Umweltbundesamt
Bekanntmachung
von Empfehlungen zur Bekanntmachung
über die bundeseinheitliche Praxis
bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen
Eignung von Messeinrichtungen
Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. Dezember 2011 – IG I 2 – 51134/0 – (GMBl 2012 S. 11) haben die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder die Ergebnisse der Eignungsprüfungen begutachtet und sind zu einem positiven Gesamturteil gelangt. Den zuständigen Behörden der Länder wird daher empfohlen, folgende Bekanntmachungen durchzuführen:
Empfehlungen zu Mitteilungen
zu eignungsgeprüften Messeinrichtungen, die gemäß der bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung
der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen bekanntgegeben wurden
1 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV und an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen entsprechend 44. BImSchV
1.1 Messgerät Typ Eurolyzer STx
Hersteller:
Systronik Elektronik und Systemtechnik GmbH, Bad Wünnenberg
Messkomponenten:
Funktionsmodul zur O2-Bestimmung
Funktionsmodul zur CO-Bestimmung
Funktionsmodul zur NO-Bestimmung
Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks
Einsatzbereich:
Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV
Messbereich in der Eignungsprüfung:
O2 CO NO Abgastemperatur TA Verbrennungslufttemperatur TL Druck |
0 bis 21,0 Vol. % 0 bis 2 500 mg/m3 0 bis 804 mg/m3 0 bis 400 °C 0 bis 100 °C –50 bis 200 Pa |
Softwareversion:
Firmware Mess-Modul |
Version 2.07 vom 6. Mai 2019 Version 1.0 vom 1. April 1998 |
Einschränkungen:
Keine
Hinweise:
- 1.
-
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
- 2.
-
Die Funktion „Bluetooth“ darf für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44. BImSchV nicht verwendet werden.
- 3.
-
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
- 4.
-
Ergänzungsprüfung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 21. Februar 2018 (BAnz AT 26.03.2018 B9, Kapitel I Nummer 4.3) hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV, auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
Prüfinstitut:
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Prüfkennzeichen:
TÜV By RgG 190
Prüfbericht:
Bericht Nr. M-BI 1116-03/22_V0 vom 2. Februar 2022
1.2 Messgerät Typ Wöhler A450
Hersteller:
Wöhler Technik GmbH, Bad Wünnenberg
Messkomponenten:
Funktionsmodul zur O2-Bestimmung
Funktionsmodul zur CO-Bestimmung
Funktionsmodul zur NO-Bestimmung
Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks
Einsatzbereich:
Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV
Messbereich in der Eignungsprüfung:
O2 CO NO Abgastemperatur TA Verbrennungslufttemperatur TL Druck |
0 bis 21,0 Vol. % 0 bis 2 500 mg/m3 0 bis 804 mg/m3 0 bis 400 °C 0 bis 100 °C –50 bis 200 Pa |
Softwareversion:
Firmware Wöhler A450 Mess-Modul |
Version D1.07 vom 11. Februar 2019 Version 1.00 vom 1. Februar 2016 |
Einschränkungen:
Keine
Hinweise:
- 1.
-
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
- 2.
-
Die Funktionen „WLAN“ und „Bluetooth“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44. BImSchV nicht verwendet werden.
- 3.
-
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
- 4.
-
Ergänzungsprüfung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 21. Februar 2018 (BAnz AT 26.03.2018 B9, Kapitel I Nummer 2.36) und zur Mitteilung des Umweltbundesamtes vom 24. Februar 2020 (BAnz AT 24.03.2020 B8, Kapitel II Mitteilung 1), hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV, auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
Prüfinstitut:
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Prüfkennzeichen:
TÜV By RgG 316
Prüfbericht:
Bericht Nr. M-BI 1206-03/21_V0 vom 20. Dezember 2021
1.3 Messgerät Typ Wöhler A550
Hersteller:
Wöhler Technik GmbH, Bad Wünnenberg
Messkomponenten:
Funktionsmodul zur O2-Bestimmung
Funktionsmodul zur CO-Bestimmung
Funktionsmodul zur NO-Bestimmung
Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks
Funktionsmodul zur Ermittlung der Feuchte von stückigem Holz
Einsatzbereich:
Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV, Messgerät zur Ermittlung der Feuchte von stückigem Holz
Messbereich in der Eignungsprüfung:
O2 CO NO Abgastemperatur TA Verbrennungslufttemperatur TL Druck Feuchte von stückigem Holz |
0 bis 21,0 Vol. % 0 bis 2 500 mg/m3 0 bis 804 mg/m3 0 bis 400 °C 0 bis 100 °C –50 bis 200 Pa 10 bis 40 % |
Softwareversion:
Firmware Wöhler A550 Mess-Modul |
Version 1.21 vom 11. Februar 2019 Version 1.00 vom 24. Januar 2013 |
Einschränkungen:
Keine
Hinweise:
- 1.
-
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
- 2.
-
Die Funktion „Bluetooth“ darf für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44. BImSchV nicht verwendet werden.
- 3.
-
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
- 4.
-
Ergänzungsprüfung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 21. Februar 2018 (BAnz AT 26.03.2018 B9, Kapitel I Nummer 8.1) und zur Mitteilung des Umweltbundesamtes vom 24. Februar 2020 (BAnz AT 24.03.2020 B8, Kapitel II Mitteilung 2), hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV, auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
Prüfinstitut:
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Prüfkennzeichen:
TÜV By RgG 297
Prüfbericht:
Bericht Nr. M-BI 1156-04/21_V0 vom 20. Dezember 2021
2 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entsprechend 1. BImSchV und an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen entsprechend 44. BImSchV
2.1 Messgerät Typ MULTILYZER STx
Hersteller:
Systronik Elektronik und Systemtechnik GmbH, Bad Wünnenberg
Messkomponenten:
Funktionsmodul zur O2-Bestimmung
Funktionsmodul zur CO-Bestimmung
Funktionsmodul zur NO-Bestimmung
Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks
Einsatzbereich:
Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV
Messbereich in der Eignungsprüfung:
O2 CO |
0 bis 21,0 Vol. % 0 bis 2 500 mg/m3 0 bis 25 000 mg/m3 |
NO Abgastemperatur TA Verbrennungslufttemperatur TL Druck |
0 bis 804 mg/m3 0 bis 400 °C 0 bis 100 °C –50 bis 200 Pa |
Softwareversion:
Firmware Mess-Modul |
Version 2.07 vom 6. Mai 2019 Version 1.00 vom 22. März 2013 |
Einschränkungen:
Keine
Hinweise:
- 1.
-
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
- 2.
-
Die Funktion „Bluetooth“ darf für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44. BImSchV nicht verwendet werden.
- 3.
-
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
- 4.
-
Ergänzungsprüfung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 21. Februar 2018 (BAnz AT 26.03.2018 B9, Kapitel I Nummer 4.2) und zur Mitteilung des Umweltbundesamtes vom 5. November 2018 (BAnz AT 30.11.2018 B12, Kapitel II Mitteilung 1) hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV, auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021- 12.
Prüfinstitut:
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Prüfkennzeichen:
TÜV By RgG 301
Prüfbericht:
Bericht Nr. M-BI 1215-01/22_V0 vom 2. Februar 2022
2.2 Messgerät Typ testo 300
Hersteller:
Testo SE & Co. KGaA, Lenzkirch
Messkomponenten:
Funktionsmodul zur O2-Bestimmung
Funktionsmodul zur CO-Bestimmung
Funktionsmodul zur NO-Bestimmung
Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks
Einsatzbereich:
Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV
Messbereich in der Eignungsprüfung:
O2 CO NO Abgastemperatur TA Verbrennungslufttemperatur TL Druck |
0 bis 21,0 Vol. % 0 bis 25 000 mg/m3 0 bis 804 mg/m3 0 bis 400 °C 0 bis 100 °C –50 bis 200 Pa |
Softwareversion:
Firmware Modul-AGV App-Software |
Version V 1.09 Version V 2.02 Smart-Device Version V 11.6.0 |
Einschränkungen:
Keine
Hinweise:
- 1.
-
Die Funktionen „WLAN“ und „Bluetooth“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44. BImSchV nicht verwendet werden.
- 2.
-
Das Kombinationsmessgerät kann mit den folgenden Sensoren betrieben werden:
- –
-
O2-Sensoren Typ TO2P4 und Typ 4OX
- –
-
CO-Sensoren Typ TCOH5, Typ LCO5D und Typ TCOH5M
- –
-
NO-Sensoren Typ TNOB5 und Typ LNO5
- 3.
-
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
- 4.
-
Die Überwachung des CO-Grenzwertes und die Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ist nur in Verbindung mit dem Festbrennstoffadapter (Artikel-Nr. 0600 9765) mit zwei Staubfiltern und einem Kondensatabscheider möglich.
- 5.
-
Ergänzungsprüfung zu den Bekanntmachungen des Umweltbundesamtes vom 27. Februar 2019 (BAnz AT 26.03.2019 B8, Kapitel I Nummer 1.1) und vom 24. Februar 2020 (BAnz AT 24.03.2020 B8, Kapitel I Nummer 1.1) sowie zu den Mitteilungen des Umweltbundesamtes vom 27. Mai 2020 (BAnz AT 30.07.2020 B9, Kapitel II Mitteilung 1) und vom 29. Juni 2021 (BAnz AT 24.03.2021 B8, Kapitel II Mitteilung 2) hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV, auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
Prüfinstitut:
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Prüfkennzeichen:
TÜV By RgG 318
Prüfbericht:
Bericht Nr. M-BI 1217-03/22_V0 vom 10. Februar 2022
II 4.1 – 50 526 – 2/0003
Umweltbundesamt
Im Auftrag
Dr. Marcel Langner
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