Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Bekanntmachung über die der Firma Milchwerk Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Milch- und Margarinegesetzes für die Verwendung der Filtrationstechnologie zur Herstellung und dem Inverkehrbringen verschiedener Milcherzeugnisse
Verbraucherschutzinformationen

Bekanntmachung über die der Firma Milchwerk Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Milch- und Margarinegesetzes für die Verwendung der Filtrationstechnologie zur Herstellung und dem Inverkehrbringen verschiedener Milcherzeugnisse

stux (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die der Firma Milchwerk Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld,
erteilte Ausnahmegenehmigung
nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Milch- und Margarinegesetzes
für die Verwendung der Filtrationstechnologie zur Herstellung
und dem Inverkehrbringen verschiedener Milcherzeugnisse

Vom 15. August 2022

Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Milch- und Margarinegesetzes vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist, wird auf den Antrag der Firma Milchwerk Coesfeld GmbH hin im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nachfolgende Ausnahmegenehmigung erteilt:

1.
Abweichend von § 2 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit Anlage 1 der Milcherzeugnisverordnung vom 15. Juli 1970 (BGBl. I S. 1150), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist, wird ausnahmsweise genehmigt, dass die Firma Milchwerk Coesfeld GmbH aus der Gruppe II (Joghurterzeugnis) die Standardsorten der

a)
Nummer 1 (Joghurt),
b)
Nummer 2 (fettarmer Joghurt),
c)
Nummer 3 (Joghurt aus entrahmter Milch),
d)
Nummer 5 (Joghurt mild),
e)
Nummer 6 (fettarmer Joghurt mild) und
f)
Nummer 7 (Joghurt mild aus entrahmter Milch)
unter Anwendung der Filtration der Milch zur Einstellung von Milchinhaltsstoffen – insbesondere des Eiweiß- und Laktosegehaltes – herstellt und in den Verkehr bringt.
2.
Diese Ausnahmegenehmigung ist auf den Standort Coesfeld beschränkt.
3.
Für die Ausnahme gelten folgende Auflagen:

a)
Auf diese Ausnahmegenehmigung darf nicht im Rahmen der Werbung hingewiesen werden.
b)
Mit der wissenschaftlichen Betreuung wird das Max Rubner-Institut (MRI), Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (Standort Kiel), Haid- und Neu-Straße 9, 76131 Karlsruhe, beauftragt. Die Firma Milchwerk Coesfeld GmbH wird verpflichtet, das Bundesforschungsinstitut bei der wissenschaftlichen Betreuung zu unterstützen, insbesondere Auskünfte zu erteilen und erforderliche Proben bereitzustellen. Die hieraus entstehenden Kosten obliegen der Firma Milchwerk Coesfeld GmbH.
c)
Die Firma Milchwerk Coesfeld GmbH ist verpflichtet, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie dem MRI ein halbes Jahr vor Ablauf der Befristung einen Bericht über die mit der Ausnahmegenehmigung gewonnenen Erkenntnisse vorzulegen.
d)
Die amtliche Beobachtung, die auf Kosten der Firma Milchwerk Coesfeld GmbH erfolgt, obliegt dem Kreis Coesfeld, Abteilung 39, Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung, Friedrich-Ebert-Straße 7 in 48653 Coesfeld.
4.
Die Ausnahmegenehmigung ist bis zum 14. August 2025 befristet und kann jederzeit aus wichtigem Grund vor Ablauf der Frist widerrufen werden.
Bonn, den 15. August 2022

412-20617/​0002#002

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Tholen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...