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Bekanntmachung über die Genehmigung einer Bestandsübertragung vom: 08.07.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Landeslebenshilfe V. V. a. G., Frankfurter Lebensversicherung AG

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Genehmigung einer Bestandsübertragung

Vom 8. Juli 2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 16. Mai 2024 die vereinbarte Ergänzung vom 20. Dezember 2023 zum Kauf- und Übertragungsvertrag vom 11. August 2023 hinsichtlich der beendeten Versicherungsverträge genehmigt, durch die die Landeslebenshilfe V. V. a. G. den in Nummer 2 der Ergänzungsvereinbarung näher bezeichneten beendeten Versicherungsbestand auf die Frankfurter Lebensversicherung AG, Bad Homburg, übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang des Genehmigungsschreibens am 23. Mai 2024 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Landeslebenshilfe V. V. a. G., Reg-Nr. 1054
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Frankfurter Lebensversicherung AG, Reg-Nr. 1152
Am Weidering 56
61352 Bad Homburg vor der Höhe

Bonn, den 8. Juli 2024

VA 21-I 5000/​00013#00007

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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