Umweltbundesamt
Bekanntmachung
von Empfehlungen zur Bekanntmachung
über die bundeseinheitliche Praxis
bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen
Eignung von Messeinrichtungen
Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. Dezember 2011 – IG I 2 – 51134/0 – (GMBl. 2012 S. 11) haben die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder die Ergebnisse der Eignungsprüfungen begutachtet und sind zu einem positiven Gesamturteil gelangt. Den zuständigen Behörden der Länder wird daher empfohlen, folgende Bekanntmachungen durchzuführen:
Empfehlungen zu Mitteilungen
zu eignungsgeprüften Messeinrichtungen, die gemäß der bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung
der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen bekanntgegeben wurden
Mitteilung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 28. Juni 2022 (BAnz AT 28.07.2022 B3, Kapitel I Nummer 2.2):
Für das Abgasanalysemessgerät Typ testo 300 der Firma Testo SE & Co.KGaA kann zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur auch der Verbrennungslufttemperaturfühler Typ testo 915i verwendet werden.
Die Verwendung des Verbrennungslufttemperaturfühlers Typ testo 915i ist nur bei Abgasanalysemessgeräten des Typ testo 300 mit einer Firmware ab Version V1.10 möglich.
Bei Verwendung des Verbrennungslufttemperaturfühlers Typ testo 915i kann eine – über den „Bluetooth Connector“ aufgebaute – Bluetooth-Verbindung genutzt werden.
Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 30. August 2022 zu den Ergebnissen des Prüfberichts Bericht-Nr. M-BI 1217-04/22.
II 4.1 – 50 526 – 2/0005
Umweltbundesamt
Im Auftrag
Dr. Marcel Langner
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