Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Bundespolitik

Bekanntmachung von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
von Beschlüssen
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 2. Februar 2024

Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 35 Absatz 5 des Fünften Buches Sozial­gesetzbuch (SGB V) die Festbeträge überprüft und beschlossen, den Festbetrag für die nachfolgenden Festbetragsgruppen mit ausschließlich verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 SGB V wie folgt anzupassen:

Festbetragsgruppe: Anastrozol 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
1
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 25,60 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,023395846221 x w1,000000 x pk0,815431

Festbetragsgruppe: Aprepitant 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
feste orale Darreichungsformen
Hartkapseln
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
95
Packungsgröße (pk) 3 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 23,82 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000602201362 x w1,467936 x pk0,664582

Festbetragsgruppe: Bupropion 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
130,2
Packungsgröße (pk) 90 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 55,79 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000967304974 x w0,601041 x pk0,892145

Festbetragsgruppe: Darunavir 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
feste orale Darreichungsformen (> 150 mg)
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
800
Packungsgröße (pk) 30 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 202,85 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000026844754 x w1,022587 x pk1,084867

Festbetragsgruppe: Diclofenac 4

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
parenterale Darreichungsformen
Ampullen, Injektionslösungen
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
75
Packungsgröße (pk) 10 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 3,00 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,001333333333 x w1,000000 x pk1,000000

Festbetragsgruppe: Duloxetin 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
feste orale Darreichungsformen
magensaftresistente Hartkapseln/​Kapseln
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
30
Packungsgröße (pk) 98 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 54,14 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,008977294345 x w0,000001 x pk1,027936

Festbetragsgruppe: Eplerenon 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
25
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 116,07 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,010346414880 x w0,099475 x pk0,923075

Festbetragsgruppe: Ezetimib 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
10
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 14,62 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,002612951885 x w1,000000 x pk0,791434

Festbetragsgruppe: Fentanyl 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
transdermale Darreichungsformen
transdermale Pflaster
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
0,025
Packungsgröße (pk) 10 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 35,48 Euro
Regressionsgleichung
p = 2,898982651777 x w0,925819 x pk1,020971

Festbetragsgruppe: Filgrastim 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
parenterale Darreichungsformen
Injektionslösung, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, Injektions-/​Infusionslösung
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
300
Packungsgröße (pk) 5 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 395,45 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000533522158 x w1,144009 x pk0,628064

Festbetragsgruppe: Flecainid 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
abgeteilte orale Darreichungsformen
Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
87,3
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 22,08 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000619566631 x w0,774340 x pk0,852453

Festbetragsgruppe: Ibuprofen 2

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
feste orale Darreichungsformen, verzögert freisetzend
Retardkapseln, Retardtabletten, Retardfilmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
800
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 11,70 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000013402973 x w1,000000 x pk0,984854

Festbetragsgruppe: Levetiracetam 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
abgeteilte orale Darreichungsformen
befilmtes Granulat, Filmtabletten, Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
1 000
Packungsgröße (pk) 200 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 49,12 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000004895873 x w1,052270 x pk0,935824

Festbetragsgruppe: Levodopa + Benserazid 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
abgeteilte orale Darreichungsformen, normal freisetzend
Kapseln, Hartkapseln, Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
125
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 12,10 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000119579380 x w0,944057 x pk0,971371

Festbetragsgruppe: Levodopa + Benserazid 2

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
abgeteilte orale Darreichungsformen, verzögert freisetzend
Retardkapseln
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
125
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 25,36 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,00005217827 x w1,000000 x pk1,092800

Festbetragsgruppe: Methocarbamol 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten, Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
750
Packungsgröße (pk) 50 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 14,08 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000056550044 x w0,815808 x pk1,119543

Festbetragsgruppe: Methylphenidat 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
abgeteilte orale Darreichungsformen
Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung, Kapseln, retardierte Hartkapseln, Retardkapseln, Retardtabletten, Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
8,7
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 23,02 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000707934856 x w1,101922 x pk1,057365

Festbetragsgruppe: Mirtazapin 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten, Schmelztabletten, Lösung zum Einnehmen
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
30
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 17,80 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000085760490 x w1,152166 x pk1,182412

Festbetragsgruppe: Paracetamol 1A

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Kapseln, Tabletten, Brausetabletten, Granulat, Pulver zum Einnehmen, Tropfen/​Lösung zum Einnehmen, Sirup (z. B. Beutel)
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
500
Packungsgröße (pk) 50 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 3,17 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000000032136 x w1,000000 x pk2,821733

Festbetragsgruppe: Posaconazol 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
feste orale Darreichungsformen
magensaftresistente Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
100
Packungsgröße (pk) 96 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 1 174,00 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000120539508 x w1,000000 x pk0,968016

Festbetragsgruppe: Prasugrel 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
10
Packungsgröße (pk) 98 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 82,90 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,011016628342 x w0,000001 x pk0,983289

Festbetragsgruppe: Pregabalin 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Hartkapseln, Lösung zum Einnehmen, Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
150
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 28,90 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000354660263 x w0,711176 x pk0,951302

Festbetragsgruppe: Quetiapin 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten, Retardtabletten, Suspension zum Einnehmen
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
300
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 47,63 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000045242781 x w0,924038 x pk1,027748

Festbetragsgruppe: Sertralin 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten, Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, Lösung zum Einnehmen
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
50
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 11,53 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000932008069 x w0,604483 x pk1,001791

Für die hier aufgeführten Festbeträge und für die Festbeträge der jeweiligen Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen der entsprechenden Festbetragsgruppe, die sich durch Multiplikation des festgesetzten Festbetrages auf der Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer für die Standardpackung mit dem Ergebnis der zugehörigen Regressionsgleichung ergeben, gilt das folgende Umrechnungsverfahren auf die Ebene der Apothekenverkaufspreise mit Mehrwertsteuer: Zu dem rechnerisch ermittelten Wert werden gemäß der ab 27. Juli 2023 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Großhandelszuschlag nach § 2 AMPreisV, der Apothekenzuschlag nach § 3 AMPreisV sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.

Die Festbeträge gelten vom 1. April 2024 an.

Diese Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes und ihre Begründungen können eingesehen werden beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2 – 6
14482 Potsdam

schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden.

Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Über­mittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Weitere Voraussetzungen, insbesondere zu den zugelassenen Dateiformaten und Übermittlungswegen sowie zur qualifizierten elektronischen Signatur, ergeben sich aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere

elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) können weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen, Bearbeitungsvoraussetzungen und das Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs abgerufen werden.

Berlin, den 2. Februar 2024

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Dr. Pfeiffer   Kiefer   Stoff-Ahnis

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...