Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung
über Vertreterbefugnisse von Abteilungsleitungen
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Gemäß § 3 Absatz 1 der Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 29. September 1994 in der Fassung vom 23. Juli 1997 kann der Präsident der BLE den Abteilungsleitungen Zuständigkeiten übertragen. Die Übertragung und der Umfang der Vertreterbefugnis sind im Bundesanzeiger bekanntzugeben.
Dementsprechend wird Folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 3 Absatz 1 der Satzung der BLE vom 29. September 1994 in der Fassung vom 23. Juli 1997 übertrage ich der Leitung der für die Bereederung zuständigen Abteilung ab 1. Februar 2023 widerruflich die Befugnis, im Rahmen der ihr mit Bekanntmachung vom 31. Januar 2013 (BAnz AT 14.02.2013 B2) übertragenen Vertretungsbefugnis, rechtsgeschäftliche Untervollmachten an die für die Bereederung zuständige Gruppenleitung der Abteilung zum Abschluss, zur Änderung, Aufhebung und Kündigung von Heuerverträgen schriftlich zu erteilen.
Der Präsident
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Dr. Hanns-Christoph Eiden
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