Es ist ein Gedanke, der derzeit in Italien diskutiert wird, den man aber auch in Deutschland einmal überdenken sollte. Alleine vom Kurzarbeitergeld werden viele Menschen, die jetzt betroffen sind, ihren Lebensstandard nicht dauerhaft aufrechterhalten können.
Natürlich bekommen die Bürger auch in Deutschland mit, für wen es schnelles Geld vom Staat gibt. Das sind eben nicht die Freiberufler, Kleinstunternehmer usw. Unternehmen wie TUI müssen hier nur „mit dem Finger schnipsen“ und schon fließen die Milliarden. Anders beim Kleinunternehmer, bei dem die Politik gerne ihre Versprechungen in den Vordergrund stellt.
In Italien will man nun angesichts des mehrwöchigen Produktionsstopps infolge der Coronavirus-Epidemie die Einführung eines „Notstandseinkommens“ für alle Bürger und Bürgerinnen prüfen. „Wir wollen jedem Bürger ein Einkommen garantieren. Wir können das Notstandseinkommen nennen, und es soll so lange bezogen werden, bis Normalität wieder eintritt“, so Italiens Vizewirtschaftsministerin in einem Interview.
Wir müssen uns doch auch nichts vormachen in Deutschland, selbst wenn die Wirtschaft wieder anläuft, wäre es doch ein riesiger Irrtum, dann zu glauben, dass alles wie vor der Corona-Krise wäre. Geht nicht!
Dafür sind die wirtschaftlichen Verwerfungen in Deutschland zu groß. Da werden in Deutschland in der Folge Millionen von Arbeitsplätze verloren gehen, denn unsere gesamte Wirtschaft wird sich neu aufstellen müssen.
Die Automobilindustrie, der Maschinenbau, die Automobilzulieferer, der Handelsbereich usw. Da wird kein Stein auf dem anderen bleiben. Ganz sicher, und natürlich ist immer der „schwarze Schwan Corona“ dann an allem Schuld. Die einfachste Lösung.
Viele unserer Mitbürger haben doch auf ein Vollzeiteinkommen ihren Lebensstandard aufgebaut, sich eine Wohnung gemietet, die sie damit bezahlen konnten, ein Haus oder eine Wohnung gekauft, die sie mit den Einkommen bezahlen konnten. Was passiert, wenn das Einkommen nicht mehr reicht, um das alles zu bezahlen?
Privatinsolvenzen in einem nicht gekannten Ausmaß, auch das wird kommen. Hier wird der Gesetzgeber nicht nur beim Unternehmensinsolvenzrecht nachbessern müssen, sondern auch im Privatinsolvenzrecht. Spannende und ungemütliche Zeiten stehen unserer Gesellschaft bevor.
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