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Bekanntmachung über die Festlegung auf bundeseinheitliche Standards für Waldbrandeinsatzkarten

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Festlegung auf bundeseinheitliche Standards
für Waldbrandeinsatzkarten

Vom 30. Oktober 2023
1.
Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Innenressorts der Länder haben der Festlegung auf bundeseinheitliche Standards für Waldbrandeinsatzkarten im Rahmen der Innenministerkonferenz am 16. Juni 2023 zu­gestimmt.
2.
Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben der Festlegung auf bundeseinheitliche Standards für Waldbrandeinsatzkarten im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 22. September 2023 zugestimmt.
3.
Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder haben den Bund im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 22. September 2023 gebeten, die bundeseinheitlichen Standards für Waldbrandeinsatz­karten zu veröffentlichen.
4.
Die bundeseinheitlichen Standards für Waldbrandeinsatzkarten sind das Ergebnis der institutionellen Zusammenarbeit des Arbeitsgremiums „Bund/​Länder­arbeitsgemeinschaft Forst (Forstchefkonferenz)“ der Agrarministerkonferenz und des „Arbeitskreises (AK V) für Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Innenministerkonferenz.
5.
Die Festlegung auf bundeseinheitliche Standards für Waldbrandeinsatzkarten findet sich im Folgenden.

Berlin, den 30. Oktober 2023

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
P. Waubert de Puiseau

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
N. Daur

Erläuterung zu
bundeseinheitlichen Standards für Waldbrandeinsatzkarten

Waldbrandeinsatzkarten

Waldbrandeinsatzkarten (WBEK) sind topographische Karten, die den Gesamtwald, das Wegenetz, die Ortschaften und Straßen sowie waldbrandrelevante Informationen darstellen.

In den vorliegenden Erläuterungen zu den bundeseinheitlichen Standards für Waldbrandeinsatzkarten werden die Kartenzeichen (Legendenzeichen) detaillierter beschrieben.

Dabei sind die Kartenzeichen Kategorien zugeordnet:

Forstwirtschaft,
Sicherheit und
Wasserversorgung.

Innerhalb dieser Kategorien erfolgt zur Priorisierung der Inhalte eine Einteilung in

obligatorische Inhalte und
fakultative Inhalte (je nach Festlegung des jeweiligen Bundeslandes).

Für die obligatorischen Inhalte und die fakultativen Inhalte wurden im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Waldbrandschutz bezugnehmend auf bereits existierende Legendenzeichen einheitliche Vorgaben formuliert und visualisiert.

Die Waldbrandeinsatzkarte beinhaltet ausschließlich Angaben, die keinen taktischen Hintergrund haben. Die Integration von taktischen Kartenzeichen in der Waldbrandeinsatzkarte ist nicht möglich, da ihre Festlegung im Einsatz von der jeweiligen Lage abhängig ist.

Außerdem werden Legendenzeichen, die durch die Grundlage der topographischen Karte vorhanden sind, nicht zusätzlich aufgenommen. Die Folge wären doppelte und/​oder unübersichtliche Darstellungen im Kartenmaterial.

Legendenzeichen mit Beschreibungen

A. Grundlegende Definitionen und Zielstellungen

Name: Waldbrandeinsatzkarte
Abkürzung: WBEK
Kartengrundlage: Topographische Karte (farbig)
Lagebezugssystem: ETRS 89/​UTM-Zone
Abbildung: UTM/​UTMREF (MGRS)
Vorzugsweise Maßstäbe: 1:50.000 (Übersichtskarte)
1:25.000 (Detailkarte)
Zielgruppe: Einsatzkräfte
Die Zielgruppe „Einsatzkräfte“ definiert Personen der Feuerwehren, des Katastrophen­schutzes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Hilfsorganisationen, der Polizei, der Bundeswehr, der Forstbehörden o. Ä., die im Einsatz zur Bekämpfung des Waldbrandes sind oder die für den Einsatz zur Bekämpfung des Waldbrandes bereitstehen.
Zielstellung: Das Ziel ist die Erstellung einer Waldbrandeinsatzkarte nach bundeseinheitlichen Standards für die Zielgruppe „Einsatzkräfte“.
Der forstspezifische Layer soll zusätzliche, nützliche Informationen für den Einsatz liefern und nicht bereits vorhandene Informationen überdecken.

Alle Angaben zur Strichstärke, Schriftgröße etc. beziehen sich auf ESRI® ArcGIS Desktop ArcMapTM 10.08.1.

B. Forstwirtschaft

1.
Obligatorische Inhalte
Die Tabelle besteht aus zwei Spalten und zwei Zeilen. In der oberen Zeile der ersten Spalte steht die Überschrift „Bezeichnung“ und darunter steht „Hauptwege für Lösch- und Rettungsfahrzeuge“. Unten links in derselben Tabellenzeile steht „Obligatorischer Inhalt“. In der oberen Zeile der zweiten Spalte steht „Legendenzeichen“, und darunter befindet sich eine visuelle Darstellung des Legendensymbols: eine horizontal verlaufende durchgezogene Linie in Rot. Unter dem Symbol steht eine Beschreibung: „Durchgezogene Linie; Stärke Linie: 0,9 mm 1:25.000 /​ 0,7 mm 1:50.000; Farbton: Rot“.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Hauptwege für Lösch- und Rettungsfahrzeuge“ fallen Hauptwege, Standard-LKW-Wege (ganzjährig LKW-befahrbar) und NavLog-Wege.
Definition:
Hauptwege sind grundsätzlich ganzjährig LKW-befahrbare, technisch gut ausgebaute Waldwege, die betrieblich der Holzabfuhr dienen (Tragfähigkeit 40 t). Diese Wege sind durch vollbeladene LKW befahrbar und dem­entsprechend für einen Feuerwehrverkehr im Rahmen der Löschwasserversorgung für mehrere Überfahrten ge­eignet, ohne dass irreversible Verformungen entstehen. Die Fahrbahnbreite beläuft sich auf mindestens 3,0 m. Die Steigung darf maximal 12 % betragen. Das Lichtraumprofil ist über 4,0 m Breite und 4,2 m Höhe zu schaffen. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist vorhanden.
Die Tabelle besteht aus zwei Spalten und zwei Zeilen. In der oberen Zeile der ersten Spalte steht die Überschrift „Bezeichnung“ und darunter steht „Beschränkt befahrbare Wege für Lösch- und Rettungsfahrzeuge“. Unten links in derselben Tabellenzeile steht „Obligatorischer Inhalt“. In der oberen Zeile der zweiten Spalte steht „Legendenzeichen“ und darunter befindet sich eine visuelle Darstellung eines Legendensymbols: eine horizontal verlaufende durchgezogene Linie in Rot. Neben dem Symbol steht eine Beschreibung: „Gestrichelte Linie; Stärke Linie: 0,9 mm 1:25.000 /​ 0,7 mm 1:50.000; Farbton: Rot“.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Beschränkt befahrbare Wege für Lösch- und Rettungsfahrzeuge“ fallen Zubringerwege für Hauptwege für Lösch- und Rettungsfahrzeuge (teilweise bis 40 t befahrbar), jegliche sonstigen LKW-Wege auch mit eingeschränkter Befahrbarkeit und befahrbare Wege ohne möglichen Gegenverkehr.
Definition:
Beschränkt befahrbare Wege sind eingeschränkt ganzjährig LKW-befahrbare, technisch nicht dem Stand von Hauptwegen entsprechende Wege, welche bevorzugt betrieblich der Holzabfuhr dienen (Tragfähigkeit bedingt bis 40 t). Diese Wege sind durch vollbeladene LKW befahrbar, ohne dass irreversible Verformungen entstehen, mit Einschränkungen bei Witterungsänderungen (bspw. Nässe und Schnee). Die Fahrbahnbreite beläuft sich auf mindestens 3,0 m. Die Steigung darf maximal 12 % betragen. Das Lichtraumprofil ist über 4,0 m Breite und 4,2 m Höhe zu schaffen. Gegenverkehr ist nicht möglich. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist vorhanden.
Die Tabelle ist in zwei Spalten und zwei Zeilen gegliedert. In der ersten Spalte mit der Überschrift „Bezeichnung“ ist der Begriff „Wendestelle“ verzeichnet. Auch ist derselben Zelle zu entnehmen, dass es sich hierbei um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der zweiten Spalte mit der Überschrift „Legendenzeichen“ ist ein roter Kreis dargestellt. Unter diesem Symbol steht eine erläuternde Beschrei-bung: „Kreis; Durchmesser: 4 mm (8) 1:25.000 /​ 3 mm (12) 1:50.000; Farbton: Rot“. Diese Beschreibung legt die Größe und Farbe des Kreises fest, wie er auf der Waldbrandeinsatzkarte als Symbol für eine Wendestelle verwendet wird.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Wendestelle“ fallen jegliche Wendepunkte, Wendemöglichkeiten für LKW sowie Wendeplätze.
Definition:
Eine Wendestelle oder ein Wendeplatz (in Hanglagen eine Wendeplatte) kann als Wendekreis oder Wendehammer angelegt werden und ist eine rechteckige, trapezförmige oder runde Verbreiterung am Ende einer Sackgasse für das Wenden von Fahrzeugen.
2.
Fakultative Inhalte
Die Tabelle ist in zwei Spalten und zwei Zeilen gegliedert. In der ersten Spalte mit der Überschrift „Bezeichnung“ ist der Begriff „Keine Wendestelle“ verzeichnet. Auch ist derselben Zelle zu entnehmen, dass es sich hierbei um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der zweiten Spalte mit der Überschrift „Legendenzeichen“ ist ein roter, von oben links nach unten rechts durchgestrichener Kreis dargestellt. Unter diesem Symbol steht eine erläuternde Beschreibung: „Durchgestrichener Kreis, Querstrich steht immer rechtwinklig zum Wegverlauf (wenn mgl.); Durchmesser: 4 mm (8) 1:25.000 /​ 3 mm (12) 1:50.000; Farbton: Rot“. Diese Beschreibung legt die Größe und Farbe des Kreises fest, wie er auf der Waldbrandeinsatzkarte als Symbol für keine Wendestelle verwendet wird.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Keine Wendestelle“ fallen Punkte, an denen das Wenden für Fahrzeuge über 40 t nicht möglich ist (Sackgassen).
Eine Tabelle mit zwei Spalten und zwei Zeilen. Die obere Zeile dient als Kopfzeile für die Spalten und die untere Zeile enthält spezifische Informationen. In der ersten Spalte, überschrieben mit „Bezeichnung“, gibt es zwei Texteinträge. Der obere Eintrag ist „Ausweichstelle“ und unterhalb davon befindet sich ein weiterer Eintrag, der auf „Fakultative Inhalte“ hinweist. In der zweiten Spalte, betitelt mit „Legendenzeichen“, ist oben rechts ein Symbol abgebildet: ein roter Halbkreis mit der geöffneten Seite nach rechts. Unterhalb des Symbols sind Beschreibungen angegeben: „Halbkreis“, gefolgt von „Durchmesser: 4 mm 1:25.000 /​ 3 mm 1:50.000“ und zuletzt „Farbton: Rot“.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Ausweichstelle“ fallen jegliche Ausweichstellen.
Definition:
Eine Ausweichstelle ist eine Erweiterung einer einspurigen Fahrbahn, um ein entgegenkommendes Fahrzeug vorbeilassen zu können. Damit das Ausweichen gefahrlos möglich ist, sollte eine Bucht mit einer Länge von 12 m bei einer Tiefe von 3,50 m vorhanden sein. Der Übergangsbereich sollte in der Einfahrt und Ausfahrt je 2 m aufweisen.
Das Bild zeigt eine Tabelle, die in zwei Hauptspalten unterteilt ist. Die linke Spalte trägt die Überschrift „Bezeichnung“ und die rechte „Legendenzeichen“. Unter der „Bezeichnung“ steht: „Brücke mit Angabe der Traglast in Tonnen oder mit Sternchen bei unbekannter Traglast“ sowie, dass es sich um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. Unter „Legendenzeichen“ finden sich: ein Symbol, das eine Brücke darstellt, gefolgt von der Zahl 25 und einem Sternchen. Das Symbol für die Brücke besteht aus zwei parallelen Linien, welche an ihren Enden auseinander laufen und in der Mitte eine kleine Lücke aufweisen. Rechts davon steht „oder“, was darauf hindeutet, dass entweder die Zahl oder das Sternchen verwendet wird. Darunter steht „Grundzeichen Brücke“, gefolgt von Angaben zur Zeichengröße „(11) 1:25.000 /​ (16) 1:50.000“ und der Farbton, der als „Schwarz“ angegeben ist. Weiter unten wird die Schriftart für die Traglast „Arial“ und die Schriftgröße „(4) 1:25.000 /​ (8) 1:50.000“ genannt, ebenfalls in der Farbe Schwarz.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Brücke“ fallen jegliche Brücken mit einer Traglast unter 40 t. Die Angabe der Traglast muss in der Karte dargestellt werden. Falls die Traglast nicht bekannt ist, muss die Darstellung des Zusatzzeichens (schwarzes Sternchen) erfolgen.
Definition:
Eine Brücke ist ein Bauwerk, das einen Hauptweg für Lösch- und Rettungsfahrzeuge oder einen beschränkt befahrbaren Weg für Lösch- und Rettungsfahrzeuge über ein natürliches oder künstliches Hindernis führt.
Das Bild zeigt eine Tabelle, die in zwei Hauptspalten unterteilt ist. Die linke Spalte trägt die Überschrift „Bezeichnung“ und die rechte „Legendenzeichen“. In der Tabelle werden die Beschreibung und das dazugehörige Legendenzeichen für „Brandschutzschneisen“ präsentiert. Hier ist die detaillierte Beschreibung: Unter der „Bezeichnung“ steht: „Brandschutzschneisen“, darunter der Text in Klammern „(optional mit Angabe der Breite in Metern in der Legende)“. Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. Unter „Legendenzeichen“ befindet sich: das Legendenzeichen für Brandschutzschneisen als eine durchgezogene violette Linie. Der Text unter dem Legendenzeichen gibt weitere Details: „Durchgezogene Linie“; „Stärke Linie: 2 mm 1:25.000 /​ 1 mm 1:50.000“; „Farbton: Violett“. Weiter unten stehen Angaben zur Beschriftung der Breite: „Schriftart Breite: Arial“; „Schriftgröße Breite: (4) 1:25.000 /​ (8) 1:50.000“; „Farbton: Schwarz“
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Brandschutzschneisen“ fallen jegliche Brandschutzschneisen, die auch in Kombination mit einer Straße oder Leitungstrasse entstehen können.
Definition:
Brandschutzschneisen sind 25 bis 100 m breite Flächen. Innerhalb der Schneise sind brennbare Materialien (Gehölze und sonstiger Bewuchs) auf ein Minimum zu reduzieren, sodass ein schwer überwindbares Hindernis für die Ausbreitung des Feuers im Falle eines Waldbrandes geschaffen wird. Die Schneise ist an mindestens einer Seite befahrbar. Brandschutzschneisen werden meist künstlich angelegt, aber auch natürliche Gegebenheiten können als Brandschutzschneise genutzt werden. Bspw. können Straßen, die die Mindestbreite nicht erfüllen, durch die einseitige oder beidseitige Ergänzung vegetationsfreier Streifen zu einer Brandschutzschneise ausgebaut werden und in der Waldbrandeinsatzkarte als solche dargestellt sein.
Das Bild zeigt eine Tabelle, die in zwei Spalten unterteilt ist, mit einer Kopfzeile und einer Zeile für Inhalte. In der linken Spalte, unter der Überschrift „Bezeichnung“, steht der Begriff „Wundstreifen“. Darunter befindet sich nach einem leeren Bereich die Information, dass es sich um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte, betitelt mit „Legendenzeichen“, ist eine gestrichelte Linie abgebildet, gefärbt in Violett. Unterhalb der Linie sind folgende Details angegeben: „Gestrichelte Linie“; „Stärke Linie: 1 mm 1:25.000 /​ 0,5 mm 1:50.000“; „Farbton: Violett“
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Wundstreifen“ fallen jegliche Wundstreifen.
Definition:
Wundstreifen sollen in erster Linie die Ausbreitung von Böschungs- oder Bodenfeuern verhindern. Durch mindestens einmalige Bodenbearbeitung pro Jahr (Beginn im Frühjahr, je nach Witterung möglichst bis Anfang März) werden sie von jeglichem Brennmaterial freigehalten. Eine Wiederholung kann im Laufe eines Jahres erforderlich werden, wenn der Wundstreifen seine Funktion durch brennbaren Bewuchs verliert (Prüfung ab Juni). In der Regel ist ein einfacher, waldseitiger Wundstreifen mit einer Mindestbreite von 1 m, in Abhängigkeit der angrenzenden Vegetation, an Straßen, Eisenbahnlinien, Forststraßen und -wegen vorhanden. Die Anlage von einem doppelten Wundstreifensystem erfolgt bei besonderen Gefährdungslagen (z. B. bei kampfmittel-belasteten Waldflächen). Im Brandfall dienen Wundstreifen auch als Aufstelllinien für die Einsatzkräfte zum Löschen eines Waldbrandes.
Das Bild zeigt eine Tabelle, die in zwei Hauptspalten unterteilt ist. In der linken Spalte mit der Überschrift „Bezeichnung“ steht der Begriff „Forstamtsgrenze“. Darunter befindet sich die Information, dass es sich hierbei um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte, betitelt mit „Legendenzeichen“, ist ein grünes Legendenzeichen zu sehen, das eine durchgezogene Linie darstellt. Unterhalb des Zeichens sind die Eigenschaften dieser Linie beschrieben: Der Text „Durchgezogene Linie“ beschreibt das dargestellte Symbol. „Stärke Linie: 6 mm 1:25.000 /​ 3 mm 1:50.000“ gibt die Dicke der Linie an, abhängig vom Maßstab der Karte. „Farbton: Dunkelgrün“ beschreibt die Farbe der Linie.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Forstamtsgrenze“ fallen hoheitliche Forstamtsgrenzen, Forstbezirksgrenzen, Oberförstereigrenzen und Kreisforstamtsgrenzen. Die Darstellung erfolgt je nach hoheitlicher Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für den Fall eines Waldbrandes.
Die Tabelle zeigt eine Legende für Karten oder Diagramme mit folgenden Informationen: In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“. Darunter der Begriff „Reviergrenze“. Darunter befindet sich der Hinweis, dass es sich hierbei um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Ein grünes Symbol, das eine durchgezogene Linie darstellt. Unterhalb des Symbols stehen Details zur Linie: „Durchgezogene Linie“; „Stärke Linie: 6 mm 1:25.000 /​ 3 mm 1:50.000“ gibt die Linienstärke an, abhängig vom Maßstab; „Farbton: Grün“ beschreibt die Farbe der Linie.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Reviergrenze“ fallen Forstreviergrenzen.
Die Tabelle präsentiert eine Legende für die Darstellung von Abteilungsgrenzen mit Abteilungsnummern. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Abteilungsgrenze mit Abteilungsnummer“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Ein Legendenzeichen, das aus einer Reihe von grünen Punkten besteht, neben denen die Bezeichnung „A 5012“ steht. Darunter stehen Erläuterungen: „Gepunktete Linie in gleichmäßigen Abständen“; „Stärke Linie: 0,3 mm 1:25.000 /​ 0,15 mm 1:50.000“, was die Dicke der Punkte je nach Kartenmaßstab angibt; „Schriftart Abteilungsnummer: Arial“; „Schriftgröße Abteilungsnummer: (4) 1:25.000 /​ (8) 1:50.000“, was die Größe der Schrift für die Abteilungsnummer angibt; „Farbton: Grün“ beschreibt die Farbe der Punkte und der Schrift.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Abteilungsgrenze mit Abteilungsnummer“ fallen jegliche Abteilungsgrenzen mit zu­gehörigen Abteilungsnummern für alle Waldbesitzarten.
Anmerkung:
Je nach forstlicher Organisationsstruktur des jeweiligen Bundeslandes muss eine Anpassung in der Darstellung erfolgen.
Die Tabelle zeigt eine Legende zur Kartendarstellung von Sensorstandorten. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Sensorstandort“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Ein Symbol, das einen Kreis mit einem schwarzen Innenpunkt darstellt. Der äußere Kreis ist orange gefärbt. Unterhalb des Symbols sind die Spezifikationen aufgeführt: „Punkt mit schwarzem Innenpunkt“; „Durchmesser: 4 mm (8) 1:25.000 /​ 3 mm (12) 1:50.000“, was die Größe des Punktes in Abhängigkeit vom Maßstab der Karte angibt; „Farbton: Orange“ beschreibt die Farbe des äußeren Kreises des Punktes.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Sensorstandort“ fallen jegliche Sensorstandorte mit automatisiertem Waldbrand­früherkennungssystem sowie Feuerwachtürme.

C. Sicherheit

1.
Obligatorische Inhalte
Die Tabelle zeigt eine Legende für die Darstellung von Rettungspunkten auf Karten oder Plänen. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Rettungspunkt – Symbol“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Ein Symbol, das für einen forstlichen Rettungspunkt steht. Es besteht aus vier weißen Pfeilen, die auf einen zentralen Punkt in der Mitte eines grünen Quadrates zeigen. Unterhalb des Symbols sind folgende Details angegeben: „Zeichen – Forstlicher Rettungspunkt lt. KWF-Empfehlung (vier weiße Pfeile, die auf einen zentralen Punkt gerichtet sind, auf grünem Hintergrund)“; „Farbe: Gemäß DIN EN ISO 7010; ASR A1.3“; „Zeichengröße: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“.
Die Tabelle zeigt Informationen zur Kennzeichnung von Rettungspunkten. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Rettungspunkt – Kennung“. Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Ein Textbeispiel für eine Rettungspunkt-Kennung: „LUP – 059 - 49“ in roter Schrift; Darunter sind die Spezifikationen für die Beschriftung aufgeführt: „Schriftart: Arial Black“; „Schriftgröße: (6) fett 1:25.000 /​ (8) fett 1:50.000“, wobei die Zahlen in Klammern die Schriftgröße angeben und „fett“ die Schriftstärke; „Farbton: Rot“ gibt die Farbe des Textes an.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Rettungspunkt“ fallen jegliche Rettungspunkte, Rettungspunkte Forst und Treffpunkte der Rettungskette mit dazugehöriger Rettungspunktnummer, im Folgenden als Kennung definiert. Die Angabe der Kennung der Rettungspunkte erfolgt nach landeseigenem System und gemäß der oben angegebenen Form. Die Darstellung erfolgt in der oben angegebenen Form für die Kennung, optional am Kartenrand.
Definition:
Rettungspunkte sind definierte Anfahrtsstellen für Rettungsfahrzeuge. In Notfällen leiten sie Rettungsfahrzeuge an den definierten Ort. „Forstliche Rettungspunkte sind definierte Orte im Wald, die mithilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. Im Falle eines Unfalls können diese Treffpunkte bei der Kommunikation des Verunfallten bzw. eines Helfers mit dem Rettungsdienst genutzt werden, um das Auffinden des Unfallortes zu erleichtern. Die Ausweisung der Koordinatentreffpunkte kann mit fest im Wald montierten Schildern oder virtuell, d. h. als reine Koordinatenangabe erfolgen. Rettungspunkte dienen ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald. Geschaffen wurden forstliche Rettungspunkte im Rahmen der „Rettungskette Forst“. Die Rettungskette Forst beschreibt die Maßnahmen und Schritte vom Beginn der ersten Hilfe bis zur Versorgung durch die Rettungsdienste“1. Weitere Informationen zu Rettungspunkten befinden sich im Leitfaden „Ausweisen forstlicher Rettungspunkte“2.
Die Tabelle zeigt die Legende für die Darstellung von kampfmittelbelasteten Waldflächen. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Kampfmittelbelastete Waldflächen“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Ein Beispiel für ein Legendenzeichen, das eine diagonale Schraffur in Magenta darstellt. Die Beschreibung unter dem Symbol lautet: „Diagonale Schraffur, von unten links nach oben rechts“; „Stärke Linien: 0,1 mm 1:25.000 /​ 0,05 mm 1:50.000“, was die Dicke der Linien angibt; „Abstände: 2 mm 1:25.000 /​ 1 mm 1:50.000“, was die Abstände zwischen den Linien beschreibt; „Farbton: Magenta“ gibt die Farbe der Schraffur an.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Kampfmittelbelastete Waldflächen“ fallen Waldflächen mit einem Kampfmittelverdacht bis hin zu einer ausgewiesenen Kampfmittelbelastung.
Die Tabelle präsentiert eine Legende zur Darstellung militärischer Sicherheitsbereiche auf Karten. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Militärische Sicherheitsbereiche Außengrenze“. Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Das Legendenzeichen zeigt eine durch-gezogene Linie mit einer beginnenden Schraffur zur Fläche hin in der Farbe Magenta. Unter dem Symbol finden sich folgende Spezifikationen: „Durchgezogene Linie mit beginnender Schraffur zur Fläche hin“; „Stärke Linien Basis dick: 1,2 mm 1:25.000 /​ 0,7 mm 1:50.000“; „Abstände: 2 mm 1:25.000 /​ 0,7 mm 1:50.000“; „Stärke Linien Seite dünn: 0,1 mm 1:25.000 /​ 0,05 mm 1:50.000“; „Länge Linien Seite dünn: 2,5 mm 1:25.000 /​ 1 mm 1:50.000“; „Stärke Linien beginnende Schraffur: 0,2 mm“; „Farbton: Magenta“
Erklärung:

Unter die Bezeichnung „Militärische Sicherheitsbereiche“ fallen

durch die Bundeswehr genutzte Liegenschaften,
Liegenschaften der Gaststreitkräfte (NATO).
Anmerkung:
Die Grenzen der Truppenübungsplätze sowie der Standortsübungsplätze sind in der Symbolik der topographischen Karte enthalten.
Die Tabelle zeigt eine Legende für die Markierung von Sperrbereichen mit absolutem Betretungsverbot. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Sonstige Sperrbereiche (absolutes Betretungsverbot)“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Das Legendenzeichen besteht aus einer vertikalen Schraffur in Orange; Die Beschreibung unter dem Symbol enthält folgende Details: „Vertikale Schraffur“; „Stärke Linien: 0,1 mm 1:25.000 /​ 0,05 mm 1:50.000“, was die Dicke der Linien je nach Maßstab der Karte be-schreibt; „Abstände: 1 mm 1:25.000 /​ 0,5 mm 1:50.000“ gibt die Abstände zwischen den Linien an; „Farbton: Orange“ bezeichnet die Farbe der Schraffur.
Erklärung:
Unter den Begriff „Sonstige Sperrbereiche“ fallen sämtliche Flächen, auf denen das Betreten aufgrund einer Sperrverfügung verboten ist und auf denen ein Eingriff der Einsatzkräfte aufgrund vorhandener Gefährdungen nicht möglich ist. Als Beispiel sind die geotechnischen Sperrbereiche (Bergabbaugebiete), Steinbruchkanten, Dolinenfelder etc. zu nennen. Die sonstigen Sperrbereiche werden in den Kategorien angegeben, wie sie von dem je­weiligen Bundesland vorgegeben sind. Die Darstellung dieser Kategorien erfolgt jedoch komprimiert unter der genannten Bezeichnung.
2.
Fakultative Inhalte
Die Tabelle zeigt, wie Informationen über das Streckennetz der Bahn dargestellt werden. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Streckennetz der Bahn mit Angabe über „Streckenkilometer“ und „Streckennummer““; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Das Legendenzeichen zeigt ein Kreuz mit einer Nummerierung. Oberhalb des Kreuzes steht „12“ und links davon „1001“. Unter dem Symbol sind die Details der Darstellung aufgeführt: „Stärke Linie: 0,5 mm 1:25.000 /​ 0,3 mm 1:50.000“, was die Dicke der Linie im entsprechenden Kartenmaßstab angibt; „Farbton: Schwarz“ beschreibt die Farbe der Linie und der Schrift; „Kreuz 0,8 mm 1:25.000 /​ 0,5 mm 1:50.000“, was die Größe des Kreuzes in den verschiedenen Maßstäben angibt; „Streckenkilometer (4) 1:25.000 /​ (8) 1:50.000“ bezieht sich auf die Schriftgröße für die Angabe der Streckenkilometer; „Streckennummer (7) fett 1:25.000 /​ (7) fett 1:50.000“ gibt die Schriftgröße und -stärke für die Streckennummer an.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Streckenkilometer“ fallen die Angabe der Deutschen Bahn AG über die fortfolgenden Kilometerangaben des Verlaufes des Bahnnetzes.
Unter die Bezeichnung „Streckennummer“ fallen alle Angabe der Deutschen Bahn AG über die Bezifferung ihrer Bahnstrecken.

D. Wasserversorgung

1.
Obligatorische Inhalte
Die Tabelle zeigt die Legende für die Darstellung eines Hydranten mit optionaler Angabe der Nennweite. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Hydrant optional mit rechtsseitiger Angabe der Nennweite“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“. Ein Symbol für den Hydranten, das aus einem schwarzen Kreis mit einer horizontalen Linie, die den Kreis mittig durchläuft, und einem den Kreis umrahmenden blauen Quadrat besteht, und daneben steht die Zahl „80“. Unterhalb des Symbols sind folgende Informationen angegeben: „Zeichen angelehnt an DIN 14034 Durchmesser: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“, was die Größe des Symbols im entsprechenden Kartenmaßstab angibt. „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ beschreibt die Farben des Hydrantensymbols. „Schriftart Nennweite: Arial“; „Schriftgröße Nennweite: (6) 1:25.000 /​ (10) 1:50.000“, was die Größe der Schrift für die Angabe der Nennweite angibt; „Farbton: Hellblau“ gibt die Farbe der Schrift für die Nennweite an.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Hydrant“ fallen jegliche Hydranten sowohl Über- als auch Unterflurhydranten.
Definition:
Ein Hydrant ist eine Wasserentnahmestelle mit Anschluss an das örtliche Wasserversorgungsnetz. Als Teil der zentralen Löschwasserversorgung von Städten und Gemeinden können größere Wassermengen zum Löschen eines Brandes aus einem Hydranten gefördert werden. Ein Überflurhydrant ist oberirdisch fest installiert und hat mehrere Abgänge mit genormten Kupplungen. Unterflurhydranten befinden sich unterhalb einer Hydrantenkappe.
Die Tabelle zeigt die Legende für die Darstellung eines unterirdischen Löschwasserbehälters auf Karten oder Plänen. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Unterirdischer Löschwasserbehälter mit rechtsseitiger Angabe der Füllmenge in Kubikmetern“; Weiterer Text: „Wenn Informationen über die Füllmenge nicht bekannt sind, fehlt die Angabe“. Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Das Symbol für den unterirdischen Löschwasserbehälter, das aus einem blauen Quadrat mit einem schwarzen Rechteck mit überstehender Seite an der Oberseite besteht, und daneben steht die Zahl „800“. Darunter sind die Details zur Darstellung angegeben: „Zeichen angelehnt an DIN 14034 Durchmesser: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“, was die Größe des Symbols in den jeweiligen Maßstäben angibt; „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ beschreibt die Farben des Symbols; „Schriftart Füllmenge: Arial“; „Schriftgröße Füllmenge: (6) 1:25.000 /​ (10) 1:50.000“, gibt die Schriftgröße für die Angabe der Füllmenge an; „Farbton: Hellblau“ gibt die Farbe der Schrift für die Füllmenge an.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Unterirdischer Löschwasserbehälter“ fallen unterirdische Löschwasserbehälter, Lösch­behälter und Löschwassertanks sowie Zisternen und Kavernen.
Definition:

Ein unterirdischer Löschwasserbehälter, Löschbehälter ist ein künstlich angelegter, überdeckter Sammelbehälter zur Bevorratung von Wasser zur Brandbekämpfung. Er verfügt über eine Entnahmestelle (inklusive eines Sauganschlusses) und eine geeignete Zuwegung in Form einer Feuerwehrzufahrt mit Bewegungsfläche (nach DIN 14230 für Löschwassertanks). Die Einteilung erfolgt nach ihrem Fassungsvermögen in drei Klassen:

75 – 150 m3 (klein)
150 – 300 m3 (mittel) und
> 300 m3 (groß).
Ein Löschwassertank entspricht der oben aufgeführten Definition eines unterirdischen Löschwasserbehälters. Nach DIN 14230 dient er ausschließlich zur Lagerung von Löschwasser und stellt somit eine vorbeugende Brandschutzmaßnahme dar.
Eine Zisterne ist ein unterirdischer oder abgedeckter Sammelbehälter für Trink- oder Nutzwasser. Zisternen werden als Pufferbehälter in kleineren Ortschaften verwendet. Sie dienen dazu, den zugeleiteten Niederschlag oder das Oberflächenwasser zu speichern und für den Brandfall eine ausreichende Löschwasserversorgung zu gewährleisten.
Eine Kaverne ein größerer, natürlicher oder künstlich geschaffener unterirdischer Hohlraum, der der Speicherung von Löschwasser dient.
Die Tabelle präsentiert die Darstellung eines Saugbrunnens mit Angabe der Fördermenge auf Karten. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Saugbrunnen mit rechtsseitiger Angabe der Fördermenge in Liter/​Minute“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Das Symbol zeigt zwei schwarze vertikale Linien, die oben jeweils nach außen in 90° abknicken, in einem blauen Quadrat, und die Aufschrift „S 800“, was die Fördermenge in Liter pro Minute angibt; Weitere Details: „Zeichen angelehnt an DIN 14034 Durchmesser: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“ beschreibt die Größe des Symbols; „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ gibt die Farbe des Symbols an; „Schriftart Fördermenge: Arial“; „Schriftgröße Fördermenge: (6) 1:25.000 /​ (10) 1:50.000“ bezieht sich auf die Schriftgröße der Angabe der Fördermenge; „Farbton: Hellblau“ bezeichnet die Farbe der Schrift.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Saugbrunnen“ Kürzel „S“ fallen jegliche Saugbrunnen mit einer Mindestfördermenge von 800 l/​min.
Die Tabelle zeigt die Legende für die Kennzeichnung eines Tiefbrunnens auf einer Karte oder einem Plan. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Tiefbrunnen optional mit rechtsseitiger Angabe der Fördermenge in Liter/​Minute sowie Angabe zum Stromerzeuger in Kilovolt-Ampere oder der Angabe des Zusatzzeichens“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Das Symbol für den Tiefbrunnen, das aus einem blauen Quadrat mit zwei vertikalen schwarzen Linien, die oben jeweils nach außen in 90° abknicken, besteht, und daneben stehen die Zeichen „T 800 9“. Unterhalb des Symbols sind folgende Details angegeben: „Zeichen angelehnt an DIN 14034 Durchmesser: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“ gibt die Größe des Symbols an; „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ beschreibt die Farbe des Symbols; „Schriftart Fördermenge: Arial“; „Schriftgröße Fördermenge: (6) 1:25.000 /​ (10) 1:50.000“ gibt die Schriftgröße für die Angabe der Fördermenge an; „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ beschreibt die Farbe der Schrift für die Fördermenge.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Tiefbrunnen“, Abkürzung „T“, fallen jegliche Tiefbrunnen mit einer Mindestfördermenge von 800 l/​min.
Anmerkung:
Ein Tiefbrunnen benötigt die zusätzliche Angabe zum benötigten Stromerzeuger in Kilovolt-Amperes (kVA) in schwarzer Schrift. Falls die Angabe zum Stromerzeuger nicht bekannt ist, fällt diese weg.
Definition:
Ein Löschwasserbrunnen ist eine künstlich angelegte Entnahmestelle für Löschwasser aus dem Grundwasser. Das Löschwasser kann durch Saugbetrieb oder mittels einer festinstallierten Tiefpumpe über einen Sauganschluss entnommen werden. Die Grenze für den Anschluss einer Tiefpumpe liegt bei 7,5 m Tiefe. Der Brunnen muss in 60 Sekunden betriebsbereit sein (beinhaltet Entlüftung und Entnahme von Löschwasser) und die Löschwasserergiebigkeit muss mindestens für einen Zeitraum von drei Stunden gewährleistet sein. Je nach Tiefenlage des Wasser- bzw. Druckspiegels wird zwischen Saugbrunnen und Tiefbrunnen unterschieden.

Die Einteilung erfolgt nach ihrer Fördermenge in drei Klassen:

400 – 800 l/​min (klein)
800 – 1 600 l/​min (mittel) und
> 1 600 l/​min (groß).
Anforderungen an einen Löschwasserbrunnen sind unter anderem eine befestigte Zuwegung und die regelmäßige Wartung des Löschwasserbrunnens und der Zuwegung, damit die Löschwasserentnahme dauerhaft gewährleistet ist. Der Löschwassersauganschluss ist vor Beschädigungen, Verschmutzungen und Missbrauch zu schützen. Zu beachten ist hierbei, dass der Zugang jederzeit möglich sein muss. Liegt die Entnahmestelle des Brunnens unterhalb des Grundwasserspiegels, muss eine Absperrvorrichtung eingebaut werden, die den freien Austritt des Wassers verhindert.
Die Tabelle stellt eine Legende für die Darstellung von Löschwasserteichen auf einer Karte dar. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Löschwasserteich optional mit rechtsseitiger Angabe der Füllmenge in Kubikmetern“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Ein Symbol, das einen Löschwasserteich darstellt, gekennzeichnet durch ein Quadrat, das an der oberen Seite geöffnet ist, und dessen vertikale Seiten am oberen Ende in 90° abknicken, mit der Zahl „800“ rechts daneben. Weitere Informationen umfassen: „Zeichen angelehnt an DIN 14034 Durchmesser: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“, was die Größe des Symbols in den angegebenen Maßstäben beschreibt; „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ gibt die Farben des Symbols an; „Schriftart Füllmenge: Arial“; „Schriftgröße Füllmenge: (6) 1:25.000 /​ (10) 1:50.000“ bezieht sich auf die Größe der Schrift für die Angabe der Füllmenge; „Farbton: Hellblau“ beschreibt die Farbe der Schrift für die Füllmenge.
Erklärung:
Unter die Bezeichnung „Löschwasserteich“ fallen Löschwasserteiche, Löschteiche und Feuerlöschteiche mit Füllmenge/​Volumen/​Wasserinhalt in m3.
Definition:
Ein Löschwasserteich, Löschteich oder Feuerlöschteich ist eine erschöpfliche Löschwasserentnahmestelle in Form eines künstlich angelegten offenen Löschwasser-Vorratsraums (Teich) in der Regel nach DIN 14210.
Die Tabelle zeigt die Legende für die Kartierung einer Saugstelle an einem offenen Gewässer. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Saugstelle an offenem Gewässer“. Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Obligatorischen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“. Ein Symbol, das aus einem hellblauen Quadrat mit zwei im 90°-Winkel zueinander liegenden schwarzen Linien besteht, wobei eine Linie horizontal verläuft und die andere Linie im rechten Drittel der liegenden Linie vertikal nach oben zeigt. Zusätzliche Informationen zum Symbol sind: „Zeichen angelehnt an DIN 14034 Durchmesser: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“, was die Größe des Zeichens in Abhängigkeit vom Kartenmaßstab angibt. „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ beschreibt die Farben des Symbols.
Erklärung:
Unter den Begriff „Saugstelle an offenem Gewässer“ fallen alle in der Regel baulich eingerichteten Löschwasser-, Wasserentnahmestellen und Saugstellen an offenen Gewässern (unendlich: See, Fluss, Kanal o. Ä., endlich: Natürlicher Teich o. Ä.), an fließenden und stehenden Gewässern.
Definition:
Eine Saugstelle an offenem Gewässer bietet mittels einer Saugleitung, einer Schlauch- oder Rohrleitung die Möglichkeit zum Ansaugen von Löschwasser für Tanklöschfahrzeuge. Die Saugleitung ist fix installiert (baulich eingerichtet). Die Saughöhe soll möglichst niedrig gehalten werden (maximal 5 m). Eine geeignete Zuwegung muss bei jedem Wetter von Fahrzeugen befahrbar sein. Die Tauchtiefe (Überdeckung des Saugkorbes) muss bei einem Wasserdurchfluss von 800 l/​min etwa 30 cm bzw. 50 cm bei 1600 l/​min betragen.
2.
Fakultativer Inhalt
Die Tabelle zeigt eine Legende für die Darstellung einer Hubschrauber-Wasserentnahmestelle für Löschwasser-Außenbehälter (LAB) auf einer Karte. In der linken Spalte: Überschrift: „Bezeichnung“; Inhalt: „Hubschrauber-Wasserentnahmestelle für Löschwasser-Außenbehälter (LAB)“; Unter diesem Eintrag befindet sich die Information, dass es sich um einen „Fakultativen Inhalt“ handelt. In der rechten Spalte: Überschrift: „Legendenzeichen“; Das Symbol besteht aus einer schwarzen Box, die an zwei gegenüberliegenden Seiten kleine „Flügel“ oder Ausbuchtungen hat, und stellt eine Hubschrauber-Wasserentnahmestelle dar. Zusätzliche Informationen zum Symbol sind: „Zeichen angelehnt an obligatorische Inhalte zur Wasserversorgung, schwarze Box mit „Flügeln“; „Durchmesser: 5 mm 1:25.000 /​ 4 mm 1:50.000“, was die Größe des Symbols in Abhängigkeit vom Kartenmaßstab beschreibt; „Farbton: Hellblau/​Schwarz“ beschreibt die Farbgestaltung des Symbols. Diese Angaben legen fest, wie die spezifische Wasserentnahmestelle für Hubschrauber im Rahmen der Feuerbekämpfung auf einer Karte dargestellt werden soll.
Erklärung:
Unter den Begriff „Hubschrauber-Wasserentnahmestelle für Löschwasser-Außenbehälter (LAB)“ fallen jegliche Hubschrauber-Wasserentnahmestellen für flexible Behälter und fixe Außenbehälter bis 5 m3.
Definition:
Die Wasserentnahme mittels Löschwasser-Außenbehälter (LAB) kann aus offenen Gewässern (stehend oder fließend) oder mobilen Löschwasserbehältern erfolgen. Bei offenen Gewässern ist eine Mindesttiefe von 2 m erforderlich. Die Eintauchzone sollte mindestens 10 m x 10 m groß sein. Um die Eintauchzone sollte in einem Radius von 300 m Hindernisfreiheit gegeben sein. Ein Flug über Wohngebiete sollte nicht stattfinden. Ein Abstand zu Verkehrsflächen und (Nutz-)Tieren sollte ebenfalls vorhanden sein. Notlande- und Notabwurfflächen sowie eine Landefläche zur Montage des Löschwasser-Außenbehälters sind einzurichten.

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https:/​/​kwf2020.kwf-online.de/​rettungspunkte/​
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https:/​/​kwf2020.kwf-online.de/​wp-content/​uploads/​2020/​12/​A5_​Broschuere_​kwf_​Rettungspunkte.pdf

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