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Bekanntmachung zum Einsatz von Spineboards zur Rettung verunfallter Seeleute auf deutschflaggigen Seeschiffen

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntmachung
zum Einsatz von Spineboards zur Rettung verunfallter Seeleute
auf deutschflaggigen Seeschiffen

Vom 20. Dezember 2022

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gibt bekannt:

Das BMDV hält den Einsatz von Spineboards zur Rettung verletzter Seeleute aus beengten Räumen in Abstimmung mit dem Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr an Bord deutsch­flaggiger Seeschiffe dann für vertretbar, wenn

1.
die jeweilige Reederei als Ergebnis der eigenen Gefährdungsbeurteilung den Nutzen des Spineboards höher einstuft als die Risiken,
2.
die Seeleute, die im Notfall das Spineboard einsetzen, entsprechend geschult wurden und dadurch insbesondere auch in die Lage versetzt wurden, im konkreten Fall abwägen zu können, wann der Einsatz des Spineboards gegenüber anderen Rettungsmitteln angebracht sein könnte,
3.
das Spineboard zusätzlich zur vorgeschriebenen Rettungsmulde (Nr. 23.11 des Stands der medizinischen Erkenntnisse) an Bord vorgehalten wird.

Diese Erklärung gilt so lange, bis sich der Ausschuss für medizinische Ausstattung der Seeschifffahrt nochmals mit der Frage, ob Spineboards oder andere Rettungsgeräte als die Rettungsmulde zukünftig zu der an Bord vorgeschriebenen medizinischen Ausstattung (Stand der medizinischen Erkenntnisse) gehören sollen, befasst und hierzu abschließend Stellung genommen hat.

Begründung:

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat in ihrem Untersuchungsbericht Nr. 103/​21 vom 22. September 2022 (Personenunfall an Bord des Containerschiffes „Seoul Express“) Sicherheitsempfehlungen zur Rettung ver­unfallter Personen aus beengten Räumen ausgesprochen. Die BSU empfiehlt unter anderem, ausschließlich die im aktuellen, durch das BMDV bekannt gegebenen Stand der medizinischen Anforderungen in der Seeschifffahrt genannten Rettungsmittel an Bord der Schiffe unter deutscher Flagge vorzuhalten und zusätzliche medizinische Ausrüstung, die über den Stand der medizinischen Anforderungen in der Seeschifffahrt hinausgeht, mit dem Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr und dem Ausschuss für medizinische Ausstattung der Seeschifffahrt abzustimmen. Die BSU empfiehlt darüber hinaus, die bei Reedereien gemachten Erfahrungen mit Ausrüstung zur effizienten Rettung Ver­unfallter aus beengten/​gefährlichen Räumen zu teilen und zu evaluieren.

Diesen Sicherheitsempfehlungen folgend beschäftigt sich der Ausschuss für medizinische Ausstattung der Seeschifffahrt aktuell nochmals mit der Frage, ob Spineboards oder andere Rettungsgeräte als die Rettungsmulde zukünftig zu der an Bord vorgeschriebenen medizinischen Ausstattung (Stand der medizinischen Erkenntnisse) gehören sollen.

Berlin, den 20. Dezember 2022

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Michaela Jobb

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