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Bekanntmachung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg sowie über die Festsetzung eines Verhandlungstermins

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Land Brandenburg

Bekanntmachung
über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken
der Länder Berlin und Brandenburg
sowie über die Festsetzung eines Verhandlungstermins

Vom 7. September 2023
I.

Die Industriegewerkschaft Metall − Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen −, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin, und der Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Berlin/​Brandenburg, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, haben gemeinsam beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen

Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 17. Oktober 2022

– kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals zum 31. August 2025 –

nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit Wirkung vom 1. September 2023 für allgemeinverbindlich zu erklären. 

Geltungsbereich des Tarifvertrags:

räumlich: für das Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg;
fachlich: für alle Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind oder Elektromaschinenbau oder Informationselektronik oder – bezogen auf solche Tätigkeiten – entsprechende Dienstleistungen anbieten;
persönlich: für alle in diesen Betrieben aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags beschäftigten technischen und kaufmännischen Auszubildenden.

Die Antragsteller haben beantragt, die Allgemeinverbindlicherklärung wie folgt einzuschränken:

§ 6 wird von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung des vorstehenden Tarifvertrags für den Bereich des Landes Brandenburg übertragen (§ 5 Absatz 6 TVG).

Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann mit Rückwirkung ausgesprochen werden.

Schriftliche Stellungnahmen zu diesem Antrag können innerhalb von drei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an gerechnet, beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, eingereicht werden. Außerdem besteht Gelegenheit zur Äußerung in der öffentlichen Verhandlung über den Antrag vor dem Tarifausschuss.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie Übersendungsporto) verlangen.

II.

Die öffentliche Verhandlung über den vorstehenden Antrag vor dem Tarifausschuss des Landes Brandenburg findet statt

am Freitag, dem 17. November 2023, um 10.00 Uhr,

im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in 10969 Berlin, Oranienstraße 106, Raum 1.125.

Potsdam, den 7. September 2023

08-11-A-1102/​2023-005

Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Energie
des Landes Brandenburg

Im Auftrag
Nicolle Möller

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