Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Liste
der nach den Artikeln 23 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
zugelassenen und registrierten Betriebe, Anlagen und Unternehmer
Nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung erstellt jeder Mitgliedstaat eine Liste der
- a)
-
registrierten Unternehmer, Anlagen oder Betrieben nach Artikel 23 und
- b)
-
zugelassenen Anlagen oder Betrieben nach Artikel 24
der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die tierische Nebenprodukte handhaben.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht diese Liste auf der Internetseite „TSIS – TierSeuchenInformationsSystem“ mit der Internetadresse: https://tsis.fli.de/Home/BMEL/List.aspx?ref=322
Bonn, den 31. Januar 2022
322-35134/0001#001
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Dr. Alexander Heinrich
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