Wir hatten ja in den letzten Wochen auf einigen unserer Blogs kritisch über das Unternehmen berichtet. Die Herren hatten gedacht, sie könnten der BaFin „ein Schnippchen schlagen“, aber da wurden sie nun am heutigen Tage eines Besseren belehrt. Die BaFin hat ihr Geschäft in Deutschland verboten.
Gut so!
Meiner Überzeugung nach, war das Unternehmen natürlich auch mit deutschen Anlegern im Gespräch bzw. hat mit denen auch Geschäfte getätigt, o h n e dafür die in Deutschland erforderlichen Genehmigungen zu haben. Die Konsequenz für genannte Herren war dann zunächst die Warnung auf der BaFin-Seite im Juni dieses Jahres und jetzt das Verbot in Deutschland weiterhin Geschäfte zu machen.
Als investierter Aktienkäufer haben Sie jetzt natürlich die Möglichkeit ihre Aktien zurück zu geben, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Im Gegenzug muss man ihnen dann den vollen Kaufpreis erstatten.
Ob die Herren dazu dann auch in der Lage sind, muss man schauen. Es macht aber nach Ansicht von Rechtsanwalt Reime aus Bautzen da durchaus Sinn, gegen die Herren vorzugehen, denn nach Meinung von Reime haften die Herren auch mit ihrem Privatvermögen. Das ist eine Folge der BaFin-Verfügung vom heutigen Tage.
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