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Bekanntmachung über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergie-Organisation

Vom 18. Dezember 2023

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz liegt ein Entwurf des Sicherheitsstandards

„Geotechnical Aspects in Siting and Design of Nuclear Installations“

(Draft Safety Guide DS531 Step 8)

der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.

Die Sicherheitsstandards werden von der IAEO unter Beteiligung der Mitgliedstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll weltweit ein hohes Maß an Schutz für den Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung bieten und von den Mitgliedstaaten genutzt werden.

Der zu prüfende Entwurf mit dem Titel „Geotechnical Aspects in Siting and Design of Nuclear Installations“ soll als Safety Guide in der IAEO Safety Standards Series veröffentlicht werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll der derzeit gültige Sicherheitsstandard IAEA Safety Standards Series No. NS-G-3.6 „Geotechnical Aspects of Site Evaluation and Foundations for Nuclear Power Plants“ überarbeitet und aktualisiert werden. Dabei sollen die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen der Mitgliedstaaten und die aus geotechnischen Ereignissen gewonnenen Erkenntnisse einbezogen und der Anwendungsbereich auf alle Arten von kerntechnischen Anlagen, unter Verwendung eines abgestuften Ansatzes, erweitert werden.

Der Safety Guide wird Empfehlungen für die Erfüllung der Anforderungen der IAEA Safety Standards Series Nos SSR-1, SSR-2/​1 (Rev. 1), SSR-3, SSR-4 und GSR Part 2 in Bezug auf geotechnische Aspekte für kerntechnische Anlagen geben.

Im Einzelnen gliedert sich der Entwurf des Sicherheitsstandards DS531 „Geotechnical Aspects in Siting and Design of Nuclear Installations“ wie folgt:

1.
INTRODUCTION
Background
Objective
Scope
Structure
2.
GEOTECHNICAL SITE CONSIDERATIONS FOR NUCLEAR INSTALLATIONS
Geotechnical investigation programme for siting of nuclear installations
Sources of geotechnical data for siting of nuclear installations
Geotechnical considerations for siting of nuclear installations
3.
GEOTECHNICAL HAZARDS IN SITE EVALUATION FOR NUCLEAR INSTALLATIONS
Undesirable soil conditions at nuclear installation sites
Natural slopes on or near sites for nuclear installations
Soil liquefaction on sites for nuclear installations
4.
GEOTECHNICAL CONSIDERATIONS FOR DESIGN AND EVALUATION OF SITES FOR NUCLEAR INSTALLATIONS
Dykes and dams on or near sites for nuclear installations
Sea walls, breakwaters and revetments on or near sites for nuclear installations
Retaining walls on sites for nuclear installations
Foundations of nuclear installations
Earth structures and buried structures on sites for nuclear installations
Embedded structures on sites for nuclear installations
Buried pipes, conduits and tunnels on sites for nuclear installations
5.
MONITORING OF GEOTECHNICAL PARAMETERS ON SITES FOR NUCLEAR INSTALLATIONS
Purpose of monitoring geotechnical parameters on sites for nuclear installations
Guidelines for monitoring of sites for nuclear installations
Monitoring devices for sites for nuclear installations
6.
APPLYING A GRADED APPROACH TO GEOTECHNICAL ASPECTS IN SITING AND DESIGN OF NUCLEAR INSTALLATIONS OTHER THAN NUCLEAR POWER PLANTS
Radiological hazard categorization of sites for nuclear installations
The application of a graded approach to geotechnical site investigation and characterization based on radiological hazard categorization
Geotechnical evaluation of sites for nuclear installations
Design basis of nuclear installations derived from geotechnical site characterization
7.
APPLICATION OF THE MANAGEMENT SYSTEM TO THE GEOTECHNICAL ASPECTS OF SITES FOR NUCLEAR INSTALLATIONS
Scope of the management system in relation to the geotechnical evaluation and monitoring of sites for nuclear installations
Documentation of the management system in relation to the geotechnical evaluation of sites for nuclear installa­tions
Implementation of the management system in relation to the geotechnical evaluation of sites for nuclear installa­tions
Applying a graded approach to the management system in relation to the geotechnical evaluation of sites for nuclear installations

REFERENCES

Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Sicherheitsstandard zu übermitteln.

Kommentare werden erbeten in Bezug auf:

Relevanz und Nutzen: Sind die angegebenen Ziele angemessen und werden sie durch den Textentwurf erfüllt?
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang angemessen und wird er durch den Textentwurf angemessen abgedeckt?
Qualität und Klarheit: Entspricht der Regeltextentwurf dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik und ist dieser Regeltextentwurf klar und kohärent formuliert?

Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt zu DS531 für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese bis zum 4. März 2024 an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Referat S I 5
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
E-Mail: SI5@bmuv.bund.de
Telefon: 02 28/​9 93 05-28 80

Der Entwurf des Sicherheitsstandards DS531 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (obige Adresse) bezogen werden oder direkt von den IAEO-Internetseiten heruntergeladen werden unter:

http:/​/​www-ns.iaea.org/​standards/​documents/​draft-ms-posted.asp

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass

Sie konkrete Textvorschläge formulieren,
Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
jede Veränderung kenntlich gemacht wird und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durchge­strichen werden.

Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.

Bonn, den 18. Dezember 2023

S I 5 – 1812/​006

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Liv Wiik-Fuchs

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