Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
Bekanntmachung
über die Erteilung einer Erlaubnis
nach § 12 des Reisesicherungsfondsgesetzes
Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hat dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 12 des Reisesicherungsfondsgesetzes der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, mit Sitz in Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, stattgegeben. Damit hat die Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs als Reisesicherungsfonds erhalten.
Berlin, den 7. September 2021
Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Thiemrodt
Kommentar hinterlassen