Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bekanntmachung
über die Erteilung und das Erlöschen von Freistellungen
nach § 2 Absatz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes
I.
Nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) mache ich bekannt, dass ich im Jahr 2020 die nachstehend genannten Unternehmen und Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 und Absatz 1a KWG nach § 2 Absatz 4 KWG von der Anwendung der dort genannten Vorschriften freigestellt habe:
ERGO Treuhand e. V., Düsseldorf
SLAM Trust e. V., Garching bei München
II.
Nach § 2 Absatz 5 KWG mache ich bekannt, dass ich im Jahr 2020 die nachstehend genannten Unternehmen und Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 und Absatz 1a KWG nach § 2 Absatz 5 KWG von der Anwendung der dort genannten Vorschriften freigestellt habe:
Bank of Montreal, Montreal, Kanada
III.
Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 4 KWG erteilte Freistellung im Jahr 2020 erloschen:
EGROPA Einkaufsgenossenschaft der Großhändler in Papierwaren und Schreibwaren eG, Ellhofen
Stadtwerke Duisburg AG, Duisburg
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Wiesbaden
WHG Westdeutsche Handelsgesellschaft m.b.H., Frankfurt am Main
IV.
Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 5 KWG erteilte Freistellung im Jahr 2020 erloschen:
Reichmuth & Co, Luzern, Schweiz
Bonn, den 20. Januar 2021
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
D. Kammler
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