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Startseite Vorsicht BAFIN Bekanntmachungüber die Erteilung einer Erlaubnisnach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes
BAFIN

Bekanntmachungüber die Erteilung einer Erlaubnisnach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Erteilung einer Erlaubnis
nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Vom 18. April 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 102 WpHG der EuroMTS Limited, mit Sitz in 10 Paternoster Square, London, EC4M 7LS, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, am 27. März 2019 stattgegeben. Damit erhält die EuroMTS Limited als ein Markt für Finanzinstrumente mit Sitz im Ausland die Erlaubnis, Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang zu gewähren.

Bonn, den 18. April 2019

WA 21-Wp 5140–2019/0002

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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