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Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Baugewerbe

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für das Baugewerbe

Vom 25. April 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 28. Februar 2023 (BAnz AT 07.03.2023 B5) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für den

Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe (TV Inflationsausgleichsprämie) vom 30. Januar 2023

– der Tarifvertrag endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2024 –

wird der Tarifausschuss 

am Mittwoch, dem 17. Mai 2023, um 13 Uhr,

im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, Steinsaal, öffentlich verhandeln.

Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen bis zum 15. Mai 2023, 12 Uhr, an die E-Mail-Adresse iiia6@bmas.bund.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, den 25. April 2023

IIIa6-31241-Ü-14b/​91

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Christian Riechert

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