Freistaat Bayern
Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
Über den in der Bekanntmachung vom 23. Januar 2023 (BAnz AT 09.02.2023 B10) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für den Lohntarifvertrag Nr. 37 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 14. September 2022 – erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023 – wird der Tarifausschuss für Bayern
am Dienstag, den 28. März 2023, um 9.30 Uhr,
im Raum 0065 im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Winzererstraße 9, 80797 München, öffentlich verhandeln. Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldungen sind bis zum 22. März 2023 per E-Mail an: Referat-I3@stmas.bayern.de zu richten. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
I3/6044.02-1/48
Bayerisches Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales
Konstanze Bernhard
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