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Bekanntmachung über sicherheitstechnische Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Berichtigung zu KTA 3201.2 vom: 05.04.2024

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über sicherheitstechnische Regeln des Kerntechnischen Ausschusses
Berichtigung zu KTA 3201.2

Vom 5. April 2024

Die Regel KTA 3201.2, Anhang D 2 (2017-11) Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren; Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung, Fassung 2017-11 (BAnz AT 17.05.2018 B8), ist wie folgt zu berichtigen:

In Absatz 2 des Anhangs D 2 „Ermittlung der Bruchzähigkeit nach Warmvorbelastung“ müssen die Definition der Variablen F und der Variablen Xi sowie die Formeln D 2-1, D 2-2 und D 2-3 berichtigt werden. Im Folgenden werden zuerst die Variablen F und Xi Subskript 1 bis Xi Subskript 5 in sechs komplexen Gleichungen definiert. Dann erfolgt die Angabe der Berechnung der Bruchzähigkeit bei Wiederbelastungstemperatur, bezeichnet als K Subskript IC, für die drei unterschiedenen Fälle in den Formeln D 2-1, D 2-2 und D 2-3 in drei komplexen Gleichungen.

Bonn, den 5. April 2024

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Krönung

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