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Benjamin Franklin Kühn einmal zu wenig überlegt

geralt (CC0), Pixabay
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Was muss das auch für seine Noch-Ehefrau für eine traurige Vorstellung sein, zu wissen, dass die eigene Familie dann möglicherweise 30 Jahre nicht mehr wirtschaftlich auf einen grünen Zweig kommt?

Nun, bedauern werden wir ihn, den Benjamin Franklin Kühn, sicherlich nicht, denn wer sich so in der Öffentlichkeit hat feiern lassen, der muss dann auch mit den möglichen Konsequenzen leben, wenn sich das Leben rächt.

Gelernter Postbote der Schweizer Post mit Ideen aber nicht genug Geld, so hat sich Benjamin Franklin Kühn am Anfang gerne gezeigt. Anleger haben ihm die „Herz Schmerz erfolgreicher Jung-Unternehmer-Story“ dann auch geglaubt und fleißig investiert.

Zurückgeblieben ist auf beiden Seiten nun ein großer Katzenjammer, denn dass Benjamin Franklin Kühn auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wird, das steht für uns außer Frage. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es ein Strafverfahren gegen Benjamin Franklin Kühn und seine Mitmacher geben wird. Natürlich gelten alle Beschuldigten als unschuldig bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil.

Sollte Benjamin Franklin Kühn dann auch strafrechtlich verurteilt werden, dann haben Anleger, die gegen ihn erfolgreich geklagt haben, die Möglichkeit, einen gerichtlich erlangten Titel dann über eine Laufzeit von 30 Jahren zu vollstrecken. Genau dieses Wissen wird natürlich die Zukunft eines Benjamin Franklin Kühn und seiner Familie nachhaltig beeinflussen.

Im Nachhinein wird Benjamin Franklin Kühn dann möglicherweise einmal denken, „hätte ich einmal mehr überlegt“.

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