Unternehmer Rene Benko wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu einer Beugestrafe von 1.500 Euro verurteilt, weil er am 4. April nicht zum COFAG-Untersuchungsausschuss erschienen ist. Benko, Gründer der Signa-Gruppe, hatte über seinen Anwalt mitgeteilt, dass die zahlreichen Verpflichtungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden es ihm unmöglich machten, sich angemessen auf die Befragung vorzubereiten. Das BVwG wies diese Begründung jedoch zurück und stellte fest, dass ein generelles Recht zur Aussageverweigerung nicht besteht. Stattdessen muss das Recht zur Verweigerung spezifischer Antworten im Einzelfall geltend gemacht werden.
Das Gericht urteilte, dass Benko keine ausreichende Entschuldigung für sein Fernbleiben vorgebracht habe. Er kann gegen dieses Urteil noch beim Verfassungsgerichtshof oder mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen.
Zuvor war Benko bereits Ende März zum Ausschuss geladen, konnte aber nicht teilnehmen und sagte zu, am 4. April zur Verfügung zu stehen. Sein Anwalt, Norbert Wess, informierte jedoch einen Tag vor dem Termin, dass Benko erneut verhindert sei. Nun hat Benko verbindlich zugesagt, am 22. Mai im Ausschuss zu erscheinen. Laut einem Schreiben seines Anwalts an den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) und die Verfahrensrichterin Christa Edwards wird er bereits am Tag zuvor nach Wien reisen.
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