Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungNZS 6813 Js 13802/21 VRs – 23.09.2022 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Hannover wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Erftstadt vom 20.bis 21.10.2020 und Hannover vom 10. bis 11.02.2021 (Az. 37 Ns 43/22) gegen M. W. Atai. Diese ist rechtskräftig seit dem 29.08.2022. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den aus der Tat Verletzten oder deren Rechtsnachfolger ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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