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Startseite Vorsicht Anlegerschutz Bekanntmachung über einen EU-AIF
Anlegerschutz

Bekanntmachung über einen EU-AIF

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über einen EU-AIF

Vom 10. Juli 2023

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 319 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) bekannt, dass

die Tätigkeit des Repräsentanten

DekaBank Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main

nach § 319 KAGB für den EU-AIF

Deka-FlexGarant

der Deka International S.A.
6, rue Lou Hemmer
1748 Luxembourg-Findel

zum 1. Mai 2023 endete.

Bonn, den 10. Juli 2023

WA 55-Wp 6300-oaNU-70155415-2023/​0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Christoph Blumenthal

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