Land Schleswig-Holstein
Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
Über den in der Bekanntmachung vom 30. Januar 2023 (BAnz AT 15.02.2023 B17) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für
den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein vom 27. September 2022 einschließlich Protokollnotizen 1 und 2, erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023,
wird der Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein
am Donnerstag, dem 30. März 2023, um 10.00 Uhr,
im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel, Sitzungsraum 018, öffentlich verhandeln.
VII 514 – 457/2023
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Arbeit, Technologie und Tourismus
des Landes Schleswig-Holstein
B. Eickstädt
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