Umweltbundesamt
Bekanntmachung
von Empfehlungen zur Bekanntmachung
über die bundeseinheitliche Praxis
bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen
Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. Dezember 2011 – IG I 2 – 51134/0 – (GMBl 2012 S. 11) haben die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder die Ergebnisse der Eignungsprüfungen begutachtet und sind zu einem positiven Gesamturteil gelangt. Den zuständigen Behörden der Länder wird daher empfohlen, folgende Bekanntmachungen durchzuführen:
Berichtigungen zu eignungsgeprüften Messeinrichtungen, die
gemäß der bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der
Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen bekanntgegeben wurden
1 Berichtigung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 28. Juni 2022 (BAnz AT 28.07.2022 B3, Kapitel I Nummer 1.1)
In der oben genannten Bekanntmachung zu der Messeinrichtung Eurolyzer STx der Fa. Systronik Elektronik und Systemtechnik GmbH sind der Standort des Herstellers und der vierte Hinweis nicht korrekt und müssen richtig lauten wie folgt:
Der Herstellerstandort ist Illmensee.
Der vierte Hinweis lautet korrekt: Die Eignungsprüfung hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV erfolgte auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
2 Berichtigung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 28. Juni 2022 (BAnz AT 28.07.2022 B3, Kapitel I Nummer 2.1)
In der oben genannten Bekanntmachung zu der Messeinrichtung MULTILYZER STx der Fa. Systronik Elektronik und Systemtechnik GmbH sind der Standort des Herstellers und der vierte Hinweis nicht korrekt und müssen richtig lauten wie folgt:
Der Herstellerstandort ist Illmensee.
Der vierte Hinweis lautet korrekt: Die Eignungsprüfung hinsichtlich der Eignung zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, entsprechend 1. BImSchV, sowie zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV, erfolgte auf Grundlage der VDI 4206 Blatt 1:2021-12.
II 4.1 – 50 526 – 2/0005
Umweltbundesamt
Im Auftrag
Dr. Marcel Langner
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