Land Brandenburg
Bekanntmachung
über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
und über die Festsetzung eines Verhandlungstermins
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg, und die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Berlin-Brandenburg, Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin, haben gemeinsam beantragt, folgenden zwischen den Landesgruppen Berlin und Brandenburg (Landesgruppe Brandenburg geschäftsansässig: c/o FALKENSERVICE SECURITY Sicherheitsdienstleistungen Matthias Schulze, Frankfurter Straße 16a, 04916 Herzberg) sowie der vorstehenden Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag:
Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 24. August 2022 nebst der Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung und der Anhänge Militärische Anlagen und Liegenschaften, Kerntechnische Anlagen, Amerikanische Botschaften und Konsulate, sowie Auszubildende und Berufsausbildung
– kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2023 –
nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich zu erklären.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: | für die Bundesländer Berlin und Brandenburg; |
fachlich: | für alle Betriebe, die Sicherheitsdienste oder Kontroll- und Ordnungsdienste für Dritte erbringen und für alle Berufsbildungseinrichtungen, Bildungsträger und Lehranstalten, die mit der Ausbildung für Berufe des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes befasst sind.
Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbstständige Betriebsabteilungen. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt. Nicht erfasst sind jedoch folgende Sicherheitsdienstleistungen:
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persönlich: | für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich tätig sind sowie für alle gewerblichen Auszubildenden im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und/oder Lehrgangsteilnehmer der im fachlichen Geltungsbereich aufgeführten Betriebe, selbstständigen Betriebsabteilungen und Einrichtungen. |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung des vorstehenden Tarifvertrags für den Bereich des Landes Brandenburg übertragen (§ 5 Absatz 6 TVG).
Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann mit Rückwirkung ausgesprochen werden.
Schriftliche Stellungnahmen zu diesem Antrag können innerhalb von drei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an gerechnet, beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, eingereicht werden. Außerdem besteht Gelegenheit zur Äußerung in der öffentlichen Verhandlung über den Antrag vor dem Tarifausschuss.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie Übersendungsporto) verlangen.
Die öffentliche Verhandlung über den vorstehenden Antrag vor dem Tarifausschuss des Landes Brandenburg findet statt
am Mittwoch, dem 22. Februar 2023, um 10.00 Uhr
im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, Raum 1.126.
08-51-A-1102/A2022#A01
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
des Landes Brandenburg
Im Auftrag
Nicolle Möller
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