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Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Bäckerhandwerk und für das Konditorenhandwerk

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags
für das Bäckerhandwerk und für das Konditorenhandwerk

Vom 9. November 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 22. September 2023 (BAnz AT 29.09.2023 B3) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für den

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juli 2023

– kündbar mit Frist von einem Monat, erstmals zum 28. Februar 2025 –

wird der Tarifausschuss

am Montag, dem 11. Dezember 2023, um 10.30 Uhr,

im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, Steinsaal, öffentlich verhandeln.

Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen bis zum 7. Dezember 2023, 12 Uhr, an die E-Mail-Adresse iiia6@bmas.bund.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, den 9. November 2023

IIIa6-31241-Ü-13b/​25

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Christian Riechert

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