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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung über die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Milch- und Margarinegesetzes der Firma Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG für die Anwendung der Filtration zur Einstellung von Milchinhaltsstoffen
Bundespolitik

Bekanntmachung über die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Milch- und Margarinegesetzes der Firma Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG für die Anwendung der Filtration zur Einstellung von Milchinhaltsstoffen

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung
nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Milch- und Margarinegesetzes
der Firma Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG
für die Anwendung der Filtration zur Einstellung
von Milchinhaltsstoffen

Vom 7. Oktober 2024

Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 des Milch- und Margarinegesetzes vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 22 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, wird die der Firma Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG, 83512 Wasserburg am Inn, erteilte Ausnahmegenehmigung vom 9. November 2021 (BAnz AT 02.12.2021 B3) für die Anwendung der Filtration der Milch zur Einstellung von Milchinhaltsstoffen – insbesondere des Eiweiß- und Laktosege­haltes – bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Gruppenerzeugnissen und Standardsorten der Gruppe II und der Gruppe XIV Spalte 2 Nummer 4 der Anlage 1 der Milcherzeugnisverordnung, die bis zum 19. November 2024 gültig ist, um drei Jahre bis zum 19. November 2027 verlängert.

Bonn, den 7. Oktober 2024

412-20617/​0002#006

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Tholen

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