Startseite Allgemeines Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes
Allgemeines

Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 14. Oktober 2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 19. August 2024 den Vertrag vom 30. Juli 2024 genehmigt, durch den die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, ihren gesamten Versicherungsbestand auf die Swiss Life Lebensversicherung SE übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 23. August 2024 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, Reg.-Nr. 1090
Zeppelinstraße 1
85748 Garching bei München

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Swiss Life Lebensversicherung SE, Reg.-Nr. 1354
Zeppelinstraße 1
85748 Garching bei München

Bonn, den 14. Oktober 2024

VA 21-I 5000/​00020#00009

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Erdrutschsieg für die FPÖ – ÖVP auf Talfahrt

Steiermark hat gewählt: Die FPÖ feiert, die ÖVP trauert Die steirische Landtagswahl...

Allgemeines

Der Papst und die glitzernde Falle der Selbstinszenierung

Es scheint, als habe der Papst genug vom digitalen Rampenlicht und seinen...

Allgemeines

Evangelischer Pastor präsentiert Plan für demokratischen Aufbruch in Trumps zweiter Amtszeit

Der bekannte evangelische Pastor Rev. Dr. William Barber II hat sich als...

Allgemeines

Pilotenstreik: Finnair sagt 300 Flüge in der Vorweihnachtszeit ab

Die finnische Fluggesellschaft Finnair hat für den 9. und 13. Dezember rund...