Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
über die Förderung von
Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung
im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung
Die Ressourcen unseres Planeten sind begrenzt und ihre Nutzung hat Einfluss auf unsere Umwelt und das Klima. Und so nimmt die Forderung nach mehr Nachhaltigkeit in vielen Lebensbereichen zu.1 Unsere Ernährung hat z. B. durch den Verbrauch von Ressourcen und die Entstehung von Treibhausgasemissionen bei Herstellung, Verarbeitung und Konsum einen entscheidenden Einfluss2, weshalb sie ein wichtiges Handlungsfeld darstellt.
Als nachhaltige Ernährung wird ein Ernährungsstil verstanden, dessen gesamten gesundheitlichen, ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen möglichst positiv sind.3 Übergeordnetes Ziel einer nachhaltigen Ernährung ist es, die Erde dauerhaft generationengerecht zu bewirtschaften und Lebensmittel wertzuschätzen. Die Lebenssituation der heutigen Generation soll verbessert werden, ohne gleichzeitig die Lebenssituation künftiger Generationen zu gefährden. Die EAT-Lancet Kommission hat mit der Planetary Health Diet ein Ernährungsmuster beschrieben, das die Gesundheit der Menschen und die Ressourcen der Erde gleichermaßen schützen soll. Sie ist bedarfsgerecht, basiert auf pflanzlichen Lebensmitteln wie Gemüse, Obst, Vollkorngetreide, Hülsenfrüchten, Nüssen, ergänzt um hochwertige Pflanzenöle, und sieht einen geringen bis moderaten Konsum von tierischen Produkten vor.
Bei der Ernährung trifft die persönliche, individuelle Ebene in besonderem Maße auf die großen übergreifenden Herausforderungen unserer Gesellschaft und unserer Zeit: Persönliche Präferenzen, Essgewohnheiten und individuelles Wissen stehen im Spannungsfeld zu einer nachhaltigen Ernährungsweise, die dazu beitragen kann, Umweltbelastungen zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und unter anderem ernährungsmitbedingte Krankheiten zu vermeiden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es oft nicht einfach, die richtige Entscheidung in Bezug auf eine nachhaltige und gesundheitsfördernde Ernährung zu treffen. Sie sind dabei mit verschiedenen Ernährungsumgebungen konfrontiert, die erheblichen Einfluss auf ihre Entscheidungen haben und nachhaltiges Einkaufen und Essen erschweren oder erleichtern können. Die Ernährungsumgebung jedes Einzelnen setzt sich aus individuellen Faktoren, der sozialen und der physischen Umgebung sowie ökologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen, technologischen und politischen Rahmenbedingungen zusammen. Beispielsweise stellen soziale Normen, Produktwerbung und -präsentation, Ernährungs- und Produktinformationen, das Lebensmittelangebot sowie Verbraucherkommunikation (z. B. soziale Medien, Anwendung von Apps) wichtige Umgebungsfaktoren im Hinblick auf nachhaltige Ernährung dar. Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) empfiehlt daher, Konsumentinnen und Konsumenten durch die Gestaltung fairer Ernährungsumgebungen bei der Realisierung einer nachhaltigeren Ernährung zu unterstützen.4 Es gilt unter anderem Umgebungsfaktoren, die dies erschweren, zu reduzieren, mehr gesundheitsfördernde, sozial-, umweltverträgliche und tiergerechte Wahlmöglichkeiten zu bieten und weitere Anreize zu schaffen, die eine nachhaltigere Wahl naheliegender machen. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) weist in ihrem Abschlussbericht auf die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung von Konsum- und Ernährungsstilen hin, die sich aus den anspruchsvoller gewordenen Nachhaltigkeitszielen ergeben, und legt dazu eine Reihe von Empfehlungen vor.
Unser Essverhalten ist hochgradig komplex und viele Einflussfaktoren sind an den täglichen Ernährungsentscheidungen beteiligt. Notwendig ist eine Ernährungskompetenz, die unter anderem durch die Vermittlung vertrauenswürdiger und verständlicher Informationen gestärkt werden kann. Der einfache und breite Zugang zu Informationen, die auch ein Erkennen nachhaltig produzierter Lebensmittel und Mahlzeiten erleichtern, können ebenso zur Schaffung von gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährungsumgebungen beitragen. Durch die Bereitstellung eines größeren Angebots von Lebensmitteln und Mahlzeiten, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien entwickelt werden, können mehr nachhaltige Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Nicht zuletzt spielt auch die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette eine wichtige Rolle im Hinblick auf eine nachhaltige Gestaltung des Ernährungssystems.
Der ökologische Landbau ist eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform. Als Teil des European Green Deal ist die Farm-to-Fork-Strategie ein zentraler Schwerpunkt, um das europäische Lebensmittelsystem nachhaltiger zu gestalten. Auch die Bundesregierung strebt eine ambitionierte Ausdehnung des Öko-Landbaus an. Die Steigerung des Anteils ökologisch erzeugter Lebensmittel in der Ernährung trägt zu dieser Zielerreichung bei.
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
1.1 Zuwendungszweck
Im Rahmen seines ganzheitlichen ernährungspolitischen Ansatzes verfolgt das BMEL mit der Bekanntmachung über die „Förderung von Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung“ das Ziel, eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung einfach und selbstverständlich zu machen. Hierfür sollen Ernährungsumgebungen gesundheitsförderlicher und Ernährungsmuster nachhaltiger gestaltet sowie die Ernährungskompetenz der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt werden. Es sollen Lebensmittel für eine gesundheitsförderliche, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährungsweise auf der Basis aktueller Erkenntnisse aus der Ernährungsforschung entwickelt beziehungsweise gesundheitsförderliche und nachhaltige Essensentscheidungen erleichtert werden. Darüber hinaus soll der Konsum nachhaltig produzierter Produkte gefördert werden, einschließlich der Förderung einer gesunden und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung mit erhöhtem Anteil saisonal-regional, ökologisch-klimafreundlich und tiergerecht erzeugter Lebensmittel. Ferner sollen Ressourcen durch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und -verlusten geschont werden. Grundlage hierfür sind vor allem die Empfehlungen aus dem WBAE-Gutachten (Politik für eine nachhaltigere Ernährung – eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten, Juni 2020).
Das BMEL beabsichtigt im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung (https://www.ble.de/ptble/innovationsfoerderung-bmel/) entsprechende Vorhaben zu fördern. Die Förderung erstreckt sich auf die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, die einen Beitrag zur nachhaltigeren Ernährung von Verbraucherinnen und Verbrauchern leisten.
Im Vordergrund stehen Innovationen und eine wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse.
Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter die Anwendung des Nagoya-Protokolls fallen, und des traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.
Wer Forschungsmittel für die Nutzung genetischer Ressourcen erhält und in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 fällt, wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) seit dem 10. Mai 2018 dazu verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben (siehe Allgemeinverfügung des BfN über die Abgabe der Sorgfaltserklärung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 19. April 2018 (BAnz AT 09.05.2018 B9), auf die das BfN auf seinen Internetseiten verweist: siehe
https://www.bfn.de/themen/nagoya-protokoll-nutzung-genetischer-ressourcen.html).
Eine Übersicht zum Thema Access and Benefit Sharing und Nagoya-Protokoll hat auch die BLE unter https://www.genres.de/access-and-benefit-sharing/ zusammengestellt.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, des Programms zur Innovationsförderung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Ernährung von Verbraucherinnen und Verbrauchern leisten können. Dies kann auf dem Wege der gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gestaltung von Ernährungsumgebungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geschehen, in Vorhaben zur (Weiter-) Entwicklung von Lebensmitteln, Menüs, Mahlzeiten oder Verpflegungsangeboten als Beitrag zu nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Ernährungsmustern durch die Anwendung der Erkenntnisse aus der Ernährungsforschung, der Vermeidung von Abfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelkette oder der Reduktion des Konsums von Lebensmitteln über den täglichen Bedarf hinaus (Überernährung).
Der Beitrag, den die skizzierten Vorhaben zu einer nachhaltigen Ernährung leisten sollen, ist von den Beteiligten eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes nachvollziehbar darzulegen.
Folgende Bereiche stehen im Vordergrund:
- a)
-
Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz, um eine gesundheitsfördernde, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährung zu erleichtern:
- –
-
innovative Ansätze für eine nachhaltige und kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung, innovative Gamifications-Ansätze,
- –
-
Erprobungsprojekte, z. B. in Form sogenannter Reallabore (Erprobung von Innovationen im realen Umfeld und im industriellen Maßstab),
- –
-
innovative Gestaltung der Umgebung von Kauf- und Essensentscheidungen mittels Nudges, Triggern für implizite Lernprozesse oder Priming-Effekten,
- –
-
innovative Technologien und innovative Maßnahmen im Bereich der Essumgebung, z. B. Erprobung von Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung des Portionsgrößeneffektes,
- –
-
innovative Konzepte/Maßnahmen, die geeignet sind, Barrieren, denen Menschen mit Beeinträchtigungen bei ihren Kauf- und Essensentscheidungen begegnen, zu vermindern,
- –
-
innovative Konzepte/Maßnahmen zur Anpassung des Lebensmittelkonsums an den täglichen Bedarf,
- –
-
Innovationen durch Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der nachhaltigen (Weiter-)Entwicklung von Menüs, Speiseplänen, Mahlzeiten oder Produkten. Im Vordergrund sollten möglichst gering verarbeitete Produkte auf pflanzlicher Basis stehen. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- i)
-
die substanzielle Erhöhung des Anteils ernährungsphysiologisch wertvoller Zutaten pflanzlicher Herkunft, wie z. B. von Gemüse, Hülsenfrüchten, Obst oder Vollkorngetreide, unter Verwendung besonders klimafreundlicher Varianten und unter Beachtung einer verpackungsarmen und verschwendungsreduzierten Beschaffung,
- ii)
-
die innovative Gestaltung von Speiseplänen mit vermehrtem Einsatz von ökologisch und möglichst regional erzeugten Lebensmitteln, zu – auch für Personen mit geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln – erschwinglichen Preisen. Der Schwerpunkt sollte auf möglichst gering verarbeiteten, pflanzlichen Lebensmitteln liegen und nicht auf hoch prozessierten Lebensmitteln,
- iii)
-
pflanzenbasierte Produkte: Sofern es sich um Alternativen zu tierischen Lebensmitteln handelt, muss unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Faktoren dargelegt werden, dass die pflanzliche Alternative mit Blick auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesundheit/Soziales, Umwelt, Ökonomie) günstiger ist als das tierische Produkt,
- iv)
-
der Austausch oder die Reduktion von Inhaltsstoffen/Zutaten tierischen Ursprungs, sofern diese nicht aus einer (grünlandbasierten) Produktionsweise stammen, die das Klima und die Umwelt deutlich weniger belastet,
- v)
-
die Bündelung und zielgruppengerechte Aufbereitung praxistauglicher Maßnahmen, die es auch kleinen und kleinsten Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung und Außer-Haus-Verpflegung, explizit auch des Lebensmittelhandwerks, ermöglicht, ihr Angebot nachhaltiger zu gestalten,
- vi)
-
die Veränderung (der Eigenschaften) von Mahlzeiten/Lebensmitteln, sodass sie zu einer gesundheitsfördernden, ausgewogenen und nachhaltigen Ernährungsweise, auch von Menschen mit körperlichen/altersbedingten Beeinträchtigungen beitragen können.
- b)
-
Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette (Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung [inklusive Gemeinschaftsverpflegung], private Haushalte) durch Innovationen. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- –
-
Schonung von Ressourcen durch Innovationen bei der Primärproduktion und Verarbeitung bzw. in der Zubereitung,
- –
-
innovative Verwendung/Verwertung von Nebenströmen oder Reststoffen aus der Verarbeitung/Zubereitung im Sinne eines Stoffkreislaufes,
- –
-
Innovationen im Bereich der Prozess-, Logistik- und Kühlketten im Groß- und Einzelhandel, z. B. durch Logistik-, Software-, Planungs- oder Belieferungssysteme, die sich an Nachhaltigkeitskriterien orientieren, oder Methoden/Konzepte für Personalschulungen zur Reduktion von Planungsfehlern und zur Verringerung von Lebensmittelabfällen,
- –
-
innovative Management-Konzepte oder -Maßnahmen, die geeignet sind Lebensmittelabfälle im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung zu verringern oder zu vermeiden,
- –
-
Innovationen, die geeignet sind, Lebensmittelabfälle im Bereich der privaten Haushalte zu verringern oder zu vermeiden, z. B. förderliche Ernährungsumgebungen, Applikationen zur (digitalen) Vermittlung von Kompetenzen hinsichtlich des Einkaufsverhaltens, der Lagerung und des Verderbs von Lebensmitteln oder von Feedback zum Verbrauchsverhalten. Die Anwendung von Bürgerbeteiligungsformaten (Citizen Science) ist denkbar.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Eine substanzielle Projektbeteiligung der Wirtschaft – gemessen an der Wirtschaftsquote eines Verbundvorhabens – ist dabei eine zentrale Voraussetzung für eine mögliche Förderung. Zum Projektstart und -ende ist daher der Technologiereifegrad (Technology Readiness Level [TRL]) anzugeben (siehe https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Innovationen/Merkblatt-Technologiereifegrade).
3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird.
Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit einem eventuell geplanten Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist unter anderem die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum haben oder anstreben.
Internationale Verbünde sind erwünscht und möglich, sofern Projektpartnerinnen oder -partner mit Sitz außerhalb Deutschlands folgende Voraussetzungen erfüllen:
- –
-
die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse muss vorrangig in Deutschland erfolgen und
- –
-
die ausländischen Projektpartnerinnen oder -partner bestreiten ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln oder erhalten dafür in ihrem Heimatland Fördermittel.
4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1).
5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF).
Im Fall einer Projektförderung ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren „profi-Online“ zur vereinfachten Projektabwicklung verpflichtend.
Des Weiteren verpflichten sich die Projektbeteiligten im Fall einer Projektförderung, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen (https://www.ble.de/innovationsfoerderung_merkblatt-fdmp/). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.
Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.
Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift soll diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
6 Verfahren
6.1 Projektträger
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt (https://www.ble.de/):
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger
Referat 322 – Innovationen
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartnerinnen:
Nina Müller
Telefon: (0228) 6845-3919
Dr. Julia Derichs
Telefon: (0228) 6845-2619
E-Mail: innovation@ble.de
De-Mail: info@ble.de-mail.de
Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
6.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens
Donnerstag, den 28. Februar 2023, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist),
über easy-Online beim Projektträger einzureichen.
Damit Ihre Online-Bewerbung rechtsgültig gestellt ist, muss neben der fristgemäßen elektronischen Einreichung zusätzlich die komplette, unterschriebene Projektskizze bis spätestens zum 14. März 2023 auf postalischem Wege bei der in Nummer 6.1 angegebene Adresse des Projektträgers eingehen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die Projektskizze, die in deutscher Sprache abzufassen ist, muss alle notwendigen Informationen enthalten, um einem Experten- und Expertinnengremium eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße: 12 pt, Zeilenabstand: 1,2-fach) substanzielle Angaben zu den inhaltlichen Schwerpunkten des geplanten Vorhabens zu machen sind.
Bei Verbundprojekten ist von den Partnerinnen oder Partnern eine Projektkoordinatorin oder ein Projektkoordinator zu benennen, der für das geplante Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient.
Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als unzulässig abgewiesen werden.
Die Projektbeschreibung ist folgendermaßen zu gliedern:
- 1.
-
Deckblatt mit Titel des Vorhabens und Akronym,
- 2.
-
Zielsetzung und Motivation, wissenschaftliche und technische Ziele; angestrebte Innovation unter begründeter Angabe des Technologiereifegrades (Technology Readiness Level [TRL]) zum Projektstart und -ende; Bezug des Vorhabens zu den in der Bekanntmachung genannten Fördergegenständen (maximal zwei Seiten),
- 3.
-
Stand der Wissenschaft und der Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten (maximal drei Seiten),
- 4.
-
Arbeitsplan (maximal fünf Seiten),
- 5.
-
Zeitplan (maximal zwei Seiten),
- 6.
-
Erfolgsaussichten und Verwertung (maximal zwei Seiten),
- 7.
-
Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung (maximal eine Seite).
Als Anhang ist zusätzlich beizufügen:
- –
-
Kurzdarstellung der Projektpartnerinnen oder Projektpartner,
- –
-
Vorkalkulationen/Finanzierungspläne,
- –
-
Verwertungsplan „Skizzenphase“,
- –
-
Forschungsdatenmanagementplan „Skizzenphase“.
Der „Leitfaden für die Skizzeneinreichung“ und die Erläuterung der Technologiereifegrade
(https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Innovationen/Programm-BMEL/Vorlagen-Hinweise/vorlagen-hinweise_node.html im Abschnitt „Vorlagen und Hinweise für Skizzeneinreicher“) sind dabei zu beachten.
6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:
- –
-
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Skizzeneinreicherin oder des Skizzeneinreichers (inklusive der eingebundenen Partnerinnen oder Partner), vorhandene Vorleistungen/Ressourcen,
- –
-
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes,
- –
-
agrar-, ernährungs- und verbraucherpolitische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Innovationskraft,
- –
-
Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
- –
-
überzeugender Verwertungsplan mit konkreten Verwertungszielen, hohe Praxisrelevanz,
- –
-
Plausibilität der Finanzplanung und effektiver Mitteleinsatz.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen unabhängige Expertinnen und Experten hinzuzuziehen, unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit. Das Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL und hat empfehlenden Charakter.
Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicherinnen und Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach Prüfung über eine Förderung entschieden wird.
7 Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Dietz
- 1
- Vereinte Nationen: Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (2015). UN Food Systems Summit (2020)
- 2
- Food in the Anthropocene: The EAT-Lancet Commission on healthy diets from sustainable food systems (2019)
- 3
- Konzept zur Förderung einer nachhaltigen Ernährung des BMEL (2021)
- 4
- WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL (2020). Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin
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