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Bekanntmachung über die Zulassung einer Ausnahme nach § 35 Absatz 2 Satz 2 der Tabaksteuerverordnung

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Bundesministerium der Finanzen

Bekanntmachung
über die Zulassung einer Ausnahme
nach § 35 Absatz 2 Satz 2 der Tabaksteuerverordnung

Vom 6. Juli 2023

Ab dem 10. Mai 2024 wird zugelassen, dass die Bundesdruckerei GmbH im Leerfeld der Steuerzeichen für Zigarren/​Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak das individuelle Erkennungsmerkmal nach § 7 Absatz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes (physisches Erkennungsmerkmal) aufbringt.

Berlin, den 6. Juli 2023

III B 4 – V 1230/​23/​10001 :002 DOK 2023/​0506681

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag
Tzusch

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