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Bekanntmachung von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
von Beschlüssen
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 7. August 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat durch Beschlüsse vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 17.06.2022 B8), 15. Dezember 2022 (BAnz AT 31.01.2023 B7), 19. Januar 2023 (BAnz AT 06.03.2023 B3), 16. Februar 2023 (BAnz AT 23.03.2023 B4, BAnz AT 27.03.2023 B2 und BAnz AT 27.03.2023 B3) sowie 16. März 2023 (BAnz AT 19.04.2023 B3) sieben Festbetragsgruppen gebildet.

Der GKV-Spitzenverband setzt gemäß § 35 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Festbeträge für diese Festbetragsgruppen fest: 

Festbetragsgruppe: Blutgerinnungsfaktor VIII, plasmatisch 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
parenterale Darreichungsformen
Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung,
Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-/​Infusionslösung
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
1 000
Packungsgröße (pk) 1 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer 616,13 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,001000791726 x w0,999885 x pk1,000000

Festbetragsgruppe: Cinacalcet 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
30
Packungsgröße (pk) 28 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer 11,04 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000328826984 x w1,113217 x pk1,270542

Festbetragsgruppe: Dronedaron 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
400
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer 95,38 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000028089180 x w1,000000 x pk0,974700

Festbetragsgruppe: Lenalidomid 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Hartkapseln
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
10
Packungsgröße (pk) 21 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer 53,59 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,289352287668 x w0,000001 x pk0,407324

Festbetragsgruppe: Prucaloprid 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
2
Packungsgröße (pk) 84 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer 131,00 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,008912063673 x w0,526619 x pk0,982962

Festbetragsgruppe: Roflumilast 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen (> 250 µg)
Filmtabletten, Tabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
500
Packungsgröße (pk) 90 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer 92,50 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000024688502 x w1,000000 x pk0,976611

Festbetragsgruppe: Selektive Serotonin-Noradrenalin-
Wiederaufnahmehemmer 1

Gruppenbeschreibung
Wirkstoff Vergleichsgröße
Desvenlafaxin
Desvenlafaxin benzoat
 75
Milnacipran
Milnacipran hydrochlorid
68,2
Venlafaxin
Venlafaxin hydrochlorid
101,9
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Hartkapseln, Retardkapseln, Retardtabletten, Tabletten
Standardpackung
Wirkstärkenvergleichsgröße
(wvg = Wirkstärke/​Vergleichsgröße)
0,7
Packungsgröße (pk) 100 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer 13,79 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,030721784768 x wvg0,742996 x pk0,813823

Für die hier aufgeführten Festbeträge und für die Festbeträge der jeweiligen Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen der entsprechenden Festbetragsgruppe, die sich durch Multiplikation des festgesetzten Festbetrags auf der Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer für die Standardpackung mit dem Ergebnis der zugehörigen Regressionsgleichung ergeben, gilt das folgende Umrechnungsverfahren auf die Ebene der Apothekenverkaufspreise mit Mehrwertsteuer: Zu dem rechnerisch ermittelten Wert werden gemäß der ab 27. Juli 2023 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Großhandelszuschlag nach § 2 AMPreisV, der Apothekenzuschlag nach § 3 AMPreisV sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.

Die Festbeträge gelten vom 1. Oktober 2023 an.

Diese Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes und ihre Begründungen können eingesehen werden beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2 − 6
14482 Potsdam

schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden.

Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Weitere Voraussetzungen, insbesondere zu den zugelassenen Dateiformaten und Übermittlungswegen sowie zur qualifizierten elektronischen Signatur, ergeben sich aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) können weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen, Bearbeitungsvoraussetzungen und das Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs abgerufen werden.

Berlin, den 7. August 2023

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Dr. Pfeiffer   Kiefer   Stoff-Ahnis

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