeber und das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Geschäftsstelle des Modellvorhabens. Die teilnehmenden Modellregionen (und insbesondere die Landkreisverwaltungen) sind für die strategische und thematische Ausrichtung der Digitalisierung sowie den Partizipationsprozess in den Modellregionen verantwortlich. Mit dem Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering setzt ein Forschungspartner die technische Entwicklung, Erprobung und Erforschung der vernetzenden digitalen Plattform sowie neue prototypische Dienste um. Eine gesondert beauftragte IT-Prozessbegleitung unterstützt die Modellregionen vor Ort bei der Bewertung und der Implementierung der digitalen Lösungen. Mittels einer Online-Beteiligungsplattform kann die Bevölkerung am Digitalisierungsprozess in den Modellregionen teilhaben. Zur Qualitätssicherung wurde eine sozialwissenschaftliche Begleitforschung damit beauftragt, die Umsetzungsprozesse zu evaluieren und die Wirkungen der Fördermaßnahmen zu untersuchen. Der Deutsche Landkreistag ist als Interessensverband der Landkreise ein wichtiger Multiplikator im Modellvorhaben und unterstützt als kommunaler Spitzenverband maßgeblich den Austausch und die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Deutschlands und treibt die Übertragbarkeit und Vernetzung voran.

Basierend auf den bisherigen Aktivitäten im Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen fördert das BMEL innovative und modellhafte Projektvorhaben von privaten und öffentlichen Akteuren in den sieben Modellregionen, mit deren Hilfe die digitale Transformation dort vorangetrieben werden kann.

Dabei können die Projektvorhaben einen technologischen Fokus besitzen, d. h. die Entwicklung, Erprobung und Einführung einer konkreten digitalen Anwendung umfassen
und/​oder
die Projektvorhaben können einen strategischen, sozialen und/​oder pädagogischen Fokus besitzen, mit deren Hilfe die Rahmenbedingungen zur digitalen Transformation verbessert werden können.

Alle Projektvorhaben müssen die Ziele des Modellvorhabens Smarte.Land.Regionen adressieren und einen Beitrag zu den regionalen Digitalisierungsaktivitäten leisten. Wenn möglich, sollten sie – insofern die rechtlichen und thema­tischen Voraussetzungen gegeben sind – in die vernetzende digitale Plattform eingebunden werden. Ferner müssen die Projektvorhaben über hohe Problemlösungs-, Realisierung- und Übertragbarkeitschancen verfügen.

Mit dem Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen verleiht das BMEL dem erheblichen Bundesinteresse Ausdruck, innovative digitale Dienste und Anwendungen unter anderem im Bereich der Daseinsvorsorge zu entwickeln und zu erproben, um hierüber den Alltag der Menschen in ländlichen Räumen zu verbessern. Weiterführende Informationen zum Modellvorhaben, insbesondere seinen Zielen und der Rolle der beteiligten Partner, finden Sie auf der Projekthomepage www.smarte-land-regionen.de.

Das Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen ist Teil des BULE. Im Fokus des BULE stehen nichtlandwirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben und Aktivitäten in ländlichen Regionen, deren Erkenntnisse insbesondere der Optimierung des Förderbereichs „Integrierte Ländliche Entwicklung“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ dienen. Das BULE soll dazu beitragen, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können, die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. Es dient zudem der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Politikgestaltung der ländlichen Räume.

2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- oder Kostenbasis (ANBest-P, ANBest-P-Kosten, ANBest-Gk) durch Zuwendungen gefördert werden. Es gelten die §§ 48, 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Die genannten Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis bzw. Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis sowie Hinweise und Nebenbestimmungen sowie die weiteren einschlägigen Richtlinien sind dem BLE-Formularschrank zu entnehmen. Sie finden den BLE-Formularschrank im Internet unter:

https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​
(Formularschrank – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).

Die beantragten Zuwendungen nach dieser Bekanntmachung werden grundsätzlich als De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/​2013 gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

3 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sucht das BMEL Interessenten für die Durchführung von innovativen lokalen/​regionalen Projekten innerhalb der Modellregionen Bernkastel-Wittlich, Coesfeld, Vorpommern-Greifswald, Uelzen, Neustadt an der Waldnaab, Lörrach, Potsdam-Mittelmark. Diese innovativen Projekte müssen die Digitali­sierungsaktivitäten der jeweiligen Modellregion im Rahmen des Modellvorhabens unterstützen, adressieren, flankieren oder veranschaulichen. Idealerweise orientieren sich die lokalen/​regionalen Projekte an den Digitalisierungsstrategien der Modellregionen, die bereits vorhanden sind oder im Rahmen des Modellvorhabens (weiter-) entwickelt werden.

Mit den lokalen/​regionalen Projekten sollen beispielhafte Einzelmaßnahmen unterstützt werden, die einen modellhaften Charakter aufweisen – sei es, sie verwirklichen eine neuartige Idee, beziehen neue Akteure ein oder setzen eine bestehende Idee mit innovativen Mitteln um und sind damit für andere ein wegweisendes Beispiel.

Förderfähig über die vorliegende Bekanntmachung sind vorrangig Projektvorhaben, die thematisch in Nummer 3.1 und 3.2 wiederzufinden sind:

3.1 Projektvorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Einführung einer digitalen Anwendung zur Verbesserung des Lebens und Arbeitens innerhalb einer Modellregion. Von besonderem Interesse sind Vorhaben zu folgenden thematischen Schwerpunkten:

Demografischer Wandel: Viele ländliche Räume sind von einer Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung geprägt. Gewünscht sind innovative Digitalisierungsprojekte, mit denen die Folgen des demografischen Wandels bewältigt werden.
Bildung: Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bieten die Möglichkeit, den Menschen orts- und zeitunabhängig den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund werden innovative digitale Bildungsprojekte gesucht.
Arbeit: Arbeit wird mittels digitaler Anwendungen zunehmend standortunabhängig. Vor diesem Hintergrund werden innovative Projekte beispielsweise zur Flexibilisierung der Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Fachkräftegewinnung gesucht.
Ehrenamt: Bürgerschaftliches Engagement profitiert von digitalen Anwendungen. Gesucht werden innovative Vorhaben, die zur Digitalisierung bürgerschaftlichen Engagements beitragen und hierüber das Ehrenamt zukunftsfähiger machen.
Gesundheitsversorgung: Es werden innovative Vorhaben gesucht, die bestehende Gesundheitsangebote sinnvoll ergänzen, z. B. im Zusammenhang mit dem verbesserten Zugang zu medizinischer Expertise oder Betreuung durch den Ausbau telemedizinischer Angebote.
Mobilität: Mit Hilfe digitaler Anwendungen lässt sich der Transport von Personen und Waren neu organisieren. Von Interesse ist die experimentelle Umsetzung innovativer Projekte, die zu einer Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beitragen.
Nahversorgung: Die Nutzung digitaler Anwendungen kann dabei helfen, Lücken in der Nahversorgung zu schließen. Gesucht werden innovative Vorhaben, die mittels digitaler Anwendungen Versorgungslücken schließen oder den lokalen Einzelhandel stärken.

3.2 Projektvorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur digitalen Transformation innerhalb der Modellregionen.

Sensibilisierung: Viele Menschen haben Berührungsängste mit der Digitalisierung. Gesucht werden innovative Vorhaben, mit denen die Bevölkerung für die Digitalisierung und digitale Lösungen sensibilisiert werden.
Qualifizierung: Die Nutzung digitaler Angebote bedarf des Aufbaus von Digitalisierungskompetenzen. Gesucht werden innovative Vorhaben, die Menschen für die Nutzung digitaler Lösungen und neuer Medien qualifizieren.

Grundsätzlich können auch Projektideen eingereicht werden, die keinem der in Nummer 3.1 und 3.2 genannten Themenschwerpunkte zuzuordnen sind, wenn sie ansonsten den in dieser Bekanntmachung formulierten Zielen und Anforderungen entsprechen. Im Vordergrund der einzureichenden Projektskizzen muss der Nutzen für die ländlichen Räume im Allgemeinen und die in den Modellregionen lebenden Menschen sowie Erfolgsaussichten und die Übertragbarkeit der Lösungen stehen.

Förderfähig sind:

projektbedingte zusätzliche Personalmittel,
notwendige projektspezifische Anschaffungen und Investitionen,
projektbedingte zusätzliche Ausgaben für Verbrauchsmaterial oder Kleingeräte in einer zum Betrieb der Maßnahme angemessenen Ausstattung,
die Vergabe von Aufträgen,
projektbedingte externe Moderations- und Beratungsleistungen,
projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kommunikation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Akteuren,
projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Digitalisierung und Qualifizierung zum digitalen Kompetenzaufbau,
Maßnahmen zum Wissenstransfer, die der Nutzung der Chancen der Digitalisierung an anderen Orten dienen.

Nicht förderfähig sind:

Von der Förderung ausgeschlossen ist insbesondere der Erwerb von allgemeiner, nicht projektbedingter Ausstattung (insbesondere alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Büroeinrichtungen und mobile Endgeräte).
Ebenfalls nicht förderfähig ist die Finanzierung des laufenden Geschäfts (einschließlich Infrastruktur und Stammpersonal) von bestehenden Einrichtungen.
Maßnahmen zur Bereitstellung von schnelleren Internetverbindungen.
Vorhaben der Güterproduktion.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Erarbeitung von Konzepten und Machbarkeitsstudien.
Reine Öffentlichkeits- und Werbemaßnahmen.

4 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. private Initiativen, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden und Städte, die im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung Projekte durchführen, deren Umsetzungsorte innerhalb der sieben Modellregionen (Kreise bzw. Landkreise) liegen und einen erkennbaren Bezug zur den Digitalisierungsbestrebungen der jeweiligen Modellregion aufweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Im Fall von Verbundprojekten ist eine gemeinschaftliche Projektskizze der Interessierten vorzulegen.

5 Dokumentation und Wissenstransfer

Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass sie die von ihnen geplanten und umgesetzten Maßnahmen transparent machen und ihre Erfahrungen dem Kompetenzzentrum KomLE der BLE zur Verfügung stellen.

Konkret bedeutet dies:

Kooperation mit dem KomLE und den am Vorhaben Smarte.Land.Regionen beteiligten Akteuren
Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen
Darstellung erzielter Ergebnisse und Erfahrungen
Berichterstattung an das KomLE
Bereitschaft, sich aktiv an einem bundesweiten Demonstrationsnetzwerk zu beteiligen und dabei Erfahrungen und Wissen in Bezug auf das Förderprojekt an Dritte weiterzugeben (z. B. im Rahmen von Veranstaltungen).

6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der maximale Förderzeitraum beträgt grundsätzlich 24 Monate. Die Projekte sollen voraussichtlich Mitte 2023 starten und spätestens Mitte 2025 enden.

Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Ausgaben bzw. Kosten nicht überschreiten. Die Zuwendungssumme darf den Betrag von 200 000 Euro je Zuwendungsempfänger grundsätzlich nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten. Dabei sind Höchstgrenzen, die aufgrund der beihilferechtlichen Einordnung gelten (z. B. als De-minimis-Beihilfe, siehe unten), im jeweiligen Einzelfall zu beachten. Bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig.

Der maximale Förderanteil im Wege der Anteilsfinanzierung beträgt grundsätzlich 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten. In Ausnahmefällen und bei nachvollziehbarer sowie nachgewiesener Begründung, dass nicht ausreichend Eigenmittel zur Verfügung stehen, kann auch ein höherer Förderanteil bewilligt werden.

Der Eigenanteil muss in Form von Geldleistungen (Eigenmitteln) erbracht werden.

Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Vorhabenträger, Bauherrn oder Vorhaben haben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Sie kann als Eigenanteil gewertet werden.

Im Falle von Verbundvorhaben beziehen sich die Fördersumme, der Förderanteil und die beihilferechtlichen Vorgaben jeweils auf das einzelne Teilvorhaben.

Grundsätzlich wird die Zuwendung als De-minimis-Beihilfe gewährt. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht übersteigen. Die De-minimis-Beihilfe darf nicht mit anderen Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert werden, wenn die aus der Kumulierung resultierende Förderintensität diejenige Förderintensität übersteigen würde, die in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder in einer von der Kommission verabschiedeten Entscheidung hinsichtlich der besonderen Merkmale eines jeden Falles festgelegt wurde.

Die Zuwendungsempfängerin/​der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 1407/​2013 – auch nach Erlass des Bewilligungsbescheides – der bewilligenden Stelle mitzuteilen. Die Antragstellerin/​der Antragsteller hat bei der Beantragung einer Zuwendung im Antrag und gegebenenfalls auch nachträglich bis zu dem Zeitpunkt der Förderungsgewährung darzulegen, wann und in welcher Höhe sie/​er – unabhängig vom Beihilfegeber – im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/​2013 oder nach einer anderen De-minimis-Verordnung erhalten hat. Dabei ist auch anzugeben, welche Beihilfeanträge gegenwärtig gestellt sind. Auch diese Angaben sind subventionserheblich.

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen worden sind. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs ergibt sich aus den §§ 91 und 100 BHO. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes sind im Antragsformular näher bezeichnet.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgaben- oder Kostenbasis werden entweder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) sein.

Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Bekanntmachung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen – ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Bundes – nicht aus. Die Zuwendungen anderer nationaler öffentlicher Zuwendungsgeber dürfen zusammen mit der nach dieser Bekanntmachung gewährten Zuwendung nicht den Fördersatz überschreiten, der nach Nummer 6 ohne Beteiligung anderer Zuwendungsgeber zulässig wäre. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen – auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheides – dem Zuwendungsgeber schriftlich mitzuteilen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde.

Im Rahmen des späteren Antragsverfahrens erfolgt grundsätzlich eine Bonitätsprüfung.

Der Zuwendungsempfänger hat in die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung folgender Angaben einzuwilligen:

Name und Ort des Zuwendungsempfängers,
Ort der Vorhabendurchführung,
Bezeichnung des Vorhabens,
Gegenstand der Förderung,
wesentlicher Inhalt des Vorhabens,
Förderbetrag, Förderanteil,
Förderdauer.

Ohne diese Einwilligung wird die Zuwendung versagt.

8 Verfahren

Projektträger

Projektträger für diese Bekanntmachung ist die BLE.

Die BLE behält sich vor, die Bearbeitung der eingehenden Projektskizzen und Projektanträge sowie weitere Projektträgeraufgaben durch einen von ihr beauftragten Dienstleister vornehmen zu lassen.

Postadresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 423 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

E-Mail: smarte-landregionen@ble.de
Internet: https:/​/​www.ble.de/​DE/​Projektfoerderung/​Foerderungen-Auftraege/​BULE/​Foerdermassnahmen/​
Modellregionen/​SmarteLandRegionen.html 

Zweistufiges Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Es sind zunächst Projektskizzen einzureichen.

Die bewilligende Stelle wird in der Folge der fristgerecht eingegangenen Projektskizzen die Interessentinnen und Interessenten schriftlich über den Ausgang ihrer Prüfung informieren und gegebenenfalls zu einer Antragsstellung auffordern.

Der für die Skizzenprüfung und den Auswahlprozess erforderliche Zeitbedarf lässt sich dabei erst in Abhängigkeit von der Anzahl der Skizzeneinreichungen näher abschätzen. Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist dafür bei der Projektplanung in jedem Fall einzuplanen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

Berücksichtigung der Ziele des Modellvorhabens Smarte.Land.Regionen,
Berücksichtigung der Digitalisierungsbestrebungen und der Ziele der jeweiligen Landkreisverwaltung bzw. Modellregion, in der das Projektvorhaben stattfinden soll,
ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projektvorhabens (inklusive nachvollziehbarem Arbeits-, Ressourcen- und Zeitplan),
Neuartigkeit und Kreativität des Projektvorhabens,
Qualität und Erfolgschancen des Projektvorhabens,
Voraussetzungen für Verstetigung und Nachhaltigkeit des Projektvorhabens,
erwarteter Nutzen des Projektvorhabens für die ländlichen Räume als attraktive Orte des Lebens und Arbeitens,
Übertragbarkeit des Projektvorhabens auf andere Regionen,
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers (die Fachkunde ist z. B. mittels geeigneter Referenzen nachzuweisen),
Voraussetzungen für Zusammenarbeit inklusive Wissens-/​Erfahrungsaustausch mit der jeweiligen Landkreisverwaltung.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen externe Experten hinzuzuziehen.

Vorlage von Projektskizzen

Bitte beachten Sie, dass nur Projektskizzen berücksichtigt werden können, die auf der Gliederung (Anlage 1) basieren, unterschrieben sind, maximal acht Seiten (ohne Anlagen) umfassen und in deutscher Sprache verfasst sind.

Im Falle von Verbundprojekten ist eine gemeinsame, zwischen den Verbundpartnern abgestimmte Projektskizze einzureichen, aus der die Inhalte des Gesamtprojekts wie auch die vorgesehenen Teilleistungen der einzelnen Verbundpartner und deren jeweilige Finanzierungsplanung hervorgehen. Die Verbundpartner sind in der Vorhabenbeschreibung aufzuführen. Die Einreichung erfolgt durch die Projektkoordinatorin/​den Projektkoordinator.

Zudem senden Sie bitte Ihre vollständige und unterschriebene Skizze postalisch unter dem Stichwort „BULE – Smarte.Land.Regionen“ in doppelter Ausfertigung bis zum 6. Dezember 2022 (für eine fristgerechte Einreichung gilt ausschließlich der Posteingangsstempel der BLE) an die

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 423 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn.

Bitte senden Sie uns zusätzlich Ihre Skizze in digitaler Form, nach Möglichkeit als Textdatei per E-Mail mit dem Betreff „BULE – Smarte.Land.Regionen“ an die folgende E-Mail-Adresse: smarte-landregionen@ble.de

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Die BLE stellt Ihnen in ihrem Internetangebot weitere Informationen und Dokumente zu dieser Bekanntmachung zur Verfügung, z. B. eine Word-Vorlage für die Vorhabenbeschreibung oder Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ). Sie finden diese unter:
https:/​/​www.ble.de/​DE/​Projektfoerderung/​Foerderungen-Auftraege/​BULE/​Foerdermassnahmen/​Modellregionen/​SmarteLandRegionen.html

Inhaltliche Rückfragen, die nicht durch die FAQ zu klären sind (bitte prüfen Sie dies vorab), richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse smarte-landregionen@ble.de oder an die Telefon-Nummer +49 (0) 228/​6845 3818 oder +49 (0) 30/​288 7778 18 (Info-Hotline Smarte.Land.Regionen).

Bonn, den 22. August 2022

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Ursula Monnerjahn

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...