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Bekanntmachung über die Teilübertragung eines Versicherungsbestandes

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Teilübertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 29. Februar 2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 16. Januar 2024 den Vertrag vom 31. Oktober 2023 genehmigt, durch den die Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft einen Teilbestand auf die R+V Lebensversicherung Aktiengesellschaft übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 23. Januar 2024 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (Reg.-Nr.: 1006)
Reinsburgstraße 19
70178 Stuttgart 

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

R+V Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Reg.-Nr.: 1141)
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden 

Bonn, den 29. Februar 2024

VA 26-I 5000/​01555#00005

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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