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Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Förderung von
Innovationen zur Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung
neuer Präventions- und Behandlungsstrategien
im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Vom 14. Mai 2024

In der landwirtschaftlichen Tierhaltung treten in nicht unerheblichem Maße multifaktorielle Erkrankungen auf. Hierzu gehören vor allem Infektionen und Entzündungsprozesse, die bei allen landwirtschaftlichen Tieren in verschiedenen Organen, zum Beispiel in der Lunge, dem Darm, der Leber, den Gliedmaßen oder im Euter, stattfinden können. Eine Vielzahl von Faktoren wie Haltung, Fütterung, Züchtung und Management können ursächlich sein und Infektionen begünstigen. Im Produktionsverfahren haben sie biologische, technologische und wirtschaftliche Auswirkungen. Für die Tiere ergeben sich dadurch Beeinträchtigungen für die Gesundheit und das Wohlergehen, für die Tierhaltenden ergeben sich Einbußen in der Rentabilität und Produktqualität. Einen zentralen Risikofaktor für die Tiergesundheit kann eine nicht bedarfsgerechte Versorgung von Nutztieren insbesondere in den stoffwechselphysiologisch anspruchsvollen Hochleistungsphasen darstellen. Im Falle von Ungleichgewichten in der Nährstoffversorgung, der Zusammensetzung und Konsistenz der Rationen oder der Futterqualität kann dies zu Beeinträchtigungen und Störungen sowie bis zur Entgleisung des Stoffwechsels mit Folgewirkungen für die Tiergesundheit führen. Trotz intensiver Forschung ist es bislang nur ansatzweise gelungen, die auftretenden produktionsbedingten, multifaktoriellen Erkran­kungen zu reduzieren. Multifaktorielle Erkrankungen stellen alle Akteure entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette vor große Herausforderungen. Hier besteht weiterhin ein Bedarf an neuartigen Werkzeugen und innova­tiven Lösungen unter Zuhilfenahme ernährungsphysiologischer, futtermittelkundlicher und veterinärmedizinischer Expertise zur Prävention sowie zum Monitoring. Auch im Hinblick auf die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, besteht unter anderem mit Blick auf die Ausweitung des Antibiotika­minimierungskonzepts und das von der EU-Kommission in der Farm-to-Fork-Strategie festgelegte Reduktionsziel für antibiotisch wirksame Tierarzneimittel um 50 Prozent großes Potenzial für Innovationen in Bezug auf die Entwicklung und Verbesserung von Präventionsmaßnahmen sowie von neuen Behandlungskonzepten zur Vermeidung von multifaktoriellen Erkrankungen und zur Verbesserung der Bestandsgesundheit.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben von Innovationen zur Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Ziel einer Verbesserung der Bestandsgesundheit von landwirtschaft­lichen Tieren durch die Verminderung des Auftretens multifaktorieller Erkrankungen.

Multifaktorielle Erkrankungen beeinträchtigen die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, führen zu Ineffizienzen, verringern die Rentabilität und Produktqualität und erhöhen den ökologischen Fußabdruck sowie gegebenenfalls den Einsatz von Antibiotika. Gesunde Tiere sind viel eher in der Lage, ihr züchterisch angelegtes Leistungspotenzial auszuschöpfen. Eine verbesserte Tier- und Bestandsgesundheit sichert zudem die Qualität der erzeugten Lebensmittel und wirkt den vermeidbaren Belastungen der Umwelt entgegen.

In Abhängigkeit von der Tierart, der Nutzungsrichtung und den Haltungsbedingungen treten multifaktorielle Krankheiten in verschiedenen Ausprägungen auf. Ursächlich für solche Erkrankungen sind Kombinationen mehrerer Faktoren (Stressoren), welche die Tiere nicht mehr mit ihren natürlichen Reaktionsmechanismen kompensieren können. Die Auswirkungen können je nach Schwere der Erkrankung von zum Beispiel Verhaltensänderungen, physiologischen Ungleichgewichten bis hin zu Häufungen von Tierverlusten variieren. Multifaktorielle Erkrankungen werden häufig erst aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit (zum Beispiel Fruchtbarkeit, tägliche Gewichts­zunahme, Milchproduktion, Eierproduktion) diagnostiziert.

Im Fall von Ungleichgewichten in der Nährstoffversorgung, der Zusammensetzung und Konsistenz der Rationen oder der Futterqualität kann dies zu Beeinträchtigungen und Störungen sowie bis zur Entgleisung des Stoffwechsels mit Folgewirkungen für die Tiergesundheit führen. Der Rückgang der Futteraufnahme ist ein erster Anzeiger für Störungen und häufig der Auslöser für die Schwächung eines Organismus.

Es ist von grundlegender Bedeutung, Stressfaktoren im Haltungsumfeld zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie der Tiergesundheit schaden und die Produktivität beeinträchtigen. Gezielte Ursachenerkennung, -bekämpfung und Präventionsmaßnahmen sind daher dringend notwendig, um die Bestandsgesundheit zu verbessern. Tierärztliche Behandlungen und Arzneimitteleinsatz können nie vollständig verhindert werden. Ein Lösungsansatz im Sinne der landwirtschaftlich gehaltenen Tiere und der landwirtschaftlichen Tierhaltenden kann jedoch in der Entwicklung von neuen Behandlungskonzepten liegen.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, welche die Entwicklung von neuen Präventions- und Behandlungskonzepten, die auch gegebenenfalls den aufgezeigten Bereich der Fütterung mit einschließen, gefördert werden und somit einen Beitrag zur Verbesserung von Bestandsgesundheit und Prävention von multifaktoriellen Erkrankungen leisten. Ansätze mit Nutzen sowohl für die konventionelle als auch ökologische Landwirtschaft werden berücksichtigt.

Das BMEL beabsichtigt aus den genannten Gründen, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung (https:/​/​www.innovationsfoerderung-bmel.de/​) entsprechende Vorhaben zu fördern.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe des Programms zur Innovationsförderung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungsgeberin entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die zur Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien, wie in Nummer 1.1 beschrieben, beitragen. Es wird insbesondere in den nachfolgend genannten Bereichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf gesehen:

a)
Innovative Lösungen zur Früherkennung und Ursachenbekämpfung von multifaktoriellen Erkrankungen:

Ausbau von Herdenmanagementprogrammen (zum Beispiel integrierte Möglichkeiten zur Identifikation von Risikofaktoren und Herstellung von Zusammenhängen zu weiteren Merkmalen, Effekten beziehungsweise Erkrankungen)
Ausbau der Fütterungsplanung und Kontrolle der Futteraufnahme, Verbesserung der Bewertung eingesetzter Futtermittel hinsichtlich der Nährstofflieferung und -verfügbarkeit sowie ihrer hygienischen Beschaffenheit
Technische Lösungsansätze für Haltungsvariationen oder saisonale Ausprägungen in Bezug auf multifaktorielle Erkrankungen
Entwicklung von Diagnoseverfahren für Hauptpathogene des Porcine Respiratory Diseases Complex
Entwicklung von Futtermitteln, Diätfuttermitteln oder Futtermittelzusatzstoffen zur Stärkung der Magen-Darm-Stabilität zur Vorbeugung schwerer, multifaktorieller Erkrankungen bei Schweinen
Entwicklung von Produkten zur Früherkennung und von Behandlungsmöglichkeiten
Innovative Fütterungsplanung und Kontrolle der Versorgung von Milchrindern ante und post partum
Innovative Produkte zur Feststellung von Ausprägung und Vorkommen für Lahmheiten, Stoffwechselstörungen und Eutererkrankungen in Abhängigkeit vom Zeitraum (Trockenstehperiode, Frühlaktation)
Entwicklung von innovativen und wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Wurmbefalls bei kleinen Wiederkäuern
Innovative Tools zur Untersuchung von temperaturabhängigen, parasitär bedingten, proliferativen Erkrankungen in Aquakulturen
b)
Prävention und Gesundheitsmanagement von multifaktoriellen Erkrankungen

Entwicklung von Impfstrategien als Prophylaxe von multifaktoriellen Erkrankungen
Entwicklung und Erprobung spezifischer Strategien beim Fütterungsmanagement (Feststellung des Energie- und Nährstoffbedarfes, Planung der Rationszusammensetzung und der Menge des Futterangebotes sowie der betrieblichen Kontrolle) und Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Futtermittelhygiene und Futteraufnahme
Einsatz und Entwicklung von Phytopharmaka und Entwicklung von Futtermittelzusatzstoffen und Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke („Diätfuttermittel“) zur positiven Beeinflussung des Stoffwechselgeschehens
Technische Lösungsansätze basierend auf einzelbetrieblichen Schwachstellenanalysen und betriebsspezifischen Gesundheitsmanagementkonzepten zur Tiergesundheitssituation, einschließlich möglicher Führungskonzepte
Entwicklung von innovativen digitalen Lösungsansätzen für eine verbesserte Fütterung und gegebenenfalls Futtermittelbewertung sowie ein verbessertes Gesundheitsmonitoring
c)
Entwicklung neuer Behandlungsansätze zur Bekämpfung multifaktorieller Erkrankungen

Entwicklung neuer diagnostischer Instrumente durch die Charakterisierung der mikrobioimmunologischen und pathologischen Veränderungen
Entwicklung von neuen Diagnosetools, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die multifaktoriellen Erkrankungen zu identifizieren
Entwicklung neuer Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes antimikrobieller Mittel inklusive eines Wirksamkeitsnachweises

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/​oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Eine substanzielle Projektbeteiligung der Wirtschaft – gemessen an der Wirtschaftsquote eines Verbundvorhabens – ist dabei eine zentrale Voraussetzung für eine mögliche Förderung. Zum Projektstart und -ende ist daher der Technologiereifegrad (Technology Readiness Level [TRL]) anzugeben (siehe „Merkblatt Technologie­reifegrade“ unter https:/​/​www.innovationsfoerderung-bmel.de/​vorlagen/​ im Abschnitt „Projektidee, Skizze“).

3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungs­einrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit einem eventuell geplanten Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist unter anderem die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Das BMEL strebt eine Erhöhung des Anteils der Forschung zur Stärkung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft an. Vorhaben mit Relevanz auch für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sind besonders willkommen. Die Relevanz des Forschungsvorhabens für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie der Beitrag, den das Forschungsvorhaben zur Lösung von spezifischen Problemen der ökologischen land- und Lebensmittelwirtschaft leistet, ist in diesem Fall darzustellen.

Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- beziehungsweise Umsatzwachstum haben oder anstreben.

4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 651/​2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/​1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) geändert worden ist.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden im Anwendungsbereich der AGVO – mit Ausnahme der Nummern 2.4.2 bis 2.4.5 – die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FE-Vorhaben“ (NKBF 2017, Stand: Dezember 2022). An die Stelle der Nrn. 2.4.2 bis 2.4.5 NKBF 2017 tritt die Gemeinkostenpauschale nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe e AGVO mit der Maßgabe, dass ausschließlich die Personalkosten (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a AGVO) als Bemessungsgrundlage herangezogen werden dürfen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF).

Im Fall einer Projektförderung ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren „profi-Online“ zur vereinfachten Projektabwicklung verpflichtend.

Des Weiteren verpflichten sich die Projektbeteiligten im Fall einer Projektförderung, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungs­datenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen (https:/​/​www.innovationsfoerderung-bmel.de/​vorlagen/​ im Abschnitt „Projektidee, Skizze“). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.

Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.

Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift soll diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

6 Verfahren

6.1 Projektträger

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt (https:/​/​www.ble.de/​):

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger
Referat 322 – Innovationen
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Ansprechpartnerinnen:

Dr. Christiane Neuhoff
Telefon: (0228) 6845-3185

Dr. Katharina Roth
Telefon: (0228) 6845-3124

E-Mail: innovation@ble.de

De-Mail: info@ble.de-mail.de

Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https:/​/​foerderportal.bund.de/​ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​.

6.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens

Mittwoch, den 27. November 2024, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist),

über easy-Online beim Projektträger einzureichen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die Projektskizze, die in deutscher Sprache abzufassen ist, muss alle notwendigen Informationen enthalten, um einem Expertinnen- und Expertengremium eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße 12 pt, Zeilenabstand 1,2-fach) substanzielle Angaben zu den inhaltlichen Schwerpunkten des geplanten Vorhabens zu machen sind.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnerinnen oder Partnern eine Projektkoordinatorin oder ein Projektkoordinator zu benennen, die/​der für das geplante Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient.

Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als unzulässig abgewiesen werden.

Die Projektbeschreibung ist folgendermaßen zu gliedern:

1.
Deckblatt mit Titel des Vorhabens und Akronym,
2.
Zielsetzung und Motivation, wissenschaftliche und technische Ziele; angestrebte Innovation unter begründeter Angabe des Technologiereifegrades (Technology Readiness Level [TRL]) zum Projektstart und -ende; Bezug des Vorhabens zu den in der Bekanntmachung genannten Fördergegenständen; Relevanz des Vorhabens für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft (maximal zwei Seiten),
3.
Stand der Wissenschaft und der Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten (maximal drei Seiten),
4.
Arbeitsplan (maximal fünf Seiten),
5.
Zeitplan (maximal zwei Seiten),
6.
Erfolgsaussichten und Verwertung (maximal zwei Seiten),
7.
Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung (maximal eine Seite).

Als Anhang ist zusätzlich beizufügen:

Kurzdarstellung der Projektpartnerinnen oder Projektpartner,
Vorkalkulationen/​Finanzierungspläne,
Verwertungsplan „Skizzenphase“,
Forschungsdatenmanagementplan „Skizzenphase“.

Der „Leitfaden für die Skizzeneinreichung“ (https:/​/​www.innovationsfoerderung-bmel.de/​vorlagen/​ im Abschnitt „Projektidee, Skizze“) ist dabei zu beachten.

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Skizzeneinreicherin oder des Skizzeneinreichers (inklusive der eingebundenen Partnerinnen oder Partner), vorhandene Vorleistungen/​Ressourcen,
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes,
agrar-, ernährungs- und verbraucherpolitische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Innovationskraft,
Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
überzeugender Verwertungsplan mit konkreten Verwertungszielen, hohe Praxisrelevanz,
Plausibilität der Finanzplanung und effektiver Mitteleinsatz,
erkennbare Relevanz des Vorhabens für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft,
erkennbarer Beitrag des Vorhabens für Problemlösungen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen unabhängige Expertinnen und Experten hinzuzuziehen, unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit. Das Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL und hat empfehlenden Charakter.

Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicherinnen und Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach Prüfung über eine Förderung entschieden wird.

7 Inkrafttreten

Die Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. Mai 2024

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Poete

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