für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
zur Sicherung einer nachhaltigen Ernährung
landwirtschaftlicher Nutztiere
unter sich wandelnden klimatischen Bedingungen
Die Landwirtschaft ist ein vom Klimawandel unmittelbar betroffener Sektor. Frühjährliche Trockenphasen, Hitzewellen und eine jahreszeitliche Verschiebung von Niederschlägen führen bereits zu Beeinträchtigungen des Pflanzenbaus und können damit auch die bedarfs- und tiergerechte Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere mit geeigneten und hochwertigen Futtermitteln gefährden. Die Landwirtschaft muss sich an den Klimawandel anpassen und sollte gleichzeitig durch die Etablierung nachhaltiger Wirtschaftsweisen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen leisten. Die Bundesregierung legte mit der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie am 10. März 2021 und der Änderung des Klimaschutzgesetzes die aktuellen und umfassend überarbeiteten Ziele und Maßnahmen in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung in Deutschland fest. Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Energie für eine wachsende Weltbevölkerung, dem Klimawandel und der Erhaltung der Biodiversität hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die vorhandenen natürlichen Ressourcen schonend, effizient und nachhaltig zu bewirtschaften und zu nutzen. Klimaschutz und Klimaanpassung in der Landwirtschaft, einschließlich der Tierhaltung und -ernährung, gehören zu den weitreichenden und entschieden umzusetzenden Zielen der Bundesregierung. Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung nennt hierfür zum Beispiel eine verstärkte praxisnahe Forschung und Beratung von Betrieben bezüglich der Futtermittelverwendung als förderlichen Weg zur Nutzung von Treibhausgas-Einsparpotenzialen.
Mit dem Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen schnell und gezielt praxisnahe Impulse gesetzt werden, die auf eine nachhaltige, klima-, umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Schonung natürlicher Ressourcen und bestmögliche Verwertung eingesetzter Stoffe ausgerichtet sind und so zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an Klimaveränderungen beitragen können. Der entsprechende bedarfs- und tiergerechte Einsatz von geeigneten und sicheren Futtermitteln im Rahmen optimierter Rationszusammensetzungen und angepasster Fütterungsstrategien bietet hier die Grundlage für eine ressourcenschonende Nutztierhaltung und Erzeugung von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Die Förderung des ökologischen Landbaus ist eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll der Anteil landwirtschaftlicher Flächen unter ökologischer Bewirtschaftung bis zum Jahr 2030 mindestens 20 Prozent betragen. Zur Umsetzung dieses Ziels hat das BMEL die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau erarbeitet. Im Mittelpunkt der Zukunftsstrategie stehen fünf Handlungsfelder, die mit insgesamt 24 Maßnahmenkonzepten konkretisiert werden. Die Handlungsfelder sind nationale Schlüsselbereiche für ein stärkeres Wachstum des Öko-Landbaus. Zugleich adressieren sie wichtige Herausforderungen der Öko-Branche: So gilt es unter anderem, die Leistungsfähigkeit ökologischer Agrarsysteme zu verbessern. Verschiedene Maßnahmenkonzepte beschreiben und konkretisieren, mit welchen Instrumenten die Ziele erreicht werden sollen. Für den Bereich der Tierernährung gilt es vor allem, das Potenzial wertvoller Proteinträger zu prüfen, die Forschung zu alternativen Eiweißfuttermitteln auszuweiten und technische Verfahren zur Herstellung und Aufbereitung von proteinhaltigen Futtermitteln zu unterstützen.
Die Eiweißpflanzenstrategie (EPS) des BMEL zielt auf die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und die Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster ab; sie leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie zu den Zielen des Klimaschutzprogramms. Mit den im Jahr 2020 veröffentlichten Leitlinien der Bundesregierung zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten von Agrarrohstoffen soll ein Beitrag zum Erhalt der Wälder weltweit geleistet werden. Maßnahmen der EPS zur Steigerung der Eiweißversorgung aus heimischer Produktion werden hier als Ansätze zur Zielerreichung benannt.
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
1.1 Zuwendungszweck
Mit der Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben zur Sicherung einer nachhaltigen Ernährung landwirtschaftlicher Nutztiere unter sich wandelnden klimatischen Bedingungen verfolgt das BMEL das Ziel, die Anpassung der Tierernährung zu verbessern und gleichermaßen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft zu leisten.
Eine ressourcenschonende, qualitativ hochwertige Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte ist von zentraler Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft. Die Tierernährung nimmt eine verbindende Stellung zwischen der Pflanzenproduktion und dem Erhalt hochwertiger Produkte tierischen Ursprungs ein. Dabei muss sie sowohl an den aktuellen Bedarf an Nährstoffen als auch an die jeweiligen ethologischen Bedürfnisse der Tiere angepasst sein. Gleichzeitig ist der Tierernährung ein wesentliches Emissionsminderungspotenzial zuzuschreiben, welches per Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung fortlaufend auszuschöpfen ist. Eine Verstärkung der praxisnahen Forschung kann hierbei zur Verbesserung der Fütterungseffizienz und Steigerung der Nachhaltigkeit beitragen.
Eine besondere Bedeutung ist der Proteinversorgung landwirtschaftlicher Nutztiere zuzuschreiben. Zum einen gilt es, optimale Input-Output-Verhältnisse über nährstoffangepasste bzw. -optimierte Fütterungsstrategien in der praktischen Fütterung zu erreichen, um Emissionen und somit auch unwirtschaftliche Verluste im betrieblichen Stoffstrom zu vermeiden. Zum anderen kann die Etablierung nachhaltig erzeugter Proteinfuttermittel bedeutend zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Tierernährung beitragen. Hierbei können sowohl Eiweißpflanzen als auch Eiweißquellen tierischen Ursprungs im Rahmen einer optimierten Proteinversorgung von großer Bedeutung sein. Leguminosen kommt im Hinblick auf die politische Zielsetzung, Futtermittel nachhaltig zu erzeugen, eine besondere Rolle zu: Zum einen wirken sich Leguminosen positiv auf die Artenvielfalt, den Boden und das Klima aus, darüber hinaus tragen nachhaltig erzeugte Leguminosen maßgeblich zur Sicherstellung der Entwaldungsfreiheit entlang der Lieferketten bei.
Neben Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zum Einsatz besonders nachhaltig und klimaschonend erzeugter Futtermittel sind Fördermaßnahmen zur Sicherung der betriebseigenen Futtermittelverfügbarkeit und -qualität unter den sich wandelnden klimatischen Bedingungen wichtig. Die Werbung, die mengenmäßige Erfassung und die Bewertung von Futtermitteln aus der betrieblichen Erzeugung hinsichtlich Qualität und Nährwert sind hierbei ebenso bedeutend wie optimale Konservierungs- und Lagerungsverfahren. Dies zielt auf den Erhalt der Qualität und des Futterwerts von wirtschaftseigenen Futtermitteln als Grundpfeiler des betrieblichen Fütterungsmanagements ab, auch unter kurzfristig wechselnden Witterungsbedingungen.
Herausfordernd ist ebenfalls, dass die Parameter einer bedarfs- und tiergerechten Fütterung landwirtschaftlicher Nutztiere aufgrund einer Vielzahl an Rationskomponenten mit variablen Nährstoffgehalten und Verdaulichkeiten nur schwer systematisch zu erfassen sind. Insbesondere in der Wiederkäuerernährung sind in den landwirtschaftlichen Betrieben die Parameter zur Grundfutterqualität in der Regel nicht vollständig bekannt und schwankend, sodass die Wirkung der Fütterung auch wesentlich vom täglichen Management, der im Betrieb vorhandenen Tiere sowie von den jeweils zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln abhängt.
Angepasste Fütterungsstrategien sollten somit auf die ressourcenschonende, qualitativ hochwertige Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte abzielen, insbesondere mit Bezug auf nachhaltig erzeugte Proteinfuttermittel sowie die qualitative und quantitative Verfügbarkeit von Futtermitteln unter sich wandelnden klimatischen Bedingungen. Die physiologische Entlastung der Tiere bei Hitzestress und eine gleichzeitige Reduktion von Methanemissionen durch Fütterungsmaßnahmen (Synergieeffekt mit dem Klimaschutz) können in diesem Kontext zudem relevant sein.
Entsprechende innovative Fütterungsstrategien gilt es in Beratung und Praxis der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft zur Umsetzung zu bringen. Dazu bedarf es geeigneter Strategien und Maßnahmen, um die relevanten Zielgruppen zu erreichen.
Das BMEL beabsichtigt, aus den genannten Gründen entsprechende Vorhaben auf der Grundlage von drei Förderprogrammen über diese Bekanntmachung zu fördern.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis, der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie auf Basis der Förderprogramme/Richtlinien
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Programm zur Innovationsförderung des BMEL (http://www.ble.de/innovationsfoerderung-bmel)
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Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) des BMEL: Richtlinie des BMEL zur Förderung von Forschung- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfers im ökologischen Landbau vom 4. April 2016, geändert am 6. Januar 2021
(https://www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/forschungs-und-entwicklungsvorhaben/) - –
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Eiweißpflanzenstrategie des BMEL: Richtlinie des BMEL zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vom 29. Juli 2015, geändert am 6. Januar 2021 (https://www.ble.de/eps)
gefördert werden.
Alle genannten Programme/Richtlinien beruhen auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter die Anwendung des Nagoya-Protokolls fallen, und des traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.
Wer Forschungsmittel für die Nutzung genetischer Ressourcen erhält und in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 fällt, wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) seit dem 10. Mai 2018 dazu verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben (siehe Allgemeinverfügung über die Abgabe der Sorgfaltserklärung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 19. April 2018; BAnz AT 09.05.2018 B9), auf die das BfN auf seinen Internetseiten verweist (https://www.bfn.de/themen/nagoya-protokoll-nutzung-genetischer-ressourcen.html).
Eine Übersicht zum Thema Nagoya-Protokoll hat auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter https://www.genres.de/access-and-benefit-sharing/ zusammengestellt.
2 Module, Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen
Mit der vorliegenden Bekanntmachung beabsichtigt das BMEL auf Grundlage von drei bestehenden Förderprogrammen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen, die auf Innovationen in der konventionellen sowie ökologischen Landwirtschaft, hier die Ernährung landwirtschaftlicher Nutztiere, abzielen. Den Themenschwerpunkten (siehe Nummer 3) ist hierbei angemessen Rechnung zu tragen.
Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit einem eventuell geplanten Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist unter anderem die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
In den Skizzen ist im zweiten Gliederungspunkt „Zielsetzung“ eine klare Zuordnung zu einem der folgenden Module vorzunehmen. Der Projektträger behält sich vor, die Zuordnung anzupassen.
Modul A – Programm zur Innovationsförderung des BMEL
Mit der Förderung soll die Entwicklung innovativer international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützt werden. Im Vordergrund steht eine wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse.
In diesem Modul sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, die innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Tierernährung und Sicherung der Verfügbarkeit und Konservierung hochwertiger Futtermittel hervorbringen sollen. Dies schließt innovative, praxisrelevante Fütterungskonzepte und -strategien mit ein. Die zu entwickelnden Innovationen sollen die Aspekte der Ressourcenschonung, Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit berücksichtigen sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einen Beitrag leisten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der dem zuständigen Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Bekanntmachung sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum haben oder anstreben.
Internationale Verbünde sind erwünscht und möglich, sofern Projektpartner mit Sitz außerhalb Deutschlands folgende Voraussetzungen erfüllen:
- –
-
die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse muss vorrangig in Deutschland erfolgen und
- –
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die ausländischen Projektpartner bestreiten ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln oder erhalten dafür in ihrem Heimatland Fördermittel.
Ansprechpartnerinnen für Modul A sind in der BLE
Frau Dr. Isabel Gussek (Telefon: 0228/6845-3117, E-Mail: isabel.gussek@ble.de) und
Frau Dr. Esther Heuß (Telefon: 0228/6845-3025, E-Mail: esther.heuss@ble.de).
Modul B – Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) des BMEL
Mit der Förderung sollen neue Strategien und Lösungen für die nachhaltige und ökologische Tierernährung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Lösungen, um die ab dem Jahr 2026 geltende Verpflichtung nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 zu erfüllen, gemäß derer Schweine und Geflügel ausschließlich mit Eiweißfuttermitteln aus ökologischer Erzeugung zu füttern sind.
In diesem Modul sollen vorrangig Vorhaben für den ökologischen Landbau gefördert werden, sofern keine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Vorhaben mit substantieller Kooperation mit der Privatwirtschaft sind im Modul A einzureichen.
Neben Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sollen insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Beratung, Praxis, Bevölkerung und Politik gefördert werden. Es ist erwünscht, dass der Wissenstransfer im Rahmen der Projekte realisiert wird. Hierzu zählen die Entwicklung, Erstellung und Erprobung neuer, konkreter Praxisanleitungen für Maßnahmen und Definition von Methoden für unterschiedliche Anwendergruppen. Dafür können unterschiedliche Medien, Plattformen und Formate genutzt werden; die Einbeziehung der Fachkompetenz aus Sozial-, Medien- und Kommunikationswissenschaft sowie vergleichbarer Wissenschaften wird empfohlen.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der dem zuständigen Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
Ansprechpartnerinnen für Modul B sind in der BLE Frau Andrea Selbach (Telefon: 0228/6845-3719, E-Mail: andrea.selbach@ble.de) und Frau Viola Molkenthin (Telefon: 0228/6845-2944, E-Mail: viola.molkenthin@ble.de).
Modul C – Eiweißpflanzenstrategie (EPS) des BMEL
Mit der Förderung soll der Anbau von und die Nachfrage nach Leguminosen gesteigert werden. Es sollen Lösungen und Strategien für eine nachhaltigere Eiweißfuttermittelversorgung der Nutztiere entwickelt werden.
In diesem Modul sollen Vorhaben adressiert werden, die thematisch auf Leguminosen fokussieren und bei denen die Anliegen der konventionellen Wirtschaftsweise im Vordergrund stehen, sofern keine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Vorhaben mit substantieller Kooperation mit der Privatwirtschaft sind im Modul A einzureichen.
Bei den entwicklungsorientierten Forschungsprojekten soll der Schwerpunkt auf der Praxisnähe und einem möglichst zeitnahen und effektiven Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Beratung, Bevölkerung und Politik liegen. Es ist erwünscht, dass der Wissenstransfer im Rahmen der Projekte realisiert wird. Hierzu zählen die Entwicklung, Erstellung und Erprobung neuer, konkreter Praxisanleitungen für Maßnahmen und Definition von Methoden für unterschiedliche Anwendergruppen. Dafür können unterschiedliche Medien, Plattformen und Formate genutzt werden; die Einbeziehung der Fachkompetenz aus Sozial-, Medien- und Kommunikationswissenschaft sowie vergleichbarer Wissenschaften wird empfohlen.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie KMU mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der dem zuständigen Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
Ansprechpartner für Modul C sind in der BLE Herr René Schug (Telefon: 0228/6845-2933, E-Mail: rene.schug@ble.de) und Frau Dr. Annegret Groß-Spangenberg (Telefon: 0228/6845-2916, E-Mail: annegret.gross-spangenberg@ble.de).
3 Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen, auf Grundlage der genannten Förderprogramme, innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel gefördert werden, die Umwelt- und Klimawirkung der Ernährung landwirtschaftlicher Nutztiere nachhaltig zu verbessern. Die Ernährung landwirtschaftlicher Nutztiere ist unter sich wandelnden klimatischen Bedingungen zu sichern und die Erzeugung und Bereitstellung von sicheren Futtermitteln nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten. Entsprechende Fördermaßnahmen sollen somit auf das Erreichen langfristig positiver Umweltwirkungen ausgerichtet sein. Die Entwicklung oder Verbesserung von Methoden, Verfahren und Techniken ohne Klimabezug sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Die Klimarelevanz der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist zwingend darzustellen und Grundvoraussetzung für eine potenzielle Förderung.
Alle in der primären Lebensmittelerzeugung genutzten landwirtschaftlichen Nutztiere sowie die Bereiche Aquakultur und Fischerei sind hier einbezogen. Ansätze der konventionellen als auch ökologischen Landwirtschaft können berücksichtigt werden.
Nachhaltigkeits- und klimaschutzrelevante Faktoren sind bei der Erzeugung von sicheren Futtermitteln aus Agrarrohstoffen, Koppelprodukten, Reststoffen oder auch verarbeitetem tierischen Protein aus Nutzinsekten1, gegebenenfalls verbunden mit einer Kaskadennutzung2, einzubeziehen.
Die Tierernährung als Baustein der Wertschöpfungskette Nutztierhaltung ist nachhaltig und klimaverträglich weiterzuentwickeln. Hinsichtlich emissionsmindernder Effekte können Innovationen im Bereich der Pflanzenzüchtung, einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Tierzucht sowie des Pflanzenbaus, insbesondere des standortangepassten Futterbaus auf Acker- und Grünland, welche zu einer Erhöhung der Effizienz und der Nachhaltigkeit der Tierernährung beitragen, bedeutsam sein. Die Wahrung bzw. Erhöhung der genetischen Vielfalt ist zu berücksichtigen.
Es wird insbesondere in den nachfolgend genannten Bereichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf gesehen:
- A.
-
Verbesserung der Umwelt- und Klimawirkung der Nutztierhaltung durch eine nachhaltige Tierernährung
- a)
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Optimierung der bedarfs- und tiergerechten Energie- und Nährstoffversorgung sowie Steigerung der tierindividuellen und betrieblichen Futter-/Nährstoffeffizienz zur Verminderung von Emissionen:
- –
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Etablierung robuster Verfahren, Modelle zur On-Farm Futterwertkontrolle und Etablierung von Effizienz-/Emissionskennzahlen für eine umwelt- und klimaoptimierte Futterbewertung unter Berücksichtigung der spezifischen Ansprüche der auf dem Betrieb vorhandenen Tiere.
- –
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Steigerung der Nährstoffverfügbarkeit und Minimierung von Nährstoffverlusten durch optimierte Aufbereitung und Konservierung von Futterpflanzen und Nebenerzeugnissen.
- –
-
Speziell für den Bereich der ökologischen Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere: Entwicklung von Lösungen für die Versorgung ökologisch gehaltener landwirtschaftlicher Nutztiere mit Makro- und Mikronährstoffen unter Berücksichtigung der besonderen rechtlichen Vorgaben für diesen Sektor.
- –
-
Innovative Lösungen, Verfahren und Strategien zur Substituierung von nicht nachhaltig erzeugten Sojaprodukten als Eiweißquelle unter Berücksichtigung limitierender Aminosäuren.
- b)
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Verbesserung von CO2-Bilanzen und Reduzierung prozessbedingter Umweltwirkungen durch optimale, innovative Futtermittelauswahl und Rationsgestaltung zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Tierernährung:
- –
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Innovative Verfahren zur stärkeren Nutzung von Proteinen aus Grünlandaufwüchsen, proteinreichen Grobfuttermitteln und großkörnigen sowie feinsamigen Leguminosen und deren Gemengen inklusive Maßnahmen zur Verbesserung des Futterwertes und zur Reduktion antinutritiver Substanzen.
- –
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Stärkere Nutzung von Nebenerzeugnissen und Koppelprodukten der Lebensmittelindustrie, insbesondere von tierischem Eiweiß und Phosphor mittels innovativer Produkte und Lösungen inklusive betrieblicher Eigenkontrollsysteme zur Gewährleistung der mikrobiologischen Sicherheit von verarbeitetem Protein tierischen Ursprungs.
- –
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Innovative Verfahren für die Konservierung von Grundfutter und Koppelprodukten der Lebensmittelindustrie zur Sicherung von Qualität und Quantität des Ausgangsmaterials (Protein, Masse) bis zur Aufnahme durch das Tier.
- –
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Innovationen zum Einsatz umweltrelevanter Stoffe (z. B. Spurenelemente).
- –
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Input-Output-Bilanz von Stoffen mit Umweltrelevanz (z. B. Kupfer).
- –
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Etablierung innovativer Hilfen für den Informationsaustausch zum Anbau, zur Aufbereitung, zur Verfügbarkeit und zum Einsatz nachhaltig erzeugter Futtermittel.
- –
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Entwicklung von Lösungen und Kommunikationsstrategien auf kooperativer, regulativer und anreizorientierter Ebene zum Abbau von Hemmnissen und zur Steigerung der Akzeptanz eines Einsatzes alternativer Eiweißfuttermittel entlang der Wertschöpfungskette.
- B.
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Anpassung der Futterversorgung und Tierernährung an sich verändernde klimatische Bedingungen
- a)
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Verfahren und Konzepte zur Etablierung einer Nutzung von anpassungs- und widerstandsfähigen Futterpflanzen und wenig beachteten Nebenerzeugnissen, die bei der Verarbeitung pflanzlicher Stoffe anfallen. Erhöhung des Einsatzpotenzials von heimischen oder bisher wenig genutzten Kulturen.
- b)
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Erarbeitung, Erprobung und Etablierung von Softwarelösungen für eine tagfertige betriebseigene Futterbedarfsplanung und -bilanzierung sowie deren Verknüpfung mit dem Futtermittelmarkt.
- c)
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Etablierung betrieblicher Verfahren für die Gewährleistung der Futtermittelsicherheit (Qualität und Quantität) in Phasen veränderter klimatischer Bedingungen.
- d)
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Minimierung von Anreicherungen und/oder Verfahren zur Abreicherung nicht erwünschter biotischer Stoffe, auch bei neuen oder gestressten Futterpflanzen (z. B. sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, unerwünschte Stoffe (Mykotoxine)).
4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) sowie der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. L 193 vom 1.7.2014, S. 1.
5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF).
Methoden, Parameter und Ergebnisse über die Klimawirksamkeit und -bilanz der Forschungs- und Entwicklungsvorgaben sind im Schlussbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises darzustellen und zu erläutern.
Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller/-innen ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem Merkblatt zum FDMP zu entnehmen
(http://www.ble.de/innovationsfoerderung_merkblatt-forschungsdatenmanagementplan).
Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
6 Verfahren
6.1 Projektträger
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die BLE als Projektträger beauftragt (http://www.ble.de/):
Modul A
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble – Innovationsförderung
53168 Bonn
Hausanschrift:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble – Innovationsförderung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: innovation@ble.de
De-Mail: innovation@ble.de-mail.de
Modul B
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble – BÖLN
53168 Bonn
Hausanschrift:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble – BÖLN
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: boeln-forschung@ble.de
De-Mail: boeln@ble.de-mail.de
Modul C
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble – Geschäftsstelle Eiweißpflanzenstrategie
53168 Bonn
Hausanschrift:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble – Geschäftsstelle Eiweißpflanzenstrategie
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: eps@ble.de
De-Mail: eps@ble.de-mail.de
6.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger, hier den in Nummer 2 aufgeführten Ansprechpersonen, Kontakt aufzunehmen.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
http://foerderportal.bund.de/ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Für Skizzen in Modul A ist der Leitfaden für die Skizzeneinreichung und die Erläuterung der Technologiereifegrade (http://www.ble.de/ptble/innovationsfoerderung-bmel/ im Abschnitt „Hinweise und Vorlagen für Skizzeneinreicher“) zu beachten.
Für Skizzen in Modul B ist der Leitfaden für die Skizzeneinreichung
(https://www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/forschungs-und-entwicklungsvorhaben/projektskizzen-und-berichte/) zu beachten.
Für Skizzen in Modul C ist der Leitfaden für die Skizzeneinreichung (https://www.ble.de/eps) zu beachten.
Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen.
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens
Donnerstag, den 10. Februar 2022, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), |
über easy-Online beim Projektträger einzureichen.
Neben dieser für die Fristwahrung maßgeblichen elektronischen Einreichung über easy-Online ist die komplette, unterschriebene Projektskizze zusätzlich parallel
- –
-
als Papierdokument postalisch einzureichen
oder als Scan bzw. Foto über einen der folgenden Übermittlungswege vorzulegen:
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-
E-Mail,
- –
-
absenderbestätigte De-Mail.
Die zugehörigen Adressen sind in Nummer 6.1 zu finden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger, insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:
- –
-
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Skizzeneinreichers (inklusive der eingebundenen Partner), vorhandene Vorleistungen/Ressourcen,
- –
-
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes,
- –
-
agrar-, ernährungs- und verbraucherpolitische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Innovationskraft,
- –
-
Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
- –
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überzeugender Verwertungsplan mit konkreten Verwertungszielen (zusätzlich in Modul B und C: Integration geeigneter Wissenstransfermaßnahmen in das geplante Vorhaben), hohe Praxisrelevanz,
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Plausibilität der Finanzplanung und effektiver Mitteleinsatz.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen unabhängige Expertinnen und Experten unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit hinzuzuziehen. Das Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL und hat empfehlenden Charakter.
Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach Prüfung über eine Förderung entschieden wird.
7 Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26. Oktober 2021
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Hilger
- 1
- Bestimmungen und Anforderungen z. B. zur Vermeidung von Tierseuchen und futtermittelrechtliche und -hygiene Aspekte sind im Besonderen zu beachten und darzulegen.
- 2
- Kaskadennutzung als mehrfache stoffliche Nutzung mit abnehmender Wertschöpfung und abschließender energetischer Nutzung oder Kompostierung.
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