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Bekanntmachung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

geralt (CC0), Pixabay
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Land Mecklenburg-Vorpommern

Bekanntmachung
über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 6. Dezember 2022

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg, und die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, Hüxstraße 1 – 9, 23552 Lübeck, haben gemeinsam beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen

Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern, nebst der Protokollnotizen Arbeitnehmerüberlassung, Freistellung und Mitarbeiter in öffentlichen Aufträgen und der Anhänge Militärische Anlagen und Liegenschaften, Auszubildende und Berufsausbildung sowie Feuerwehr nebst Protokollnotiz Mehrarbeit und regelmäßige Arbeitszeit vom 12. September 2022

– erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023 –

nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger für allgemeinverbindlich zu erklären.

Geltungsbereich des Tarifvertrags:

räumlich: für das Land Mecklenburg-Vorpommern;
fachlich: für alle Betriebe, die Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen und für alle Berufsbildungseinrichtungen, Bildungsträger und Lehranstalten, die mit der Ausbildung für Berufe des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes befasst sind.

Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbstständige Betriebsabteilungen. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt.

Nicht erfasst sind jedoch folgende Sicherheitsdienstleistungen:

Einsatz gewerblicher Arbeitnehmer auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetz der DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb,
Geld- und Werttransporte und Geldbearbeitungsdienste,
für kerntechnische Anlagen, für im Betrieb befindliche Kernkraftwerke sowie für Kernkraftwerke, in denen sich noch Brennelemente befinden bzw. im Rückbau befindliche kerntechnische Anlagen sowie Standortzwischenlager,
Sicherheitsmaßnahmen an Verkehrsflughäfen nach dem Luftsicherheitsgesetz;
persönlich: für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich tätig sind sowie für alle gewerblichen Auszubildenden im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und/​oder Lehrgangsteilnehmer der unter den fachlichen Geltungsbereich aufgeführten Betriebe, selbstständigen Betriebsabteilungen und Einrichtungen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung für den Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern übertragen.

Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann mit Rückwirkung ausgesprochen werden.

Schriftliche Stellungnahmen zu diesem Antrag können innerhalb von drei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gerechnet, beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, J.-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, eingereicht werden. Außerdem besteht Gelegenheit zur Äußerung in der öffentlichen Verhandlung über den Antrag vor dem Tarifausschuss. Der Termin der Verhandlung wird noch bekannt gegeben.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- bzw. Druckkosten sowie Übersendungsporto) verlangen (§ 5 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes).

Schwerin, den 6. Dezember 2022

Ministerium
für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Mecklenburg-Vorpommern

Im Auftrag
Dr. A. Crimmann

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