Zumindest gehen wir davon aus. Insofern erst einmal herzlichen Glückwunsch für den offensichtlich gewonnenen Prozess vor dem OLG Hamm. Wir haben am heutigen Tage der Kanzlei Göddecke einen Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung zugemailt. Ob man uns die gestellten Fragen nun beantworten wird, wissen wir noch nicht. Wir wollen aber in dem Zusammenhang auch Fragen an die Kanzlei BEMK stellen und um eine Beantwortung bitten. Uns interessiert vor allem welche Auswirkungen das Urteil auf die anderen verfahren in diesem Zusammenhang haben wird, und ob es stimmt das die Kanzlei Göddecke über 200 Einzelverfahren in Sachen ACI Dubai Fonds geführt haben soll. Interessieren tut uns natürlich auch, was einen Anleger solch ein Verfahren kostet? Die Antworten der Kanzlei Göddecke und der Kanzlei BEMK werden wir natürlich hier veröffentlichen. Auch den Verband BSI (VGF Online) haben wir um eine Stellungnahme gebeten. Erfahrungsgemäß ist es für uns allerdings sehr schwer dort eine Stellungnahme zu bekommen, da wir dem Verband sehr kritisch gegenüberstehen.
Hallo Diebewertung!
Die obsiegende Kanzlei ist in der Tat http://www.rae-bemk.de mit ihrem Frontmann Daniel Blazek, der sich darauf spezialisiert hat, Anlageberater und Emittenten zu vertreten – und zwar ausschließlich. Ich kann den Mann nur empfehlen. Ich kenne derzeit keinen Anwalt, der die Interessen von Anlageberatern so gut vertritt wie er. Auch in diesem Fall geht es doch letztendlich um die Berater. da die Richter eine derart klare Entscheidung getroffen haben, hat der Berater zumindest im Hinblick auf das Angebot nicht falsch gehandelt. Ob er individuell falsch beraten hat, ist natürlich noch eine andere Frage. Aber dieses Thema bleibt ja immer.