Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung über die Höhe der Kostenpauschale gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes
Bundespolitik

Bekanntmachung über die Höhe der Kostenpauschale gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes

Capri23auto (CC0), Pixabay
Teilen

Deutscher Bundestag

Bekanntmachung
über die Höhe der Kostenpauschale
gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes

Vom 16. November 2021

Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Straf­gesetzbuches vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4650) geändert worden ist, beträgt die Kostenpauschale ab dem 1. Januar 2022

4 583,39 Euro.

Berlin, den 16. November 2021

Die Präsidentin
des Deutschen Bundestages

Bärbel Bas

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...