Land Baden-Württemberg
Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat gemäß § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes mit Bescheid vom 5. Dezember 2023 die Genehmigung zum Bestandsübertragungsvertrag vom 15. März 2023 erteilt, durch den die Hinterbliebenenvorsorge der Friseure und Kosmetiker in Stuttgart auf die Vereinigten Nachbarschaften VVaG in Bochum übertragen wird.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Bescheid vom 21. Februar 2024 den Bestandsübertragungsvertrag ebenfalls genehmigt.
Die Bestandsübertragung entfaltet ihre Wirkung rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Übertragener Versicherungsverein:
Hinterbliebenenvorsorge der Friseure und Kosmetiker (früher Sterbekasse der Friseure Südwestdeutschlands) mit Sitz in Stuttgart.
Übernehmender Versicherungsverein:
Sterbekasse
Vereinigte Nachbarschaften VVaG
Wieschermühlenstraße 19
44791 Bochum
Regierungspräsidium Karlsruhe
Im Auftrag
F. Vogeler
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