Startseite Allgemeines Bekanntmachung von Empfehlungen zur Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen
Allgemeines

Bekanntmachung von Empfehlungen zur Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Umweltbundesamt

Bekanntmachung
von Empfehlungen zur Bekanntmachung
über die bundeseinheitliche Praxis
bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Vom 21. August 2024
I.

Eignung von Messeinrichtungen

Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 12. Dezember 2011 – IG I 2 – 51134/​0 – (GMBl 2012 S. 11) haben die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder die Ergebnisse der Eignungsprüfungen begutachtet und sind zu einem positiven Gesamturteil gelangt. Den zuständigen Behörden der Länder wird daher empfohlen, folgende Bekanntmachungen durchzuführen:

1 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV

1.1 Kombinationsmessgerät Typ Brigon 655

Hersteller:

KANE Deutschland GmbH, Heusenstamm

Messkomponenten:

Funktionsmodul zur O2-Bestimmung

Funktionsmodul zur CO-Bestimmung

Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur

Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur

Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks (Kaminzug)

Einsatzbereich:

Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen

Messbereiche in der Eignungsprüfung:

O2 0 bis 21,0 Vol.-%
CO 0 bis 2 500 mg/​m3
Abgastemperatur TA 0 bis 400 °C
Verbrennungslufttemperatur TL 0 bis 50 °C
Druck (Kaminzug) –40 bis 200 Pa
Abgasverlust 0 – 100 %

Softwareversion:

Firmware Version V1.4

Einschränkungen:

keine

Hinweise:

1.
Die Funktionen „Bluetooth“ und „WLAN“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV nicht verwendet werden.
2.
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
3.
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder eine vom Hersteller autorisierte Fachfirma zulässig.

Prüfinstitut:

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Prüfkennzeichen:

TÜV By RgG 327

Prüfbericht:

Bericht Nr. M-BI 1232-01/​24 vom 8. Februar 2024

Dessau-Roßlau, den 21. August 2024

II 4.1 – 50 526 – 2/​0005

Umweltbundesamt

Im Auftrag
Dr. Marcel Langner

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Fragen an die Polizei und das Sicherheitskonzept

Der jüngste Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg wirft nicht nur Fragen...

Allgemeines

Trump benennt Botschafter für Panama – und will gleich den Kanal zurückhaben

Donald Trump hat sich mal wieder in die Geschichtsbücher der bizarren Diplomatie...

Allgemeines

Moin

Die Bedrohung durch Anschläge auf Weihnachtsmärkte bleibt ein besorgniserregendes Thema, doch der...

Allgemeines

Night News

Papst ruft zu Frieden und Hoffnung auf Papst Franziskus hat in seiner...