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Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Land Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 22. April 2024

Über den in der Bekanntmachung vom 26. März 2024 (BAnz AT 18.04.2024 B10) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung

des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 1. Januar 2024

– erstmals kündbar zum 31. Dezember 2025 –

wird der Tarifausschuss des Landes Rheinland-Pfalz 

am Montag, den 17. Juni 2024, um 10.00 Uhr,

im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, Besprechungszimmer 1202, öffentlich verhandeln. Es wird darum gebeten, Anmeldungen zur Teilnahme an der Verhandlung bis zum 31. Mai 2024 an die E-Mail-Adresse Christa.Mueller@mastd.rlp.de zu übermitteln.

Mainz, den 22. April 2024

3012-0001#2024/​0001-0601-624

Ministerium
für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Im Auftrag
Belz

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