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Bundespolitik

Bekanntmachung über sicherheitstechnische Regeln, Entwürfe und weitere Beschlüsse des Kerntechnischen Ausschusses

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über sicherheitstechnische Regeln, Entwürfe und weitere Beschlüsse
des Kerntechnischen Ausschusses

Vom 7. Dezember 2022

Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 20.12.2012 B2) gebe ich hiermit bekannt, dass der Kerntechnische Ausschuss am 22. November 2022 auf seiner 74. Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst hat.

Es wurden für folgende Regeln die Änderungsbedürftigkeit festgestellt und die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen:

KTA 1301.1 Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken;
Teil 1: Auslegung
KTA 1301.2 Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken;
Teil 2: Betrieb
KTA 1403 Alterungsmanagement in Kernkraftwerken
KTA 1404 Dokumentation beim Bau und Betrieb von Kernkraftwerken
KTA 1501 Ortsfestes System zur Überwachung von Ortsdosisleistungen innerhalb von Kernkraftwerken
KTA 1502 Überwachung der Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe in der Raumluft von Kernkraftwerken
KTA 1503.1 Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei bestimmungsgemäßem Betrieb
KTA 1503.2 Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 2: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei Störfällen
KTA 1503.3 Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe
KTA 1504 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser
KTA 1505 Nachweis der Eignung von festinstallierten Messeinrichtungen zur Strahlungsüberwachung
KTA 1507 Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe bei Forschungsreaktoren
KTA 1508 Instrumentierung zur Ermittlung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre
KTA 2103 Explosionsschutz in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren
(allgemeine und fallbezogene Anforderungen)
KTA 2201.2 Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 2: Baugrund
KTA 2206 Auslegung von Kernkraftwerken gegen Blitzeinwirkungen
KTA 2501 Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken
KTA 3101.1 Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren;
Teil 1: Grundsätze der thermohydraulischen Auslegung
KTA 3101.3 Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren;
Teil 3: Mechanische und thermische Auslegung
KTA 3401.4 Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl;
Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen
KTA 3402 Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken
– Personenschleusen –
KTA 3403 Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken
KTA 3407 Rohrdurchführungen durch den Reaktorsicherheitsbehälter
KTA 3409 Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken
– Materialschleusen –
KTA 3504 Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken
KTA 3507 Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzung und Nachweis der Betriebsbewährung der Baugruppen und Geräte der Sicherheitsleittechnik
KTA 3601 Lüftungstechnische Anlagen in Kernkraftwerken
KTA 3603 Anlagen zur Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser in Kernkraftwerken
KTA 3605 Behandlung radioaktiv kontaminierter Gase in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren
KTA 3702 Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregaten in Kernkraftwerken
KTA 3703 Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien und Gleichrichtergeräten in Kernkraftwerken
KTA 3704 Notstromanlagen mit statischen oder rotierenden Umformern in Kernkraftwerken
KTA 3705 Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetze zur elektrischen Energieversorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken

Für alle oben genannten Regeln mit Ausnahme von KTA 2201.2 wurden auch Entwürfe zur Änderung der sicherheitstechnischen Regeln (Regeländerungsentwürfe) in der Fassung 2022-11 beschlossen (Anlage).

Die Entwürfe können vom vertreibenden Verlag gegen eine Schutzgebühr

KTA 1301.1 58,70 €
KTA 1301.2 62,90 €
KTA 1403 54,50 €
KTA 1404 79,70 €
KTA 1501 50,30 €
KTA 1502 71,30 €
KTA 1503.1 96,40 €
KTA 1503.2 75,50 €
KTA 1503.3 83,80 €
KTA 1504 113,20 €
KTA 1505 58,70 €
KTA 1507 125,70 €
KTA 1508 88,00 €
KTA 2103 79,70 €
KTA 2206 113,20 €
KTA 2501 41,90 €
KTA 3101.1 88,00 €
KTA 3101.3 163,80 €
KTA 3401.4 50,30 €
KTA 3402 46,10 €
KTA 3403 75,50 €
KTA 3407 150,90 €
KTA 3409 41,90 €
KTA 3504 117,40 €
KTA 3507 75,50 €
KTA 3601 88,00 €
KTA 3603 50,30 €
KTA 3605 58, 70 €
KTA 3702 174,70 €
KTA 3703 75,50 €
KTA 3704 67,10 €
KTA 3705 71,30 €

bezogen werden.

Änderungsvorschläge zu den Entwürfen können innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Kerntechnischen Ausschusses eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kerntechnische Ausschuss die Änderungsvorschläge behandeln und über die Aufstellung der Regeln beschließen.

Alle Regeländerungsentwürfe wurden nach Abschnitt 5.3 der Verfahrensordnung des KTA verabschiedet, d. h. falls keine Änderungsvorschläge eingehen, gilt die jeweilige Regel in der bekannt gemachten Fassung 2022-11 als aufgestellt.

Folgende Regeln hat der Kerntechnische Ausschuss überprüft und festgestellt, dass keine Änderungsbedürftigkeit gegeben ist:

KTA 1201 (2015-11)
Anforderungen an das Betriebshandbuch

KTA 1202 (2017-11)
Anforderungen an das Prüfhandbuch

KTA 1203 (2009-11)
Anforderungen an das Notfallhandbuch

KTA 1401 (2017-11)
Allgemeine Anforderungen an die Qualitätssicherung

KTA 1402 (2017-11)
Integriertes Managementsystem zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken

KTA 1408.1 (2017-11)
Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken;
Teil 1: Eignungsprüfung

KTA 1408.2 (2017-11)
Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken;
Teil 2: Herstellung

KTA 1408.3 (2017-11)
Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken;
Teil 3: Verarbeitung

KTA 2101.1 (2015-11)
Brandschutz in Kernkraftwerken;
Teil 1: Grundsätze des Brandschutzes

KTA 2101.2 (2015-11)
Brandschutz in Kernkraftwerken;
Teil 2: Brandschutz an baulichen Anlagen

KTA 2101.3 (2015-11)
Brandschutz in Kernkraftwerken;
Teil 3: Brandschutz an maschinen- und elektrotechnischen Anlagen

KTA 2201.1 (2011-11)
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 1: Grundsätze

KTA 2201.3 (2013-11)
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 3: Bauliche Anlagen

KTA 2201.4 (2012-11)
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 4: Anlagenteile

KTA 2201.5 (2015-11)
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 5: Seismische Instrumentierung

KTA 2201.6 (2015-11)
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 6: Maßnahmen nach Erdbeben

KTA 2502 (2011-11)
Mechanische Auslegung von Brennelementlagerbecken in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren

KTA 3101.2 (2012-11)
Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren;
Teil 2: Neutronenphysikalische Anforderungen an Auslegung und Betrieb des Reaktorkerns und der angrenzenden Systeme

KTA 3103 (2015-11)
Abschaltsysteme von Leichtwasserreaktoren

KTA 3107 (2014-11)
Anforderungen an die Kritikalitätssicherheit beim Brennelementwechsel

KTA 3201.1 (2017-11)
Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren;
Teil 1: Werkstoffe und Erzeugnisformen

KTA 3201.2 (2017-11)
Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren;
Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung

KTA 3201.3 (2017-11)
Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren;
Teil 3: Herstellung

KTA 3201.4 (2016-11)
Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren;
Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsüberwachung

KTA 3203 (2017-11)
Überwachung des Bestrahlungsverhaltens von Werkstoffen der Reaktordruckbehälter von Leichtwasserreaktoren

KTA 3204 (2017-11)
Reaktordruckbehälter-Einbauten

KTA 3205.1 (2018-10)
Komponentenstützkonstruktionen mit nichtintegralen Anschlüssen;
Teil 1: Komponentenstützkonstruktionen mit nichtintegralen Anschlüssen für Primärkreiskomponenten in Leichtwasserreaktoren

KTA 3205.2 (2018-10)
Komponentenstützkonstruktionen mit nichtintegralen Anschlüssen;
Teil 2: Komponentenstützkonstruktionen mit nichtintegralen Anschlüssen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Systemen außerhalb des Primärkreises

KTA 3205.3 (2018-10)
Komponentenstützkonstruktionen mit nichtintegralen Anschlüssen;
Teil 3: Serienmäßige Standardhalterungen

KTA 3206 (2014-11)
Nachweise zum Bruchausschluss für druckführende Komponenten in Kernkraftwerken

KTA 3211.1 (2017-11)
Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen außerhalb des Primärkreises;
Teil 1: Werkstoffe

KTA 3211.2 (2013-11)
Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen außerhalb des Primärkreises;
Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung

KTA 3211.3 (2017-11)
Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen außerhalb des Primärkreises;
Teil 3: Herstellung

KTA 3211.4 (2017-11)
Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen außerhalb des Primärkreises;
Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsüberwachung

KTA 3301 (2015-11)
Nachwärmeabfuhrsysteme von Leichtwasserreaktoren

KTA 3303 (2015-11)
Wärmeabfuhrsysteme für Brennelementlagerbecken von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren

KTA 3401.2 (2016-11)
Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl;
Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung

KTA 3404 (2017-11)
Abschließung der den Reaktorsicherheitsbehälter durchdringenden Rohrleitungen von Betriebssystemen im Falle einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in den Reaktorsicherheitsbehälter

KTA 3405 (2015-11)
Dichtheitsprüfung des Reaktorsicherheitsbehälter

KTA 3413 (2016-11)
Ermittlung der Belastungen für die Auslegung des Volldrucksicherheitsbehälters gegen Störfälle innerhalb der Anlage

KTA 3501 (2015-11)
Reaktorschutzsystem und Überwachungseinrichtungen des Sicherheitssystems

KTA 3502 (2012-11)
Störfallinstrumentierung

KTA 3503 (2015-11)
Typprüfung von elektrischen Baugruppen der Sicherheitsleittechnik

KTA 3505 (2015-11)
Typprüfung von Messwertgebern und Messumformern der Sicherheitsleittechnik

KTA 3506 (2017-11)
Systemprüfung der Sicherheitsleittechnik von Kernkraftwerken

KTA 3602 (2003-11)
Lagerung und Handhabung von Brennelementen und zugehörigen Einrichtungen in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren

KTA 3604 (2020-12)
Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken

KTA 3701 (2014-11)
Übergeordnete Anforderungen an die elektrische Energieversorgung in Kernkraftwerken

KTA 3706 (2000-06)
Sicherstellung des Erhalts der Kühlmittelverlust-Störfallfestigkeit von Komponenten der Elektro- und Leittechnik in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke

KTA 3901 (2017-11)
Kommunikationseinrichtungen für Kernkraftwerke

KTA 3902 (2020-12)
Auslegung von Hebezeugen in Kernkraftwerken

KTA 3903 (2020-12)
Prüfung und Betrieb von Hebezeugen in Kernkraftwerken

KTA 3904 (2017-11)
Warte, Notsteuerstelle und örtliche Leitstände in Kernkraftwerken

KTA 3905 (2020-12)
Lastanschlagpunkte an Lasten in Kernkraftwerken

Der Kerntechnische Ausschuss hat ferner die Regel bzw. Regeländerung

KTA 2207  Schutz von Kernkraftwerken gegen Hochwasser

in der Fassung 2022-11 aufgestellt.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 20.12.2012 B2) gebe ich nachstehend die vom Kerntechnischen Ausschuss am 22. November 2022 beschlossene Regel (Regeländerung)

KTA 2207   Schutz von Kernkraftwerken gegen Hochwasser

in der Fassung 2022-11 bekannt (Anlage).

Bonn, den 7. Dezember 2022

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Krönung

Anlage

Inhaltsübersicht

KTA 2207 Schutz von Kernkraftwerken gegen Hochwasser* PDF

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1301.1
„Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung
und Betrieb von Kernkraftwerken;
Teil 1: Auslegung“

Diese Regel ist bei der Planung von Gebäuden, Systemen und Komponenten innerhalb des ständigen Kontrollbereichs und des daran angrenzenden Teils des Hygienetrakts von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor anzuwenden.

Räume des Kontrollbereichs und des Hygienetrakts
(Allgemeine Anforderungen; Hygienetrakt; Erste-Hilfe-Raum; Raumbedarf für Strahlenschutzaufgaben; Raumbedarf für die Bearbeitung und Lagerung kontaminierter Teile)

Komponenten
(Allgemeine Anforderungen; Reaktordruckbehälter; Steuerstabantriebe; Dampferzeuger; Pumpen und Verdichter; Armatu­ren; Rohrleitungen; elektrotechnische und leittechnische Einrichtungen)

Lüftungstechnische Anlagen

Kommunikationseinrichtungen

Ergonomie

Unterlagen für den Strahlenschutz

Besondere Aspekte hinsichtlich Störfällen
(Allgemeines; Störfall Kühlmittelverlust im Sicherheitsbehälter; Störfall Wirkdruckleitungsbruch außerhalb des Sicherheitsbehälters)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1301.2
„Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung
und Betrieb von Kernkraftwerken;
Teil 2: Betrieb“

Diese Regel ist anzuwenden auf die Festlegung von Strahlenschutzmaßnahmen für die im Kernkraftwerk tätigen Perso­nen. Die Regel befasst sich mit den Maßnahmen, die für Tätigkeiten beim bestimmungsgemäßen Betrieb des Kernkraftwerks sowie bei Änderungsarbeiten erforderlich sind, und mit der Planung von Maßnahmen im Hinblick auf Störfälle und Notfälle (gemäß § 1 (18) StrlSchV und § 5 (26) StrlSchG (Begriffsbestimmungen)).

Strahlenschutzorganisation
(Aufbauorganisation; Aufgaben und Befugnisse; Darstellung der Strahlenschutzorganisation)

Anweisungen und Betriebsordnungen

Personalqualifikation

Maßnahmen zur Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze

Festlegung, Überwachung und Zutrittsvoraussetzungen der Strahlenschutzbereiche
(Allgemeines; Strahlenschutzbereiche)

Maßnahmen bei Kontamination
(Kontaminationszonen und Dekontamination; Kontamination bei Tätigkeiten)

Physikalische Strahlenschutzkontrolle
(Überwachung der Individual- und Kollektivdosis; Überwachung der Personenkontamination)

Strahlungsmessung

Planung und Vorbereitung von Tätigkeiten in Kontrollbereichen

Lagerung und Handhabung radioaktiver Stoffe

Strahlungsmessgeräte und -hilfsmittel
(Strahlungsmessgeräte; Strahlenschutzhilfsmittel)

Planung und Vorbereitung von Strahlenschutzmaßnahmen für Störfall- und Notfallsituationen

Strahlenschutzdokumentation

Anhang A: Erforderliche Strahlenschutzhilfsmittel

Anhang B: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalts des Entwurfs
der Regel KTA 1403
„Alterungsmanagement in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf die in den Genehmigungsunterlagen und den Betriebsvorschriften der jeweiligen Anlage festgelegten sicherheitstechnisch wichtigen Technischen Einrichtungen einschließlich zugehöriger Hilfs- und Betriebsstoffe von in Betrieb befindlichen Leichtwasserreaktoren. Behandelt wird die physikalische Alterung unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse im Hinblick auf alterungsrelevante Sachverhalte.

Allgemeine Grundsätze

Vorgehensweise beim Alterungsmanagement von Technischen Einrichtungen einschließlich der Hilfs- und Betriebsstoffe
(Alterung mechanischer Systeme und Komponenten; Alterung technischer Einrichtungen der Elektro- und Leittechnik; Alterung von baulichen Einrichtungen; Alterung von Hilfs- und Betriebsstoffen)

Vorgehensweise beim Alterungsmanagement von nichttechnischen Aspekten
(Qualifizierung, Kompetenz- und Know-how-Erhalt des Personals; Alterung der Dokumentation; Dokumentation von Daten aus Informations- und Betriebsführungssystemen)

Berichtswesen

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Anhang B: (informativ) Weitere relevante Normen

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1404
„Dokumentation beim Bau und Betrieb von Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf

die Dokumentation, die im Rahmen von Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung sowie bei Betrieb und Änderungen an der Anlage für das Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren erstellt wird,
alle organisatorischen Regelungen, die für den sicheren Betrieb notwendig sind,
alle Dokumente, die als Wissensbasis genutzt werden und
die Aufbewahrung von Reservematerial und Werkstoffproben.

Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation
(Grundsätze; Erstellung, Änderung und Verteilung; Archivierung; Lagerung von Reservematerial und Werkstoffproben)

Spezifische Anforderungen
(Genehmigungsdokumentation; Qualitätsdokumentation; Betriebsdokumentation; verfahrenstechnische Dokumenta­tion; Organisationsdokumentation; Zweitdokumentation)

Fachspezifische Anforderungen an die Dokumentation aus bau-, maschinen-, elektro- und leittechnischer Sicht
(Gemeinsame Anforderungen; bauliche Anlagen; Maschinen- und Apparatebau; elektro- und leittechnische Einrichtungen)

Anhang A: Zusätzliche Anforderungen für die Mikroverfilmung von archivierungspflichtigen Dokumenten

Anhang B: Zusätzliche Anforderungen für die elektronische Archivierung

Anhang C: Inhalt und Umfang der Zweitdokumentation

Anhang D: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1501
„Ortsfestes System zur Überwachung von Ortsdosisleistungen
innerhalb von Kernkraftwerken“

Diese Regel ist auf die Überwachung der Ortsdosisleistung der Photonen- und Neutronenstrahlung in Kontrollbe­reichen von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren (LWR) im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen mit festinstallierten Messeinrichtungen anzuwenden.

Messgröße

Messorte

Anforderungen an die Messeinrichtungen und ihre Bauteile
(Allgemeine Anforderungen; zusätzliche Anforderungen an Messeinrichtungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb; zusätzliche Anforderungen an Messeinrichtungen für Messungen während und nach Störfällen)

Messwertanzeige, Registrierung und Dokumentation

Wartung und Instandsetzung

Prüfungen
(Prüfunterlagen; Nachweis der Eignung; Werksprüfung; Inbetriebsetzungsprüfung; wiederkehrende Prüfungen; Prüfungen nach Instandsetzung; Prüfnachweise)

Dokumentation

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1502
„Überwachung der Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe in der
Raumluft von Kernkraftwerken“

Diese Regel ist auf Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren im bestimmungsgemäßen Betrieb anzuwenden.

Relevante Räume und Raumgruppen
(Allgemeine Anforderungen; Überwachung mit festinstallierten Messeinrichtungen; Überwachung mit nicht festinstallierten Mess- oder Sammeleinrichtungen)

Messverfahren
(Allgemeine Anforderungen; spezielle Anforderungen für die Überwachung der Aktivitätskonzentrationen von Radionuklidgruppen; Anzeige, Aufzeichnung und Aufbewahrung der Messwerte)

Instandhaltung und Prüfungen
(Wartung und Instandsetzung; Prüfungen; Beseitigung von Mängeln)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1503.1
„Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft
bei bestimmungsgemäßem Betrieb“

Diese Regel ist anzuwenden auf die Einrichtungen zur Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren während des bestimmungsgemäßen Betriebs.

Messobjekte und Messverfahren
(Allgemeine Anforderungen; an Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe; radioaktive Edelgase; radioaktives gasförmiges Jod; Tritium; Radioaktives Strontium; Alphastrahler; Kohlenstoff-14)

Probenentnahme

Ausführung der Überwachungseinrichtungen
(Auslegung und Unterbringung; statistische Sicherheit; Schwellenwerte der festinstallierten Messeinrichtungen Messwertanzeige und Aufzeichnung der festinstallierten Messeinrichtungen; Prüfbarkeit)

Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen
(Wartung und Instandsetzung; Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen; Prüfungen für nicht festinstallierte Messeinrichtungen)

Messergebnisse
(Dokumentation; Berichterstattung an die Behörden)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1503.2
„Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 2: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei Störfällen“

Diese Regel ist anzuwenden auf die Einrichtungen zur Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft während und nach Störfällen bei Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren.

Messobjekte und Messverfahren
(Allgemeine Anforderungen; radioaktive Edelgase; an Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe und radioaktives gasförmiges Jod)

Probenentnahme
(Strahlenschutz und Probenentnahmeorte; Probenentnahmeeinrichtungen und -verfahren)

Ausführung der Überwachungseinrichtungen
(Auslegung und Unterbringung; statistische Sicherheit und Nachweisgrenze; Messwertanzeige und Aufzeichnung für festinstallierte Messeinrichtungen; Prüfbarkeit)

Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen
(Wartung und Instandsetzung; Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen; Prüfung für nicht festinstallierte Messeinrichtungen)

Dokumentation der Messergebnisse
(Fließschema; Umfang der Dokumentation)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1503.3
„Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe“

Diese Regel ist anzuwenden auf Einrichtungen und Verfahren zur Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten gasförmigen und an Schwebstoffen gebundenen radioaktiven Stoffe bei Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen.

Ermittlung der Ableitungswege und Überwachungskonzept
(Kriterien zur Ermittlung der zu überwachenden Ableitungswege; Überwachungskonzept)

Technische Einrichtungen, administrative Maßnahmen und Durchführung der Überwachung
(Ableitungswege; Überwachungsmaßnahmen; Durchführung der Überwachung)

Ausführung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen
(Allgemeine Anforderungen; Messeinrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen)

Instandhaltung der Einrichtungen für kontinuierliche Aktivitätsmessungen und Probenentnahmen
(Wartung und Instandsetzung; Prüfungen; Beseitigung von Mängeln)

Dokumentation der Messergebnisse
(Fließschema; Umfang der Dokumentation)

Anhang A: Rechenvorschriften DWR

Anhang B: Rechenvorschriften für SWR

Anhang C: Nuklidspezifische Auswertung im bestimmungsgemäßen Betrieb von Proben aus dem Abschlämmwasser (DWR)

Anhang D: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1504
„Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser“

Diese Regel ist auf Einrichtungen zur Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser aus Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen anzuwenden.

Messobjekte und Messverfahren
(Zu überwachende Wässer und zugehörige Systeme; radioaktiv kontaminiertes Abwasser; Nebenkühlwasser; Maschinenhausabwasser; Hilfsdampfsystem; Hauptkühlwasser; Abflutwasser; weitere anlagenspezifische Pfade)

Ausführung der Überwachungseinrichtungen
(Allgemeine Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen; Spezielle Anforderungen an festinstallierte Mess­einrichtungen; Anforderungen an nicht festinstallierte Mess- und Probenentnahmeeinrichtungen)

Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen
(Wartung und Instandsetzung; Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen; Prüfungen für nicht festinstallierte Messeinrichtungen)

Messergebnisse
(Dokumentation; Berichterstattung an die Behörden)

Anhang A: (informativ) Beispiel einer Abwasser- und Kühlwasserüberwachung bei Anlagen mit Druckwasserreaktoren

Anhang B: (informativ) Beispiel einer Abwasser- und Kühlwasserüberwachung bei Anlagen mit Siedewasserreaktoren

Anhang C: Anleitung zur Herstellung der Wochen-, Monats-, Vierteljahres- und Jahresmischproben für Bilanzierungsmessungen

Anhang D: Erläuterungen

Anhang E: (informativ) Beispiele nicht fest installierter Mess- und Probenentnahmeeinrichtungen, die nach KTA 1504 zum Einsatz kommen

Anhang F: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1505
„Nachweis der Eignung von festinstallierten Messeinrichtungen zur Strahlungsüberwachung“

Diese Regel ist anzuwenden für den Nachweis der Eignung nach § 90 Absatz 1 und 5 StrlSchV sowohl von Messeinrichtungen der Strahlungs- und Aktivitätsüberwachung als auch von darin enthaltenen Funktionseinheiten, die in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren fest installiert sind. Dazu gehören alle Messeinrichtungen aus dem Anwendungsbereich der Regeln KTA 1501, KTA 1502, KTA 1503.1 bis KTA 1503.3, KTA 1504 und KTA 1507.

Nachweis der Eignung
(Zielsetzung; Verfahrensablauf)

Anforderungen an die Nachweisverfahren
(Typprüfungen; Einzelprüfnachweise; Betriebsbewährung; Anerkennung von Eignungsnachweisen aus anderen atomrechtlichen Verfahren; Probebetrieb)

Unterlagen zur Messeinrichtung
(Spezifische Unterlagen; zusätzliche Angaben)

Prüfungen
(Unterlagen; Ziel der Prüfung; ergänzende Prüfungen; Prüfbericht; Prüfbescheinigung)

Dokumentation
(Dokumentation der verwendeten Prüfungsunterlagen; Dokumentation der Prüfung; Ort und Dauer der Aufbewahrung)

Anhang A: Typprüfung von Messeinrichtungen

Anhang B: Anforderungen an Prüfungen technischer Eigenschaften

Anhang C: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1507
„Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe bei Forschungsreaktoren“

Diese Regel ist anzuwenden auf Einrichtungen zur Überwachung der Ableitung gasförmiger, an Schwebstoffen gebun­dener und flüssiger radioaktiver Stoffe im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen aus ortsfesten Forschungs­reaktoren mit einer Leistung größer als 50 kW einschließlich der Anlagenteile, die durch die atomrechtliche Genehmigung miterfasst werden.

Überwachung der Aktivitäten der mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe im bestimmungsgemäßen Betrieb
(Allgemeine Anforderungen; radioaktive Edelgase; an Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe; radioaktives gasförmiges Jod; Tritium; radioaktives Strontium; Alphastrahler; Kohlenstoff-14; Probenentnahme; nicht zentral erfasste Emissionen)

Überwachung der mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe bei Störfällen
(Allgemeine Anforderungen; radioaktive Edelgase; an Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe; radioaktives gasförmiges Jod; Tritium; Probenentnahme)

Überwachung der mit Wasser abgeleiteten radioaktiven Stoffe
(Radioaktiv kontaminiertes Abwasser; Kühlwasser (Zwischenkühlkreisläufe))

Ausführung der Überwachungseinrichtungen
(Allgemeine Anforderungen an festinstallierte Überwachungseinrichtungen; spezielle Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen zur Überwachung der Ableitung von radioaktiven Stoffen bei Störfällen)

Instandhaltung der festinstallierten Überwachungseinrichtungen
(Wartung und Instandsetzung; Prüfungen; Beseitigung von Mängeln; Prüfnachweis)

Messergebnisse
(Dokumentation; Berichterstattung an die Behörden)

Anhang A: Anleitung zur Herstellung der Monats-, Vierteljahres- und Jahresmischproben für Bilanzierungsmessungen

Anhang B: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1508
„Instrumentierung zur Ermittlung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre“

Diese Regel ist anzuwenden auf die Instrumentierung zur Ermittlung der Daten für die Berechnung oder die Abschätzung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre bei ortsfesten Kernkraftwerken.

Messgrößen

Messgeräteträger
(Aufstellungsort des Messgeräteträgers; Ausleger am Messgeräteträger)

Messeinrichtungen
(Allgemeine Anforderungen; Windmessung mit mechanischen Messfühlern; Wind- oder Turbulenzmessung mit Ultraschall-Anemometern; Windmessung mit SODAR; Bestimmung des Temperaturgradienten zur Ermittlung der Dif­fusionskategorie; Strahlungsbilanzmessung; Niederschlagsmessung; Umgebungstemperaturmessung; Fortluft­messung)

Prüfungen, Wartung und Instandsetzung
(Prüfungen; Beseitigung von Mängeln; Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten)

Messdaten
(Allgemeines; Messwerterfassung und -ausgabe mit Linien- oder Punktschreibern; Messwerterfassung und -ausgabe durch Rechner; Auswertungen)

Dokumentation
(Technische Unterlagen; Messergebnisse)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 2103
„Explosionsschutz in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren
(allgemeine und fallbezogene Anforderungen)“

Diese Regel ist auf Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren anzuwenden.

Allgemeine Anforderungen
(Grundsätze des Explosionsschutzes; Vermeiden wirksamer Zündquellen; Kombinationen des Ereignisses Explosion mit einem anderen Ereignis)

Fallbezogene Anforderungen
(Lagern und Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten; Bereitstellung und Einsatz brennbarer Flüssigkeiten; Tankstellen und mobile Tankanlagen; Hydraulik- und Schmieröle; Lagern und Füllen von entzündbaren Gasen; Bereitstellung und Einsatz entzündbarer Gase; Stationäre Batterien oder Batterieanlagen; Radiolysegasvorsorge; Abgasanlagen (Gasbehandlungssysteme); Verhinderung explosionsfähiger Wasserstoffgemische im Sicherheitsbehälter)

Schutz gegen das Eindringen entzündbarer Gase und Dämpfe von außen – Einsatz von Gaswarneinrichtungen

Prüfungen

Unterweisungen

Dokumentation

Anhang A: (informativ) Beispieltabelle Radiolysegasvorsorge

Anhang B: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 2206
„Auslegung von Kernkraftwerken gegen Blitzeinwirkungen“

Diese Regel ist auf den Schutz der elektrischen Einrichtungen in ortsfesten Kernkraftwerken gegen unzulässige Beeinträchtigungen durch Blitzeinwirkung anzuwenden.

Bemessungsgrundlagen
(Übergeordnete Anforderungen; Einteilung in Schutzgrade; Blitzstromparameter; Einschlaggeschützte Bereiche für bauliche Anlagen des Schutzgrades 1)

Ausführung
(Planungs- und Ausführungsunterlagen; äußeres Blitzschutzsystem; inneres Blitzschutzsystem)

Nachweis des Schutzes gegen blitzbedingte Überspannungen
(Allgemeines; Berechnung der auftretenden Spannungen; Überprüfung der zulässigen Spannungen; Nachweis bei abweichenden Ausführungen)

Prüfungen
(Vorprüfungen; Prüfungen während der Errichtung; Abnahmeprüfungen; wiederkehrende Prüfungen; Prüfnachweise)

Anforderungen bei Änderungen

Dokumentation

Anhang A: Beispiele zur Berechnung der auftretenden Spannungen

Anhang B: Beispiel für die Messung der Isolationswiderstände vom Bezugsleiter und statischen Schirm gegen Erde am zentralen Erdungspunkt

Anhang C: Verfahren zur Robustheitsbetrachtung gegenüber Blitzeinwirkungen mit erhöhten Stromparametern

Anhang D: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Anhang E: (informativ) Weitere relevante Normen

Anhang F: (informativ) Literatur

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 2501
„Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken“

Diese Regel gilt für Bauwerksabdichtungen, die zum Schutz von sicherheitstechnisch wichtigen Anlagenteilen gegen das Eindringen von Wasser herangezogen werden bei Beanspruchungen aus

a)
ionisierender Strahlung im bestimmungsgemäßen Betrieb,
b)
Erdbeben nach KTA 2201.1,
c)
Hochwasser nach KTA 2207 und
d)
anlageninternen Störfällen, einschließlich ionisierender Strahlung.

Allgemeine Anforderungen

Schutz gegen das Eindringen von Wasser
(Dynamische Beanspruchungen; Druckanstieg auf der Innenseite; thermische und chemische Beanspruchungen; Bean­spruchung durch ionisierende Strahlung)

Schutz gegen das Austreten von radioaktiven Flüssigkeiten

Prüfungen
(Prüfung der Planung; Baubegleitende Prüfung und Überwachung)

Anhang: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3101.1
„Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren;
Teil 1: Grundsätze der thermohydraulischen Auslegung“

Diese Regel ist anzuwenden auf ortsfeste Kernkraftwerke mit leichtwassermoderierten Druck- oder Siedewasserreaktoren. Sie behandelt die thermohydraulischen Anforderungen, die an die Auslegung und an den Betrieb des Reaktorkerns sowie an die dazu erforderlichen Versuche zu stellen sind. Im Sinne dieser Regel gehören zum Reaktorkern: Brennelemente, Brennelementkasten (SWR), Steuerelemente, Absorberelemente, Kerninstrumentierung, Neutronenquellen und Drosselelemente.

Sicherheitstechnische Anforderungen an die thermohydraulische Auslegung von Reaktorkernen
(Allgemeines; Sicherheitsebene 1; Sicherheitsebene 2; Sicherheitsebene 3; Sicherheitsebene 4a (sehr seltene zu betrachtende postulierte Ereignisse; hier nur ATWS))

Anforderungen an die Methoden für die thermohydraulische Auslegung von Reaktorkernen
(Wesentliche Zusammenhänge der thermohydraulischen Auslegung von Reaktorkernen mit anderen Analysebereichen; gekoppelte Analysen; Berücksichtigung von Unsicherheiten in der Kernauslegung; Vereinfachungen und Naherungen; Überprüfung der Gültigkeit und Genauigkeit)

Spezielle Anforderungen an die thermohydraulische Auslegung von Reaktorkernen
(Stabilität beim SWR; Kompatibilität; Ausgangsleistungsverteilung; Durchsatzverteilung im Reaktorkern; Druckdifferenzen im Reaktorkern; resultierende Kräfte im Reaktorkern; Wärmeübertragung an das Kühlmittel; angrenzende Systeme und Komponenten)

Anforderungen an empirische Korrelationen
(Allgemeines; experimentelle Grundlagen; Entwicklung von Korrelationen; Festlegung des Gültigkeitsbereichs; Validierung)

Anhang A: Repräsentative Ereignisse für die Kernauslegung

Anhang B: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3101.3
„Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren;
Teil 3: Mechanische und thermische Auslegung“

Diese Regel gilt für ortsfeste Kernkraftwerke mit Druck- oder Siedewasserreaktoren. Sie behandelt die Anforderungen, die an die thermomechanische Auslegung von Kernbauteilen für den bestimmungsgemäßen Betrieb, Störfälle, sehr seltene Ereignisse (Betriebstransienten mit unterstelltem Ausfall der Reaktorschnellabschaltung (ATWS)), Einwirkungen von Innen (EVI) und Außen (EVA: Bemessungserdbeben) sowie für Notstandsfälle (Explosionsdruckwelle und Flugzeugabsturz) zu stellen sind. Weiterhin beinhaltet sie Anforderungen an die Einsatzplanung und den Betrieb, die sich aus der Auslegung ergeben.

Grundsätzliche Anforderungen an die thermische und mechanische Auslegung von Kernbauteilen
(Allgemeines; sicherheitstechnische Anforderungen)

Nachweiskriterien
(Komponentenübergreifende Anforderungen; Brennelementstruktur, einschließlich Brennelementkasten beim SWR; Brennstab; Steuerelemente; Drosselkörper)

Weitere allgemeine Anforderungen
(Anforderungen an die Nachweisführung bei der Auslegung; Anforderungen an die Herstellung; Anforderungen an den Transport.; Anforderungen an Einsatzplanung und Betrieb)

Anhang A: Tabellarische Übersicht der sicherheitstechnischen Anforderungen

Anhang B: Anforderungen an analytische und experimentelle Festigkeitsnachweise

Anhang C: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3401.4
„Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl;
Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen“

Diese Regel gilt für wiederkehrende Prüfungen von Reaktorsicherheitsbehältern aus Stahl für Leichtwasserreaktoren einschließlich der mit dem Reaktorsicherheitsbehälter fest verbundenen Schleusen, Montage- und Transportöffnungen, Rohr- und Kabeldurchführungen sowie Absperreinrichtungen von den Reaktorsicherheitsbehälter durchdringenden Rohrleitungen von Betriebssystemen.

Diese Regel gilt auch für Reaktorsicherheitsbehälter mit Druckabbausystem und äußerer Dichthaut.

Diese Regel gilt für alle wiederkehrenden Prüfungen nach der ersten Kritikalität; eingeschlossen ist die erste wiederkehrende Prüfung der integralen Leckagerate (Vorbetriebs-Leckratenprüfung).

Wiederkehrende Prüfungen
(Allgemeines; Anforderungen an die Prüfverfahren; Komponentenspezifische Prüfungen; Prüfung der Leckagerate mit dem Leckabsaugesystem; Prüfung der integralen Leckagerate; Anforderungen an das Prüfpersonal)

Zusammenstellung der Prüfintervalle und Zuständigkeiten

Dokumentation

Anhang: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3402
„Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken
– Personenschleusen –“

Diese Regel gilt für Personenschleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken. Diese Regel gilt nicht für Schleusen, die ausschließlich für Materialschleusungen bestimmt und für Personenschleusungen nicht zugelassen sind.

Allgemeine Bestimmungen

Grundanforderungen an Personenschleusen
(Anordnung; Zugang; Mindestanzahl; Größe)

Verriegelung
(Verriegelung der Schleusentüren; Aufheben der Verriegelung; erneutes Verriegeln der Tür)

Druckausgleich
(Druckausgleicheinrichtungen; Druckausgleichzeiten; Öffnen der Tür ohne Druckausgleich)

Vorrang in der Benutzung

Funktionseinrichtungen
(Handbetätigte Schleusen; motorbetätigte Schleusen; Notbetrieb motorbetätigter Schleusen von Hand)

Steuertafeln

Türen
(Türstellung; Fahrbereich der Türen; Quetschschutz der Türen)

Unbefugtes Betreten des Reaktorsicherheitsbehälters

Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
(Fernsprecher; Schaugläser; Notzugang; Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung)

Einrichtungen auf der Warte

Konstruktive Anforderungen

Prüfung und Dokumentation
(Vorprüfung; erstmalige Prüfung; wiederkehrende Prüfungen; Dokumentation)

Betrieb und Wartung

Personalschulung

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3403
„Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf die Auslegung, Konstruktion, Berechnung, Werkstoffe, Herstellung, Montage, Prüfungen, Lagerung und den Transport von Kabeldurchführungen, die den Reaktorsicherheitsbehälter (im Regeltext Sicherheitsbehälter genannt) von ortsfesten Kernkraftwerken durchdringen.

Räumliche Anordnung der Kabeldurchführungen an der Sicherheitsbehälterwandung
(Einbaubereiche am Sicherheitsbehälter; räumliche Trennung; Reservekabeldurchführungen; Zugänglichkeit zu den Kabeldurchführungen für Prüfung und Instandsetzung; Kennzeichnung)

Mechanische Anforderungen
(Allgemeines; Werkstoffe; Temperaturbeständigkeit in Sonderfällen; Einflüsse des Stromes; Strahlenbeständigkeit; Dekontaminierbarkeit; Brandschutz; Druckbeständigkeit; Gasdichtheit; Abdeckhauben; Befestigung der Kabeldurchführungen an der Sicherheitsbehälterwandung; elektrische und optische Anschlüsse; gasförmige Hilfsmedien)

Funktionale Anforderungen
(Anforderungen an Kabeldurchführungen mit elektrischen Leitern; Kurzschlussfestigkeit; zulässige Umgebungstemperatur und Strombelastbarkeit; spezielle Forderungen an Kabeldurchführungen mit Nennspannungen über 1 kV; spezielle Forderungen an Kabeldurchführungen mit Nennspannungen bis 1 kV; spezielle Forderungen an Kabeldurchführungen zur Signalübertragung einschließlich Steuerung und Messung; spezielle Forderungen an Thermoelement-Messleitungsdurchführungen; Abdeckhauben; Schutzmaßnahmen an Kabeldurchführungen und zugehörigen Abdeckhauben; Anforderungen an Kabeldurchführungen mit optischen Leitern)

Mechanische Prüfungen
(Vorprüfung; Bauprüfung; Montage und Prüfungen auf der Baustelle; wiederkehrende Prüfungen; Prüfungen nach Instandsetzung; Dokumentation)

Prüfungen an elektrischen Kabeldurchführungen
(Vorprüfung; Bauprüfung; Montage und Prüfungen auf der Baustelle; wiederkehrende Prüfungen; Prüfung nach Instandsetzung; Dokumentation)

Prüfungen an optischen Kabeldurchführungen
(Vorprüfung; Bauprüfung; Montage und Prüfungen auf der Baustelle; wiederkehrende Prüfungen; Prüfung nach Instandsetzung; Dokumentation)

Anforderungen an das Personal für zerstörungsfreie Prüfungen

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3407
„Rohrdurchführungen durch den Reaktorsicherheitsbehälter“

Diese Regel ist anzuwenden auf Rohrdurchführungen durch den Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl für Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren. Für Rohrdurchführungen durch Reaktorsicherheitsbehälter aus Beton mit Liner darf diese Regel sinngemäß angewendet werden, wobei die baurechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.

Werkstoffe

Auslegung
(Sicherheitstechnische Anforderungen; Bruchannahmen; Einstufung der Rohrdurchführungen; Balgkompensatoren)

Konstruktion
(Allgemeines; räumliche Anordnung; Festlegung der Bauarten von Rohrdurchführungen; prüfgerechte Gestaltung; Dekontaminierbarkeit; nichtintegrale Stützkonstruktionen; Balgkompensatoren)

Berechnung
(Allgemeines; Lastfall eingeschlossenes Medium; Berechnung der nichtintegralen Stützkonstruktionen)

Vorprüfung und Herstellung

Transport und Lagerung
(Transport; Lagerung)

Montage
(Allgemeines; Prüfungen nach der Montage)

Dokumentation

Wiederkehrende Prüfungen

Anhang A: Balgkompensatoren

Anhang B: Anforderungen an Bauteile der EG 2 und an Bauteile der Anforderungsstufe R 3

Anhang C: Durchführung von Oberflächenprüfungen mittels Magnetpulver- und Eindringprüfung

Anhang D: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3409
„Schleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken
– Materialschleusen –“

Diese Regel gilt für Materialschleusen am Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken. Diese Regel gilt nicht für Schleusen, die für Personenschleusungen zugelassen sind. Schleusvorrichtungen, bei denen der Abschluss des Schleuskörpers nicht durch bewegte Tore erfolgt, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Regel.

Allgemeine Anforderungen

Verriegelung
(Allgemeines; Zweck der Verriegelung; Aufheben der Verriegelung)

Druckausgleicheinrichtung

Schleusenfunktionseinrichtung
(Motorbetrieb; Handbetrieb)

Steuertafeln
(Allgemeines; Anordnung; Anzeige- und Bedienungselemente; Bedienungshinweise; Wirksamkeit von Steuerbefehlen; ergänzende Bedienungselemente im Schleusenraum)

Tore
(Ruhestellung; Sicherheit gegen Druckdifferenzen; Gefahrenbereich)

Bewegliche Fahrbahnstücke

Schaugläser

Sprechverbindungen
(Direktverbindungen zur Warte; Sprechverbindung zwischen den Steuertafeln)

Betreten der Schleuse

Einrichtungen in der Warte
(Anzeigen; Meldungen; Bedienungsfreigabe)

Konstruktive Anforderungen
(Auslegung; Anordnung der Schleusenfunktionseinrichtung; Hydraulik- und Pneumatiksysteme; Leitungsanordnung; Dekontamination)

Prüfung und Dokumentation
(Vorprüfung; erstmalige Prüfung; wiederkehrende Prüfungen; Dokumentation)

Betrieb und Instandhaltung

Personal

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3504
„Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken. Hierzu gehören in dieser Regel Stellantriebe, Betätigungsmagnete für Ventile, Antriebe von Arbeitsmaschinen und Steuerelementan­triebe.

Übergeordnete Anforderungen für das Zusammenwirken von elektrischen Antrieben und Sicherheitseinrichtungen
(Grundlegende Anforderungen; Versagen auslösende Ereignisse; Ausfallannahmen; verfahrenstechnische Auslegung; Prüfbarkeit und Überwachung der elektrischen Antriebe des Sicherheitssystems; Beanspruchungen bei Leckratenprüfungen des Reaktorsicherheitsbehälters; Redundanz und Unabhängigkeit)

Eignungsnachweis

Auslegung der Stellantriebe
(Allgemeines; grundsätzliche Anforderungen; für die Armatur erforderliches Drehmoment; vom Stellantrieb zu lieferndes Drehmoment; Drehmomentüberhöhungen; Auslegung des Antriebsmotors; elektrische Energieversorgung; Absteuerung, Drehmomentbegrenzung und Stellungsrückmeldungen; Festigkeitsauslegung; Auslegung für Bedingungen eines Störfalls; Handbetrieb, Überwachung und mechanische Sicherungen; Absteuerzeit; Unterlagen)

Auslegung der Betätigungsmagnete für Ventile
(Grundsätzliche Anforderungen; Ermittlung der Magnetgegenkraft und der Rückstellkraft; elektrotechnische Auslegung; elektrische Energieversorgung; Auslegung für Bedingungen eines Störfalls; Überwachung und mechanische Sicherungen; Unterlagen)

Auslegung der elektrischen Antriebe von Arbeitsmaschinen
(Grundsätzliche Anforderungen; Leistung und Momentenverlauf; elektrische Energieversorgung; Ausführung des Antriebsmotors; Auslegung für Bedingungen eines Störfalls; Überwachung; Aggregateschutz; Unterlagen)

Elektrotechnische Auslegung der Steuerelementantriebe

Grundsätzliche Anforderungen an Typprüfungen von elektrischen Antrieben des Sicherheitssystems

Typprüfungen von Stellantrieben
(Nachweis der Drehmomentauslegung; Festigkeitsnachweis; praktische Prüfung)

Typprüfungen von Betätigungsmagneten für Ventile
(Nachweis der Magnetkraftauslegung; Festigkeitsnachweis; praktische Prüfung)

Typprüfungen von elektrischen Antrieben von Arbeitsmaschinen

Eignungsüberprüfung von elektrischen Antrieben des Sicherheitssystems

Werksprüfungen

Inbetriebsetzungsprüfungen

Wiederkehrende Prüfungen

Prüfungen bei Wartung oder nach Instandsetzung

Prüfnachweise

Prüfer

Dokumentation
(Dokumentation der Prüfung der Unterlagen; Dokumentation der praktischen Prüfungen; Prüfberichte; Gültigkeit der Prüfbescheinigung; Aufbewahrung und Archivierung)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3507
„Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzung und Nachweis der Betriebsbewährung
der Baugruppen und Geräte der Sicherheitsleittechnik“

Diese Regel ist anzuwenden auf Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzung und Nachweis der Betriebsbewährung für Baugruppen und Geräte der Sicherheitsleittechnik nach KTA 3501 (im Regeltext Produkte genannt).

Qualitätsaudit
(Übergeordnete Anforderungen; Auswertung der Ergebnisse; Korrekturmaßnahmen; Ersatzmaßnahmen)

Werksprüfung bei der Herstellung
(Allgemeines; Qualitätsmerkmale; Prüfanweisungen; Pläne für Fertigung und Prüfung; Anforderungen an Prüfhilfs­mittel; Prüfumfang an leittechnischen Baugruppen und Geräten; Änderungen; Prüfungen an Systemteilen der Sicherheitsleittechnik)

Prüfung von Baugruppen und Geräten nach deren Instandsetzung
(Voraussetzungen zur Durchführung der Instandsetzung; Grundlagen für die Prüfung nach Instandsetzung; Änderungen bei der Instandsetzung)

Dokumentation
(Bescheinigung der Werksprüfung bei der Herstellung; Bescheinigung der Prüfung von Baugruppen und Geräten nach deren Instandsetzung; Archivierung)

Nachweis der Betriebsbewährung von Baugruppen und Geräten
(Grundsätzliche Anforderungen; Nachweis der Betriebsbewährung für die Hardware von Baugruppen und Geräten ohne Typprüfnachweis; Nachweis der Betriebsbewährung mit ergänzender Typprüfung für in Betrieb nicht nachgewiesene Eigenschaften; Ersteller der Nachweise)

Anhang A: Auswahl, Verarbeitung und Prüfung von Werkstoffen für Messgeräte

Anhang B: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Anhang C: Klassifizierung von Bauelementen

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3601
„Lüftungstechnische Anlagen in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf festinstallierte lüftungstechnische Anlagen in Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktoren, im folgenden DWR genannt, und in Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktoren, im folgenden SWR genannt. Wenn mobile Filter zur Filterung der Fortluft verwendet werden, müssen sie sinngemäß den Anforderungen dieser Regel genügen.

Anforderungen an das Konzept von lüftungstechnischen Anlagen

Einteilung der lüftungstechnischen Anlagen nach Lüftungsklassen

Lüftungstechnische Gesamtanlage
(Anforderungen an die Auslegung; lüftungstechnische Einrichtungen der Lüftungsklasse 1; lüftungstechnische Einrichtungen der Lüftungsklasse 2)

Leittechnische Einrichtungen
(Allgemeine Anforderungen; lüftungstechnische Einrichtungen der Lüftungsklasse 1; lüftungstechnische Einrichtungen der Lüftungsklasse 2; Filteranlagen und Komponenten)

Prüfungen der lüftungstechnischen Einrichtungen
(Inbetriebsetzungsprüfungen der lüftungstechnischen Anlage; wiederkehrende Prüfungen)

Prüfungen der Filteranlagen
(Allgemeine Anforderungen; Abnahme- und Funktionsprüfung; Betriebsüberwachung und wiederkehrende Prüfungen der Filter und des Jodsorptionsmaterials)

Anhang A: Beispiele für Anforderungen und Prüfvorgaben bei ausgeführten lüftungstechnischen Anlagen

Anhang B: Zusätzliche Anforderungen für Filtermedien und Filterelemente

Anhang C: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3603
„Anlagen zur Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf Anlagen zur Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser, das in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren anfällt. Diese Anlagen haben die Aufgabe, das anfallende radioaktiv kontaminierte Wasser zu sammeln und so zu behandeln, dass es entweder im Kernkraftwerk weiter verwendet oder kontrolliert über einen Übergabebehälter an den Vorfluter abgegeben werden darf.

Verfahrenstechnische Auslegung
(Allgemeines; Aufbau und Kapazität der Anlagen; Behandlungsverfahren)

Konstruktive Auslegung
(Allgemeines; bauliche Anordnung; Komponenten; Überwachung der Anlagen)

Betrieb und Instandhaltung

Prüfungen
(Allgemeines; Begutachtung der Anlagen vor der Errichtung; begleitende Kontrollen; wiederkehrende Prüfungen)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3605
„Behandlung radioaktiv kontaminierter Gase in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren“

Diese Regel ist anzuwenden auf Systeme zur Sammlung, Führung und Behandlung von radioaktiv kontaminierten Abgasen in Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktoren (DWR) und in Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktoren (SWR). In dieser Regel werden auch Anforderungen an Komponenten und Rohrleitungen anderer Systeme, die an das Gasbehandlungssystem angeschlossen sind, aufgestellt, soweit diese Anforderungen durch die Führung des Abgases bedingt sind.

Systemauslegung
(Einteilung der Abgase in Abgasgruppen und Anforderungen an die Gasbehandlungssysteme; allgemeine Anforderungen; Fördereinrichtungen; Rekombinationseinrichtungen; Gasdosier- und Konzentrationsmesseinrichtungen; Aktivitätsrückhalteeinrichtungen; Probenentnahmeeinrichtungen; Systemdichtheit)

Anordnung und Konstruktion
(Anordnung; Konstruktion)

Leittechnik

Prüfungen
(Inbetriebsetzungsprüfungen; wiederkehrende Prüfungen; Integritätsprüfungen; Dokumentation)

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3702
„Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregaten in Kernkraftwerken“

Diese Regel gilt für ortsfeste Notstromerzeugungsanlagen mit Dieselaggregaten (im Regeltext Notstromerzeugungsanlage genannt) in ortsfesten Kernkraftwerken.

Auslegung
(Allgemeines; Leistungsbilanz und statische Toleranzen; Laststufen und dynamische Toleranzen; Toleranzen für Laufruhe; Leistung und Zahl der Dieselaggregate je Strang; Eignung; Anforderungen an den Dieselmotor; Anforderungen an den Generator; Anforderungen an Hilfssysteme; Dieselaggregat; örtlicher Leitstand; leittechnische Einrichtungen; Prüfbarkeit)

Einzureichende Unterlagen
(Allgemeines; Unterlagen über die Auslegung der Notstromerzeugungsanlagen; Unterlagen über den Dieselmotor; Unterlagen über den Generator; Unterlagen über die Hilfssysteme; Unterlagen über die leittechnischen Einrichtungen; Unterlagen über Typ- und Stückprüfungen; Unterlagen über Prüfungen während der Montage auf der Baustelle, Inbetrieb­setzungsprüfungen und wiederkehrende Prüfungen; Unterlagen über Prüfungen bei Instandsetzungen)

Eignungsnachweise, Typ- und Stückprüfungen
(Typprüfung des Dieselmotors; Stückprüfung und Abnahmeprüfung des Dieselmotors; Typprüfung des Generators; Stückprüfung des Generators; Eignungsnachweis der Komponenten der Hilfssysteme; Stückprüfungen der Komponenten der Hilfssysteme; Eignungsnachweis der Komponenten der leittechnischen Einrichtungen; Stückprüfungen der Komponenten der leittechnischen Einrichtungen)

Prüfungen während der Montage auf der Baustelle

Inbetriebsetzungsprüfungen
(Prüfungen während des vornuklearen Betriebs; Prüfungen während des erstmaligen nuklearen Anfahrbetriebs)

Wiederkehrende Prüfungen
(Allgemeine Anforderungen; Funktionsprobelauf; Probelauf mit Überleistung; 72-h-Probelauf; Prüfung leittechnischer Einrichtungen; Untersuchung der Betriebsstoffe)

Betrieb, Wartung und Instandsetzung
(Allgemeine Anforderungen; Betrieb der Notstromerzeugungsanlage; Wartung und Instandsetzung)

Prüfung nach Wartung oder Instandsetzung

Prüfer

Prüfnachweis und Dokumentation

Anhang A: Überwachungen und Schutzabschaltungen für eine Notstromerzeugungsanlage mit Bereitschafts-Dieselaggregat

Anhang B: Ausführungsbeispiel für den Aggregatschutz an einem Dieselmotor

Anhang C: Ausführungsbeispiel für den Aggregatschutz an einem Generator

Anhang D: Typprüfung eines Dieselmotors

Anhang E: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3703
„Notstromerzeugungsanlagen mit Batterien und Gleichrichtergeräten in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist auf Notstromerzeugungsanlagen mit geschlossenen Bleibatterien und Gleichrichtergeräten (im Regeltext Batterieanlagen genannt) in ortsfesten Kernkraftwerken anzuwenden.

Übergeordnete Anforderungen

Auslegung
(Schaltungskonzept und Versorgung der Verbraucher; Netzformen der Batterieanlagen; Strombilanz und Grenzwerte; Eignung; Auslegung der Batterieanlage; leittechnische Einrichtungen; Prüfbarkeit; Anordnung und Aufstellung)

Prüfungen
(Einzureichende Unterlagen; Typprüfung; Elektromagnetische-Verträglichkeits-Prüfungen (EMV) des Gleichrichter­geräts; Stückprüfung; Prüfungen während der Montage auf der Baustelle; Inbetriebsetzungsprüfungen; wieder­kehrende Prüfungen; Prüfungen nach Wartung oder Instandsetzung; Prüfer; Prüfnachweise)

Betrieb, Wartung und Instandsetzung

Anhang A: Zusammenstellung der verwendeten Formelzeichen

Anhang B: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalts des Entwurfs
der Regel KTA 3704
„Notstromanlagen mit statischen oder rotierenden Umformern in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist auf Notstromanlagen mit rotierenden oder statischen Umformern mit Wechselstromausgang und auf Schaltnetzteilkombinationen mit Gleichstromausgang zur unterbrechungslosen Notstromversorgung in ortsfesten Kernkraftwerken anzuwenden. Der Anwendungsbereich ist in Bild 1-1 beispielhaft dargestellt.

Übergeordnete Anforderungen

Auslegung
(Schaltungskonzept; Leistungsbilanz und Grenzwerte; Eignung der Umformeranlage sowie der Schaltnetzteilkombinationen; Auslegung der Umformer; leittechnische Einrichtungen; Anordnung und Aufstellung)

Prüfungen
(Einzureichende Unterlagen; Elektromagnetische-Verträglichkeits-Prüfungen (EMV) der Umformer; Typprüfungen; Stückprüfungen; Prüfungen während der Montage auf der Baustelle; Abnahme- und Funktionsprüfungen auf der Baustelle; wiederkehrende Prüfungen; Prüfungen nach Wartung oder Instandsetzung; Prüfer; Prüfnachweise)

Betrieb, Wartung und Instandsetzung

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3705
„Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetze zur elektrischen Energieversorgung
des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungsnetze zur elektrischen Energie­versorgung des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken. Der Anwendungsbereich für die übergeordneten Anforde­rungen nach Abschnitt 3 endet mit den Leistungsschaltern der Netzanschlüsse. Der Anwendungsbereich für die komponenten­spezifischen Anforderungen an Auslegung und Prüfung von Schaltanlagen, Transformatoren und Verteilungs­netzen nach den Abschnitten 4 und 5 endet an den Oberspannungsklemmen der Transformatoren der Netzanschlüsse.

Übergeordnete Anforderungen an Auslegung und Berechnung
(Allgemeine Anforderungen; Schutz und Selektivität; Kurzschlussstromberechnung; Spannungsfall, Spannungseinbruch und Spannungserhöhung)

Komponentenspezifische Anforderungen an die Auslegung
(Schaltanlagen; Transformatoren; Notstrom-Verteilungsnetz; Anordnung und Aufstellung)

Komponentenspezifische Anforderungen an die Prüfungen
(Einzureichende Unterlagen; Typprüfungen; Stückprüfungen; Prüfungen während der Montage auf der Baustelle; Inbetrieb­setzungsprüfungen; wiederkehrende Prüfungen; Prüfungen nach Wartung oder Instandsetzung; Prüfer; Prüfnachweise)

Betrieb, Wartung und Instandsetzung

Anhang A: Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zum Regeländerungsentwurf

*
Redaktioneller Hinweis:

Die KTA-Regel 2207 ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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