Startseite Vorsicht BAFIN Bekanntmachung über einen EU-AIF vom: 07.07.2022 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deka Vermögensmanagement GmbH, Deka International S.A.
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Bekanntmachung über einen EU-AIF vom: 07.07.2022 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deka Vermögensmanagement GmbH, Deka International S.A.

stux (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über einen EU-AIF

Vom 7. Juli 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 319 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) bekannt, dass

die Tätigkeit des Repräsentanten

Deka Vermögensmanagement GmbH
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main

nach § 319 KAGB für den EU-AIF

IFM AktienfondsSelect

der

Deka International S.A.
6, Rue Lou Hemmer
1748 Luxemburg-Findel

zum 31. Mai 2022 endete.

Bonn, den 7. Juli 2022

WA 55-Wp 6300-oaNU-70055965-2022/​0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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