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Bekanntmachung über die Übertragung einer Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

geralt (CC0), Pixabay
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Land Berlin

Bekanntmachung
über die Übertragung einer Eintragung
in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Vom 21. Februar 2023

Auf Grund von § 17 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) macht die Senats­verwaltung für Kultur und Europa bekannt, dass sie das nachfolgend bezeichnete Kulturgut aufgrund eines dauerhaften Ortswechsels in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes des Landes Berlin übertragen hat:

I
Nr.
II
Kennzeichnung
III
Verfasser
IV
Titel/​Bezeichnung
V
Epoche
VI
Material/​Technik
VII
Einheit
03409 Buch Hugo Ripelin von Straßburg Compendium theologicae veritatis.
Spätmittelalterliche Handschrift aus der Kloster­bibliothek Dettelbach der Franziskaner
Ende 15. Jahrhundert alter blindgeprägter Schweinslederband mit Fragmenten zweier Schließen 1

Das Kulturgut war zuvor unter der Nummer 13405 im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes des Freistaates Sachsen eingetragen. Detaillierte Informationen zu dem Kulturgut sind in der Datenbank national wertvolles Kulturgut abrufbar:

www.kulturgutschutz-deutschland.de 

Berlin, den 21. Februar 2023

Senatsverwaltung
für Kultur und Europa

Im Auftrag
Jennifer Wübbena

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