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Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 18. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 5. Dezember 2022 den Vertrag vom 12. Juli 2022 bzw. 20. Juli 2022, modifiziert durch Ergänzungsvereinbarungen unterzeichnet am 12. Juli 2022 bzw. 20. Juli 2022 und 19. Oktober 2022 bzw. 24. Oktober 2022, genehmigt, durch den die Pensionskasse der Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia VVaG seinen gesamten Versicherungsbestand auf die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 9. Dezember 2022 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Pensionskasse der Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia VVaG (2063)
Industriestraße 1
44534 Lünen

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaG (2083)
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn

Bonn, den 18. Januar 2023

VA 13-I 5000-2083-2017/​0002

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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