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Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 25. August 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 2. August 2022 den Vertrag vom 8. Juli 2022 genehmigt, durch den die Altersversorgungskasse des Kaiserswerther Verbandes deutscher Diakonissen-Mutterhäuser VVaG seinen gesamten Versicherungsbestand auf die Verka PK Kirchliche Pensionskasse AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 13. August 2022 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Altersversorgungskasse des Kaiserswerther Verbandes
deutscher Diakonissen-Mutterhäuser VVaG (2004)
Am Buschmannshof 6
58300 Wetter-Wengern 

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Verka PK Kirchliche Pensionskasse AG (2290)
Schellendorffstraße 17/​18
14199 Berlin 

Bonn, den 25. August 2022

VA 13-I 5000-2290-2022/​0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ulrich Quaas

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