Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat durch Beschlüsse vom 15. Juli 2021 (BAnz AT 27.08.2021 B5), 16. September 2021 (BAnz AT 04.11.2021 B2, BAnz AT 05.11.2021 B2 und BAnz AT 05.11.2021 B3) sowie 19. November 2021 (BAnz AT 19.01.2022 B3) fünf Festbetragsgruppen gebildet.
Der GKV-Spitzenverband setzt gemäß § 35 Absatz 3 SGB V die Festbeträge für diese Festbetragsgruppen fest:
Festbetragsgruppe: Erlotinib 1
Gruppenbeschreibung | |
verschreibungspflichtig | |
orale Darreichungsformen | |
Filmtabletten |
Standardpackung | ||
Wirkstärke (w = Wirkstärke) |
150 | |
Packungsgröße (pk) | 30 | Stück |
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer | 687,30 | Euro |
Regressionsgleichung |
p = 0,000241247596 x w0,983606 x pk1,000000 |
Festbetragsgruppe: Gefitinib 1
Gruppenbeschreibung | |
verschreibungspflichtig | |
orale Darreichungsformen | |
Filmtabletten |
Standardpackung | ||
Wirkstärke (w = Wirkstärke) |
250 | |
Packungsgröße (pk) | 30 | Stück |
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer | 465,76 | Euro |
Regressionsgleichung |
p = 0,000133333333 x w1,000000 x pk1,000000 |
Festbetragsgruppe: Koloniestimulierende Faktoren, pegyliert 1
Gruppenbeschreibung | |
Wirkstoff | Vergleichsgröße |
Lipegfilgrastim | 6 |
Pegfilgrastim | 6 |
verschreibungspflichtig | |
parenterale Darreichungsformen | |
Injektionslösung |
Standardpackung | ||
Wirkstärkenvergleichsgröße (wvg = Gesamtwirkstärke pro Packung/Vergleichsgröße) |
1 | |
Packungsgröße (pk) | 1 | Stück |
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer | 849,50 | Euro |
Regressionsgleichung |
p = 1,000000000000 x wvg1,000000 x pk1,000000 |
Festbetragsgruppe: Virustatika mit Wirkung auf Herpesviren 1
Gruppenbeschreibung | |
Wirkstoff | Vergleichsgröße |
Aciclovir | 21 621 |
Brivudin | 875 |
Famciclovir | 6 321 |
Valaciclovir Valaciclovir hydrochlorid Valaciclovir hydrochlorid-x-Wasser |
17 713 |
verschreibungspflichtig | |
feste orale Darreichungsformen | |
Filmtabletten, Tabletten |
Standardpackung | ||
Wirkstärkenvergleichsgröße (wvg = Gesamtwirkstärke pro Packung/Vergleichsgröße) |
1,2 | |
Packungsgröße (pk) | 1 | Packung |
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer | 11,68 | Euro |
Regressionsgleichung |
p = 0,846754343270 x wvg0,912370 |
Festbetragsgruppe: Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten
mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid 1
Gruppenbeschreibung | |||
Wirkstoff | Vergleichsgröße | ||
Olmesartan + Amlodipin + Hydrochlorothiazid Amlodipin besilat Olmesartan medoxomil |
27,58 | 6,91 | 16,67 |
Valsartan + Amlodipin + Hydrochlorothiazid Amlodipin besilat |
208,16 | 7,86 | 18,69 |
verschreibungspflichtig | |||
orale Darreichungsformen | |||
Filmtabletten |
Standardpackung | ||
Wirkstärkenvergleichsgröße (wvg = Wirkstärke 1/Vergleichsgröße 1 + Wirkstärke 2/Vergleichsgröße 2 + Wirkstärke 3/Vergleichsgröße 3) |
3,38 | |
Packungsgröße (pk) | 98 | Stück |
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer | 67,22 | Euro |
Regressionsgleichung |
p = 0,025277916511 x wvg0,255909 x pk0,734173 |
Für die hier aufgeführten Festbeträge und für die Festbeträge der jeweiligen Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen der entsprechenden Festbetragsgruppe, die sich durch Multiplikation des festgesetzten Festbetrages auf der Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer für die Standardpackung mit dem Ergebnis der zugehörigen Regressionsgleichung ergeben, gilt das folgende Umrechnungsverfahren auf die Ebene der Apothekenverkaufspreise mit Mehrwertsteuer: Zu dem rechnerisch ermittelten Wert werden gemäß der ab 15. Dezember 2021 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Großhandelszuschlag in Höhe von 3,15 % (höchstens jedoch 37,80 Euro) zuzüglich 0,70 Euro, der Apothekenzuschlag in Höhe von 3 % zuzüglich 8,35 Euro, 0,21 Euro und 0,20 Euro sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.
Die Festbeträge gelten vom 1. April 2022 an.
Diese Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes und ihre Begründungen können eingesehen werden beim:
GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2 – 6
14482 Potsdam
schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden.
Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Weitere Voraussetzungen, insbesondere zu den zugelassenen Dateiformaten und Übermittlungswegen sowie zur qualifizierten elektronischen Signatur, ergeben sich aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) können weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen, Bearbeitungsvoraussetzungen und das Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs abgerufen werden.
Berlin, den 7. Februar 2022
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Dr. Pfeiffer Kiefer Stoff-Ahnis
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