Home Allgemeines Bekanntmachung von Empfehlungen zur Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen
Allgemeines

Bekanntmachung von Empfehlungen zur Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Share
IO-Images (CC0), Pixabay
Share

Umweltbundesamt

Bekanntmachung
von Empfehlungen zur Bekanntmachung
über die bundeseinheitliche Praxis
bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Vom 21. August 2024
I.

Eignung von Messeinrichtungen

Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 12. Dezember 2011 – IG I 2 – 51134/​0 – (GMBl 2012 S. 11) haben die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder die Ergebnisse der Eignungsprüfungen begutachtet und sind zu einem positiven Gesamturteil gelangt. Den zuständigen Behörden der Länder wird daher empfohlen, folgende Bekanntmachungen durchzuführen:

1 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV

1.1 Kombinationsmessgerät Typ Brigon 655

Hersteller:

KANE Deutschland GmbH, Heusenstamm

Messkomponenten:

Funktionsmodul zur O2-Bestimmung

Funktionsmodul zur CO-Bestimmung

Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur

Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur

Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks (Kaminzug)

Einsatzbereich:

Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen

Messbereiche in der Eignungsprüfung:

O2 0 bis 21,0 Vol.-%
CO 0 bis 2 500 mg/​m3
Abgastemperatur TA 0 bis 400 °C
Verbrennungslufttemperatur TL 0 bis 50 °C
Druck (Kaminzug) –40 bis 200 Pa
Abgasverlust 0 – 100 %

Softwareversion:

Firmware Version V1.4

Einschränkungen:

keine

Hinweise:

1.
Die Funktionen „Bluetooth“ und „WLAN“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV nicht verwendet werden.
2.
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
3.
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder eine vom Hersteller autorisierte Fachfirma zulässig.

Prüfinstitut:

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Prüfkennzeichen:

TÜV By RgG 327

Prüfbericht:

Bericht Nr. M-BI 1232-01/​24 vom 8. Februar 2024

Dessau-Roßlau, den 21. August 2024

II 4.1 – 50 526 – 2/​0005

Umweltbundesamt

Im Auftrag
Dr. Marcel Langner

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

US-Polizei verstärkt Sicherheitsvorkehrungen für die Wahlen – Fokus auf Wahlbetrug und Desinformation

Polizeichefs in den sogenannten „Swing States“ der USA – Staaten, in denen...

Allgemeines

Fahndung nach mutmaßlichem Doppelmörder: Polizei entdeckt gesuchtes Fahrzeug, Cobra im Einsatz

Vier Tage nach dem Doppelmord in Rohrbach hat die Polizei das Fahrzeug...

Allgemeines

Weihnachtsmarkt in Leipzig 2024: Tradition, Lichterglanz und festliche Highlights

Bald ist es wieder soweit: Der Duft von gebrannten Mandeln und Glühwein...

Allgemeines

Kryptowährungssteuer

Der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti verteidigt seine Entscheidung, die Kapitalertragssteuer auf Kryptowährungen...